Besitzer eines grundstückes herausfinden

Diskutiere Besitzer eines grundstückes herausfinden im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Kurz zur Erklärung, ca 100 Meter von unserem Haus weg steht ein leeres Bauerngehöft incl Nebengebäuden Bla Bla. Dies würde sich recht gut als...

  1. #1 ars vivendi, 22.08.2013
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    Kurz zur Erklärung, ca 100 Meter von unserem Haus weg steht ein leeres Bauerngehöft incl Nebengebäuden Bla Bla.
    Dies würde sich recht gut als Erweiterung meines Firmengrundstückes anbieten.
    Die Eigentümer wohnen leider nicht im Haus sondern irgendwo in Bw (soweit das Wissen der Nachbarn)
    Die Gemeinde sagt weder Eigentümer noch sonst irgendeine Kontaktmöglichkeit.(möchte es lt internen Infos selbst kaufen)
    Das Gehöft soll angeblich in der Zwangsvollstreckung sein (im I-Net findet man noch nichts darüber)
    Ein "Verwalter" welcher von den Eigentümern hier eingesetzt wurde (ein Rentner) weigert sich mir die Tel. Nr der Besitzer zu geben, noch meine Tel. Nr an die Besitzer weiterzugeben.
    Welche Möglichkeiten bleiben mir, den Eigentümer herauszufinden bzw die Bank (sofern es wirklich in der Zwangsvollstreckung ist) um ein Verkaufsgespräch zu führen?
     
  2. #2 Wachtlerhof, 22.08.2013
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    Ich würde mal einen Notar beauftragen, Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Der sollte dieses raus bekommen.

    LG - Gisela
     
  3. Julius

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    Mit welcher Begründung sollte der Notar diese Information bekommen?

    Wenn das Grundstück aber z.B. an Deines angrenzt (oder Du von ihm sonst in irgendeiner glaubhaften Weise betroffen sein könntest - also ein sog. "berechtigtes Interesse" vorweisen kannst, der reine Kaufwunsch dürfte nicht genügen), dann kannst Du ganz einfach selbst zum Grundbuchamt gehen (meist beim Gericht angesiedelt) und Einsicht bekommen. Wenn man es nicht als Kopie braucht (sondern selbst abschreibt) kostet das nichtmal etwas.
     
  4. #4 Wachtlerhof, 23.08.2013
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    Genau mit der Begründung, die Sascha hat. Damit hat der Notar ein berechtigtes Interesse und wird die Daten (Eigentümer Erreichbarkeit bekommen). Als Privatperson wird das selbst bei berechtigtem Interesse extrem schwer sein, Einblick zu bekommen geschweige denn da auch noch Notizen zu machen.

    LG - Gisela
     
  5. #5 mastehr, 23.08.2013
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    Wenn die Gemeinde es selbst kaufen möchte, bringt es Dir auch nichts, wenn Du den Eigentümer herausfindest, da die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.
     
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    Genaus wie von Julius geschrieben ist es - eigene Erfahrung nach langer Suche nach geeigneten Grundstück. Einfaches "Kaufinteresse" reicht in jedem Fall nicht! Am besten Nachbarn fragen, meist bekommt man so den Namen und dann recherchieren, Internet, Telefonbuch, etc.

    Zwangsversteigerungen werden hier annotiert: http://www.zvg-portal.de/
     
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    Meine Erfahrung in NRW ist genau andersherum. Kaufinteresse reicht nicht, haben wir mehrfach versucht.
     
  8. #8 mastehr, 23.08.2013
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    Das finde ich auch richtig so. Ein Kaufinteresse kann schließlich jeder Neugierige vorbringen.
     
  9. #9 Wachtlerhof, 23.08.2013
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    Es dürfen dem Eigentümer aber nicht andere Kaufinteressenten vorenthalten werden. Auch wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, so kann sie den Eigentümer nicht "ausbluten" lassen um alles billigst einzuheimsen. Auch die Gemeinde muss einen "üblichen" Kaufpreis dann entrichten. Und mit dem Tatbestand einer bevorstehenden Zwangsversteigerung ist das auch kein einfaches Kaufinteresse an dem Grundstück.
     
