Fragen über Fragen bei Komplettsanierung

Diskutiere Fragen über Fragen bei Komplettsanierung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo erstmal, bin gaaanz neu hier, lese aber schon eine Weile mit. Kurz zu mir: Ich heiße Marcus bin 28 und hoffentlich bald glücklicher...

  1. #1 Commo76, 21.08.2013
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    Hallo erstmal,

    bin gaaanz neu hier, lese aber schon eine Weile mit.
    Kurz zu mir: Ich heiße Marcus bin 28 und hoffentlich bald glücklicher Hofbesitzer. Der Traum vom eigenen Haus mit großer Werkstatt ist Segen und Fluch zugleich.
    Ein passendes Objekt ist inzwischen gefunde, kein Denkmalschutz, aber eine Komplettsanierung steh an. Unser Anliegen wurde heute im technischen Ausschuss der Gemeinde besprochen.
    Ergebnis erwarte ich mit Spannung. Nun aber zu dem eigenlichen Problem, da bei mir/uns das Geld ja nicht auf dem Baum wächst steht ein Kredit dahinter, und die Bank will natürlich ab einem gewissen Punkt X auch ihr Geld wieder sehen.
    Da wir fast alle Arbeiten in Eigenleistung bzw. mit Freunden erledigen ist Zeit ein wichtiger Faktor. Und da kommt das Kreisbauamt ins Spiel. Das eine Baugehmigung für die komplette Rekonstruktion eines Wohnhauses sowie diverser Umbauten des ehemaligen Wirtschaftsteils und dem Stall (wird Umnutzunge beantragt und zum Wohnhaus umgebaut) eine Weile dauert würde ich gern erfahren was man für Arbeiten machen darf bevor man die Baugenehmigung erteilt bekommt.
    Es wird ein neuer HA Kasten beim örtlichen EV beantragt, darf ich die Schachtarbeiten für Stromkabel, Wasser und Abwasser auf MEINEM Grundstück denn schon durchführen??
    Darf ich schon mit den Abrissarbeiten beginnen, also alte Dächer runter, Dachstuhl runter?
    Darf ich mit der Trockenlegung des Wohnhauses beginnen-> aufschachten?
    Von der Werkstatt ist das Dach nciht mehr so dicht (Wellblechdach), darf ich das einfach erneuern oder bedarf es einer Baugenehmigung? Wir wollten eigentlich nur das Blechdach entfernen, Schaltafeln drauf und Dachfolie.

    Was mich auch noch interessieren würde, wenn seitens der Gemeinde keinerlei Einsprüche oder ähnliches aufkommen sondern das Projekt so für gut befinden, wie groß ist die Gefahr das dass Kreisbauamt (Meissen) das anders sieht?
    Muss ich bei einer Gebäuderekonstruktion, das schöne 36er Mauerwerk (stellenweise auch Bruchsteinmauer) von außen dämmen? Ungern möchte ich mir sondermüll ans Haus kleben.
    Da das Dach eh komplett erneuert wird, ist da eine Außendämmung (0,024) vorgesehen.

    Entschuldigt bitte wenn ich es nicht so mit der Fachsprache habe. Ich hoffe man kann mir dennoch folgen.

    Gruß Marcus

    Fragen über Fragen und ich finde im WWW keine hilfreichen Antworten.
     
  2. mls

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    die sicherste antwort kommt von der genehmigungsbehörde.
    wenn die antwort nach deinem geschmack "zu sicher" ist,
    fragst´ halt, wo das so steht ;)
     
  3. #3 Commo76, 21.08.2013
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    Wen meinst du mit Genehmigungsbehörde, das Kreisbauamt??
    Bezüglich der Frage welche Arbeiten ich auch ohne die Baugenehmigung machen darf geht das evtl. Hab da bisher keinen guten Draht zu den Mitarbeitern.
    Kann jemand grob abschätzen wie es sich mit der Dämmung verhält, das hatte ich bereits gefragt und die äußerst hilfreiche Antwort bekommen " Das kommt darauf an". Ist ja auch eine Frage der Kosten, muss ja alles kalkuliert werden.

    Gruß Marcus
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2013
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    Wenn ich lese Stall, Wirtschaftsteil usw. dann frage ich mich, ob das nicht eine Hofstelle im Aussenbereich nach §35 BauGB ist.

    Und da hat nicht die Gemeinde das letzte Wort, sondern die zuständige Baurechtsbehörde, ob überhaupt eine reine Wohnnutzung ohne landwirtschaftliche Hauptnutzung zulässig ist.
    Also vor dem Kauf (wenn baurechtlich Aussenbereich) erst einmal mit der Baurechtsbehörde (ggf per Bauvoranfrage, diesen Punkt klären.

