Trittschallschutz Neubau ETW eingehalten?!? Welche Rechte habe ich?

Diskutiere Trittschallschutz Neubau ETW eingehalten?!? Welche Rechte habe ich? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich bin vor ca. 3 Monaten in meine gekaufte Neubauwohnung im 1. Stock eingezogen und habe mich hier bisher sehr wohl gefühlt....

  1. #1 Julia1987, 21.08.2013
    Julia1987

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    Hallo zusammen,

    ich bin vor ca. 3 Monaten in meine gekaufte Neubauwohnung im 1. Stock eingezogen und habe mich hier bisher sehr wohl gefühlt. "Leider" sind vor ca. einer Woche meine Nachbarn über mir eingezogen. Diese sind die Eltern des Eigentümers der Wohnung. Diese haben einige Dinge nicht durch den Bauträger durchführen lassen und privat Handwerker beauftragt, welche einige Arbeiten für sie durchgeführt haben. Unter anderem haben diese Fliesen in der gesamten ETW verlegt. Der Estrich wurde vom Bauträger ausgeführt.

    Nun stelle ich seit einer Woche fest, dass ich immer dumpfe Geräusche höre. Inzwischen bin ich mir sicher, dass ich meine Nachbarn durch die Wohnung laufen höre. Ich höre selbst wenn der Fernseher läuft Dinge die herunterfallen, so laut, dass ich mich erschrecke, Stühle rücken und eben auch dumpfe Schritte. Laut Baubeschreibung wurde die Schallschutzrichtlinien der DIN 4109, Ausgabe November 1989, Beiblatt 2 vorgeben(Trittschall 46dB und Luftschallschutz 55dB). Ich empfinde dies leider als sehr störend!

    Bevor ich meine Nachbarn darauf anspreche, wollte ich mich nun erkundigen, ob es sein darf, dass ich in einem Neubau die Schritte meiner Nachbarn höre(normale Schritte!)? Wenn nicht, kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden muss: Bauträger oder Nachbarn direkt? Habe ich irgendwelche Rechte auf eine Veränderung zu bestehen? Ich habe im Internet schon Urteile gefunden, dass eine deutliche Verschlechterung des Trittschalls nach einem Bodenbelagswechsel zu einer Wiederherstellung des Ursprungszustandes geführt hatte. Leider kann ich mich ja nicht auf so etwas berufen, da es keinen vorherigen Bodenbelag gab...

    Ich hoffe mir kann jemand helfen, da ich inzwischen leider sehr unzufrieden in meiner Wohnung bin :(

    Vielen herzlichen Dank und viele Grüße Julia
     
  2. #2 the motz, 21.08.2013
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    Lautstärke wird zumeist sehr subjektiv wahrgenommen...

    Was für den einen zu laut ist, hört der andere noch nicht mal.

    Das einzige, das wirklich Aufschluss geben kann, ist die Messung der Lautstärke - ggf mittels logger über einen längeren Zeitraum (Tage)
     
  3. #3 jscheller, 21.08.2013
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    Auch die erhoehten Anforderungen nach DIN 4109 Beibl. 2 bedeuten nicht, dass kein Trittschall mehr wahrnehmbar sein darf.
    Sondern nur, dass bei Einsatz eines Normhammerwerks der Trittschalpegel hoechstens 46 dB betragen darf. Bauakustiker messen das auf Anfrage gern nach.
    Ein Datenlogger hingegen bringt da garnix, man braucht tatsaechlich eine genormte Anregung um herauszufinden ob die vertraglichen Vereinbarungen nun eingehalten wurden oder nicht.
     
  4. #4 Julia1987, 21.08.2013
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    Hm ich denke ich bin nicht besonders empfindlich, da ich weder in der alten Wohnung (60iger Jahre, 1.Stock) noch in der ETW meiner Eltern (80iger Jahre, 1. Stock) jemals "normale" Schritte gehört habe. Die Bewohner darüber haben aber vermutlich auch keine Fliesen... Ob ich denn überhaupt das Recht habe einen Bauakustiker in die Wohnung meiner Nachbarn zu schicken? Danke mal nicht.. Ist denn mit einem Logger ein Schallmessgerät gemeint?
     
