Fundamentfalsch eingemessen und nun falsch betoniert wer ist Schuld.

Diskutiere Fundamentfalsch eingemessen und nun falsch betoniert wer ist Schuld. im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend Werte Baufachleute, ich habe bei einem Kunden eine Bodenplatte für eine Garage erstellt. Vor Baubeginn habe ich dem Kunden...

  1. #1 Fundamnet, 21.08.2013
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    Guten Abend Werte Baufachleute,

    ich habe bei einem Kunden eine Bodenplatte für eine Garage erstellt. Vor Baubeginn habe ich dem Kunden angeboten zum lächerlichen Betrag von 100,- Euro ein Schnurgerüst zu erstellen um Fremde Fehler beim Einmessen zu vermeiden. Wegen des hohen Kostenaufwandes verneinte er dieses Angebot und lies mir schön ins Fundament bzw der Schalung die tytischen Latten mit Nägel stellendie die Aussenecken des Gebäudes angeben . Da ich dies als Einmessung und somit als Vorgabe für den Baukörper sah , orientierte ich mich an den vorgegebenen Punkten. Nun ist das Fundament 14 cm zu lang da der Vermesser den Dachüberstand der Blechgarage eingemessen hatte und behauptet dies sein normal und müsse jeder wissen. Soweit mir bekannt wird die Aussenwand eingemessen und nicht der Dachüberstand. Zusätzlich ist das fundament auch 3 cm zu schmal. zugegeben hätte ich nachmessen und Bedenken anmelden können aber Vorgabe ist für mich Vorgabe. Wer hat hier den Fehler gemacht und was mein Ihr.
     
  2. #2 MoRüBe, 21.08.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Du hast was angenommen, hast nicht kontrolliert. Du bist dran.
     
  3. #3 Wachtlerhof, 21.08.2013
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    Er wollte doch kontrollieren, sollte aber nicht.
     
  4. #4 Gast036816, 21.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    welche auswirkung haben die 14 cm, dauerhaft sichtbar?

    @ MoRüBe - er ist mit dran, wenn der vermesser den fehler zu vertreten hat.

    @ Gisela - er muss trotzdem die vorleistung prüfen, maßband anhalten und ihm wären die 14 cm aufgefallen.
     
  5. Yilmaz

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    interessant....
     
  6. #6 Fundamnet, 21.08.2013
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    Die 14cm sind nicht wirklich schlimm sind aber unbezahlte Mehrleistung für mich. Das größere Problem sind die 3 cm wofür der kunde umgehend Nachbesserung fordert und mit Verzugsstarfe des Blechgaragenbauers droht. Die Verzugsstrafe ist meiner Meinung nach kein Problem da wir keinen Fertigstellungstermin vereinbart haben. Die Nachbesserung von 3 cm ist auch schlecht möglich und es Nervt mich das ich jetzt wieder für Alles verantwortlich gemacht werde. Ich werds wohl zum Gericht geben damit der Kunde wenigstens mehr Zahlt egal ob ich dabei Verluste mache. Ist zum kotzen wenn man für jedes Bischen Bauverträge machen muss und kein Wunder wenn Handwerker aussterben.Danke für das erwartete Feedback auch wenn Ihr wohl leider Recht habt und ich beim Nachmessen auf der Fehlzeit sitzen geblieben wäre.
     
  7. #7 Fundamnet, 21.08.2013
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    Ich;Wenn Sie die garage einmessen wollen mache > > ich ihnen zum Sonderpreis von 100,- ein Schnurgerüst darauf kann dann > > der Vermesser seine Punkte setzen.
    Kunde;die 29. KW kann mein Vermesser. Er bringt Holzpflöcke und Nägel mit. > Also wäre ein Schnurgerüst nicht notwendig.
    Kunde;heute wurde die Einmessung der Garage vom Vermesser vorgenommen (vgl. Anlage).
    Ihrer Tätigkeit steht nun hoffentlich nichts mehr im Wege.

    Die Einmessung der Garage wurde vorgenommen. Schuld 50% ich 50% Vermesser oder 100% ich
     
  8. Eric

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    Vorrangig zu klären wäre:

    Hab keine Ahnung, was insoweit gilt.
     