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    Exakt! So herum muss man es sehen.
     
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    Wenn es zur Zwangsversteigerung kommt, wir das sowieso öffentlich bekanntgemacht, siehe oben oder eben als Aushang am Amtgericht.
     
  12. Detman

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    Die Vermesser haben auch ein Einsicht in entsprechende Systeme.
    Mein Vermesser teilt mir alle Eigentümer stets mit, da ich ja auch immer "berechtigtes Intersse" habe, wie er sagt. Und da geht es auch nur um Kauf

    Also frag mal nen vermesser
     
  13. Julius

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    @ mastehr
    Das Vorkaufsrecht bedeutet aber, daß die Gemeinde den Betrag bezahlen müßte, welchen ein Dritter zu bieten bereit ist.
    Auf diese Weise (eben durch ein höheres Gebot, bei dem der Inhaber des Vorkaufsrechtes nicht mehr mitgehen kann oder will) kann man sehr wohl ein Vorkaufsrecht aushebeln.

    @ Wachtlerhof
    Wieso ein vorgebrachtes Interesse berechtigter sein soll, wenn das ein Notar tut, habe ich noch nicht verstanden.
    Und so wie ich es geschildert habe, funktioniert das hier beim örtlichen Gericht sehr wohl. Ich glaube nicht, daß die mir jedesmal unberechtigt die Angaben zu den Nachbargrundstücken überlassen haben.

    @ Detman
    Dein Vermesser scheint mir etwas vermessen.
    Der soll sich vorsehen!
    So etwas kann natürlich funktionieren (oder gar mit "Vitamin B", unter der Hand), wäre aber ME nicht legal.
     
  14. Detman

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    davon ab, wenn das Grundstück an seinem angrenzt, braucht er beim VErmesser nur einen Lageplan seines Grundstückes anfordern, da stehen dan n sogar alle Nachbarnflurstücke inkl. Eigentümer drauf
     
  15. Julius

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    Das schrieb ich ja längst:
    Wenn direkter Angrenzer, ist berechtigtes Interesse fraglos gegeben.
    Aber dann gibts ja auch die kostenlose Auskunft beim Grundbuchamt!
    Wozu also der teure Umweg?

    Ob es sich aber um einen solchen direkten Angrenzer handelt, hat uns der Fragesteller leider noch nicht verraten...
     
  16. #16 Wachtlerhof, 23.08.2013
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    @Julius: das ist dann wohl von Grundbuchamt zu Grundbuchamt unterschiedlich in der Handhabung. Hier bekommt eine Privatperson keine Einsicht, egal wie berechtigt man ist.
    Notare sind online mit dem Grundbuchamt verbunden, können jederzeit Einsicht nehmen. Und um Namen und Anschrift des Eigentümers zu ermitteln um ihm ein schriftliches Kaufangebot zu unterbreiten ist bei Notaren ein berechtigtes Interesse.
     
  17. #17 Anda2012, 23.08.2013
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    @Julius: er hat doch anfangs was von 100m geschrieben, ich denke, dass es nicht angrenzend ist.
     
  18. Julius

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    Dann würde sich Euer Grundbuchamt rechtswidrig verhalten!
    Das Einsichtsrecht ist ein Jedermannsrecht und nicht an ein Amt, Bestallung etc. gebunden.
    Denen würde ich bescheidstoßen, wenn die mir als Eigentümer eines direkt angrenzenden Gerundstücks jene Auskunft verweigern würden...
     
  19. Julius

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    Genaugenommen schrieb er:
    Daraus kann zumindest ich nicht zweifelsfrei erkennen, daß es keine gemeinsame Grenze gibt.
    Um Bauerngehöfte gibt es nämlich gerne mal zugehörige Grundstücke, die etwas größer sind als Reihenhaushandtücher...
     
  20. #20 Anda2012, 23.08.2013
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    stimmt auch wieder
     
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