    Alle anderen haben sich dann ggf erledigt!
     
  5. #5 Commo76, 21.08.2013
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    Ist evtl. ein wenig missverständlich, der "Wirtschaftsteil" besteht aus 2 Garagen und einem in den 80ern nachgerüsteten Heizraum mit Öllager. Oberhalb der Garagen ist Wohnraum und dahinter die SCheune. (ein 3 Meter breiter Anbau). Der Stall war für Hühner, und ein Waschhaus war auch nich drin.
    Ursprünglich war das gesamte Objekt mal eine Schmiede, mit der üblichen Kleintierhaltung
    Bauvoranfrage hatten wir ja eigentlich vor, aber wenn ich schon allein auf den Vorbescheid 3 Monate warten muss und dann nochmal mindestens 3 Monate auf die Genehmigung, muss ich mit der Ratenzahlung beginnen noch bevor sich daort auch nur ein Stein auf den anderen bewegt hat. Und den Verkäufer noch 3 Monate hinhalten klappt nicht.

    Gruß Marcus
     
  6. #6 Commo76, 22.08.2013
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    So, hab gerade mit dem zuständigen Herren vom Kreisbauamt gesprochen, und zum einen war es völlig falsch das ich das Bauvorhaben zuerst bei der Gemeinde eingereicht habe (damit es noch rechtzeitig durch den techn. Ausschuss kommt). Damit habe ich mich gleich wieder beliebt gemacht, aber mir wurde es ja so seitens der Gemeinde vorgeschlagen. Und zum anderen habe ich erfahren das ich bevor der Bauantrag durch ist, ich garnichts, aber wirklich überhaupt nichts machen darf. Nichtmal das Dach der alten Halle tauschen (Blechdach gegen Holz mit Dachfolie).
    Wenn ich dann bedenke wie lange so ein Bauantrag dauern kann und wie viel Zeit man dann noch hat für die ganzen Arbeiten (natürlich alles nebenher) wird mir ein wenig anders.

    Hr. Dühlmeyer, was bedeutet "baurechtlich Außenbereich", davon hat der Sachbearbeiter auch eben gesprochen. Als ich fragte ob damit zu rechnen sei, das wenn die Gemeinde das Vorhaben so als gut befindet seitens des Bauamtes dann gesagt wird "so nicht". Da murde mir gesagt, wenn es baurechtlich im Außenbereich ist ist es sehr selten das dass Kreisbauamt das untersagt wenn es von der Gemeinde abgenickt wurde.

    Gruß Marcus
     
  7. #7 Commo76, 23.08.2013
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    Ich hoffe das war gemeint. Wenn dem so ist, sehe ich da eigentlich kein Problem. Das Grundstück ist sehr lang in nord-süd Ausrichtung. Der Dorfkern (Nordseite) ist mit Wohnhäusern bebaut. und am südlichen Ende wurde bereits im Februar eine Teilfläche des Grundstückes verkauft und dort wird ein EFH gebaut, genehmigung liegt wohl schon vor. An sich liegt das Grundstück komplett in einer Ortschaft. Ich hoffe ich habe das jetzt nicht fehlinterpretiert, falls doch bitte ich um Berichtigung.

    Ist alles nicht so einfach für einen Laien...

    Gruß Marcus
     
  8. Julius

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    Dann solltest Du DRINGEND einen Fachmann (Archi) hinzuziehen!
    Sonst kann das u.U. ganz böse in die Hose gehen...

    Duie Frage der rechtlichen Lage (Auißenbereich oder doch nicht) ist entscheidend.
    Deine bisherigen Angaben hierzu sind nicht klar.
     
  9. #9 Commo76, 23.08.2013
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    Wir haben einen Bauing. geht ja auch garnicht ohne, allein schon wegen Bauantrag, Statik und Energiebedarfsnachweis usw.
    Aber 1. ist dieser gerade im Urlaub und 2. bin ich eher der Typ der selber wissen will was Sache ist und sich nicht immer nur auf andere verlässt. Denn letzteres geht fast immer in die Hose.

    Gruß Marcus
     
  10. #10 Commo76, 23.08.2013
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    Nachtrag, hilft die Angabe weiter das Grundstück vor 2 Jahren mit Trinkwasser erschlossen wurde, Abwasser ist derzeit nicht in der Planung, zumindest nicht laut der unteren Wasserbehörde (ist ein 140 EW Dorf).
     
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