  5. #5 jscheller, 21.08.2013
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    Ja das ist gemeint, aber wie oben geschrieben bringt das nix.
    Der Bauakustiker braucht Zutritt, und den sollten Sie guetlich mit den Nachbarn vereinbaren. Wenn die nicht wollen, kann man nicht messen.
     
  6. #6 Julia1987, 21.08.2013
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    Klar ist der erste Schritt eine Einigung. Nachdem die Fliesen aber von Ihren Handwerker verlegt wurden, bin ich mir ehrlicher Weise nicht sicher, ob sie da zustimmen... Ein Umbau ist ja ein erheblicher Aufwand nachdem sie nun drin wohnen.
     
  7. #7 the motz, 21.08.2013
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    Das es nix bringt, die entstehende Lautstärke aufzuzeichnen, mag ich zwar jetzt mal bezweifeln, aber vielleicht gibt's ja bessere Vorschläge nachzuweisen, daß es hier Mängel gibt- es würde mich interessieren, wie das anders gelöst wird...
     
  8. Eric

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    Der Nutzer/Eigentümer der Wohnung darüber hat die Schallmessung durch einen Sachverständigen zu dulden.

    Wird der vereinbarte erhöhte Schallschutz von 46 dB nicht erreicht, liegt dies an:

    a.) fehlerhafter Ausführung des Estrichs ---> Zuständig der Bauträger
    b.) fehlerhafter Fliesenverlegung durch den Eigentümer in Eigenleistung, Fliesen mit Kontakt bis an die Wand verlegt, bis an die Wand verfugt usw. ---> zuständig der Eigentümer, unter Umständen aber auch der BT, weil er darauf zu achten hatte, dass der Schallschutz in der unterliegenden Wohnung durch die Eigenbauleistung des anderen Eigentümers nicht beeinträchtigt wird: Sollte man als BT tunlichst nicht zulassen!
     
  9. #9 jscheller, 21.08.2013
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    Mal abgesehen davon, dass Julia waehrend der Messung ausziehen muesste, damit nicht Ihre eigenen Nutzungsgeraeusche geloggt werden - wie erkennt man denn uebertragenen Aussenlaerm und trennt ihn von den Nutzergeraeuschen der Nachbarn? Und was machen Sie denn mit den ganzen schoenen Daten? Wie genau soll man denn damit irgendwas nachweisen und was?

    Die Anforderung an einen Normtrittschallpegel bezieht sich auf eine normgerechte Messung bei einer Trittschallanregung mit einem Normhammerwerk. Das muss man dann schon so machen, eine Aufzeichnung von beliebigen Trittgeraeuschen bringt da nix.
     
  10. #10 kiaraserafine, 17.09.2013
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    Hallo !!! Ich wohne (zum Glück) ganz oben aber die Leute unter mir hört man natürlich auch --keine Schritte aber wenn z.b. Körbe oder Kisten auf den Fliesenboden gestellt wird.
    Am schlimmsten wenn einer seinen Wäscheständer rum ratscht-besonders auf den Balkonfliesen. Auf dem Balkonen ist es besonders schlimm wenn z.b. ein Besen gegen das geländer geknallt wird man denkt es geht direkt gegen die Wand wo man wohnt.
    Irre aber der ein oder andere ist schon senkrecht im bett gestanden wenn die Rentner morgens Wäsche waschen.
    Der Schall bei uns ist auch
    vom Treppenhaus extrem da keine Trennfugen vorhanden sind-natürlich liegt der Boden voll am Mauerwerk.
    wenn ich das früher gewust hätte hätte ich NIE diese Wohnung gekauft. Vorher war ich in einem Altbau 120 Jahre alt 15 Parteien und da konnte ich viel besser schlafen.
     
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