  9. #9 Gast036816, 22.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wozu die fundamentbreite von um 3 cm verbreitern als nachbesserung? da kommt doch nichts bei raus, das wird eher eine verschlimmbesserung. oder steht die garage 3 cm in der luft?

    eingemessen werden wände, wenn dachüberstände bei grenzregelungen/abstand relevant sind, kann der dachüberstand zusätzlich eingemessen werden. dass muss dann narrensicher gekennzeichnet werden - z. b. blau ist aussenkante wand, rot ist dachüberstand, messblatt mit der gleichen kennzeichnung dazu. bei gebäuden nur den dachüberstand einzumessen und der rest wird rückwärts gerechnet - kenne ich nicht, das hat bei mir noch kein vermesser gemacht.
     
  10. Yilmaz

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    Der Vermesser kann einmessen was er will oder was man ihm sagt. Es gibt ein Absteckungsprotokoll und wird dem AG übermittelt.
     
  11. #11 Fundamnet, 22.08.2013
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    Besten Dank, darauf werde ich den Kunden festnageln. Wenn das Absteckprotokoll nicht mit den Fundamentmassen übereinstimmt,hätte mich der Bauherr informieren müssen und nicht schreiben das Fundament ist eingemssen und nichts steht mehr im Weg. Da hätte man er schreiben müssen , beachten Sie bitte das die Einmessung Länger ist und ungenau sein könnte.
     
  12. #12 Fundamnet, 22.08.2013
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    Da haben Sie Recht aber es wird eine Blechgarage auf der Grenze. Ich würde einfach vermitteln das ich jede Seite 1,5cm habe aber dann kommt man geringfügig über die Grenze was man wohl kaum merken würde oder man geht 3cm auf eine Seite was das Dübelfutter stark reduziert keine Ahnung ob dies ein Problem bei einer Blechgarage ist. Wenn das Profil 10cm breit ist wohl nicht. Es ist halt schwer für Kunden zu arbeiten die kein Geld und garkeine Ahnung haben. Schwindrisse von 1m und 2mm breit musste ich auch schon vergießen.
     
  13. #13 Gast036816, 22.08.2013
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    Gast036816 Gast

    über die grenze solltest du nicht kommen, auch geringfügig solltest du wirklich vermeiden.

    hast du das abteckmessblatt/absteckprotokoll vom bauherrn/vermesser erhalten? - offensichtlich nicht. trotzdem hättest du eine kontrollmessung machen müssen.
     
  14. #14 Fundamnet, 31.08.2013
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    Ich bin nun ein Stück weiter. Das Fundament ist 5mm in der Länge zu kurz vorgabe 7,92m ist 7,915m und in der Breite vorgabe 5,64m ist aufdem letzten Drittel 5,64m-5,62 m nach innen fallend.Nun hat mir der Kunde 90 % überwiesen und 10% wegen Mangel einbehalten und dies mir auch schriftlich mitgeteil.Da ich nur ein einfacher Ehrenwertiger Handwerker bin ,mache ich keine Abnahmeprotokolle und habe sie bis dato auch noch nicht benötig. Heute bekam ich eine Mail ;wenn Sie keine Abnahme durchführen fordern wir die 90% Bezahlung zurück. Was würdet Ihr machen und kann ich dem Kunden einfach ein Abnahmeprotokoll per Einschreiben senden und ausfüllen lassen muss ich überhapt noch abnehmen lassen? Die 10% will ich auf jeden Fall einklagen.
     
  15. H.PF

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    Auch einfache Handwerker müssen rechtssicher sein... Diese Erfahrung habe ihc leider auch schon öfters machen müssen, ich habe zum Glück einen fitten Rechtsanwalt...
     
  16. mls

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    schon komisch .. der ag verlangt vom an die abnahme?
    freu dich doch - wenn das werk abgenommen ist, dann .. na? :)
     
  17. #17 Gast036816, 31.08.2013
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    dann schick doch deinem auftraggeber einfach eine fertigstelliungsanzeige als einwurfeinschreiben. dann wartest du seine reaktionen die nächsten 14 tage ab.
     
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