Vorschriften für Echtglas-Duschabtrennungen

Diskutiere Vorschriften für Echtglas-Duschabtrennungen im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, wir montieren Echtglas-Duschabtrennungen und erstellen auch das Aufmaß hierzu. Nun kommt es immer wieder vor, man kennt es...

  1. #1 Jojorat, 23.08.2013
    Jojorat

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    Hallo Zusammen,

    wir montieren Echtglas-Duschabtrennungen und erstellen auch das Aufmaß hierzu.

    Nun kommt es immer wieder vor, man kennt es ja nicht anders, dass der Kunde Dinge realisiert haben möchte,
    die gegen jede Logik gehen.
    Beispiele gibt es hierzu genüge.

    Mir geht es um folgende Punkte, die ich für absolut wichtig und erforderlich halte und
    der Meinung bin, dass es hierzu eine Norm oder Vorschrift gibt.
    Leider kann ich nichts dergleichen finden und frage daher ob jemand hier so etwas hat.

    - Mindestens eine Türe muss nach Außen öffnend sein, mit einer Mindestbreite von 50 cm und muss ungehindert zu 90° zu öffnen sein

    Erklärung:
    Nur nach Innen öffnend, bekommt man niemanden heraus, der evtl. ohnmächtig davor liegt.
    Mindestbreite ist noch relativ, je nach den Personen.
    Öffnung zu 90° ungehindert, d.h. kein Heizkörper etc. gegen die das Glas hauen kann,
    denn irgendwann machts Peng und wenn dann z.B ein kleines Kind darunter steht.......
    Juhu.....für die Schmerzensgeldforderung.

    Ich bin ausserdem der Meinung, dass ich diese Sachen auch nicht durch Aufklärung und Unterschrift
    abändern kann, denn im Fall der Fälle, bezieht sich ein Richter doch immer auf das Fachunternehmen......

    Oder wie seht ihr das ??


    Gruß
     
  2. #2 Rudolf Rakete, 24.08.2013
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    Ich habe jahrelang die Zertifizierung von Duschkabienen begleitet, mir ist keine Norm bekannt in der dieses vorgeschrieben wird. In den Normen geht es immer um Dichtigkeit und bei Echtglas Duschkabienen um das Bruchbild des ESG.
     
  3. H.PF

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    Wobei ich deine Forderung voll und ganz unterstütze, genauso wie ich Badezimmertüren, die nach Innen öffnen auch für kritisch ansehe... Mein Bad wird jetzt neu gemacht im Winter und die Türe geht nach Aussen auf...

    Auch die Duschabtrennung möchte ich dann so gestalten, das sie nach jeder Seite zu öffnen ist oder nach Aussen oder schiebbar. Aber nicht nur nach Innen...
     
  4. R.B.

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    Bei einem sehr kleinen Badezimmer denkbar, aber sonst müsste man mit dem gleichen Argument in allen Räumen die Türen so montieren, dass sie nach außen öffnen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Julius

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    Warum das?
    Die Türen der anderen Wohnräume werden doch nur selten versperrt, wenn lediglich eine Person drin ist.

    Ein Nachteil der nach außen öffenenden Türen ist, daß ein schnelles Aufbrechen (durch Eintreten) kaum möglich ist.
    Ihr positiver Effekt (schnelle Rettung) setzt daher voraus, daß ein Schloß mit Notöffnungsmögklichkeit (z.B. Naßzellenschloß) eingebaut ist!
     
  6. #6 Billy Da Kid, 27.08.2013
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    Kann deine Bedenken verstehen, ich bin in der gleichen Situation. Duschtüren die nur nach innen zu öffnen sind werden von uns nicht montiert, genau aus diesem Grund. Bis jetzt haben unsere Kunden das auch eingesehen und wir montieren eine Pendeltür die auch nach aussen zu öffnen ist.
    Problematischer finde ich, dass in letzter Zeit vermehrt riesige Scheiben ohne Stabilisierung gewünscht werden (wegen der Optik). Vom Kunden das unterschreiben zu lassen funktioniert nur solange bis was passiert. Der Kunde ist nicht Fachmann genug die Risiken abschätzen zu können, aber du schon.
    Eine niedergeschriebene Vorschrift habe ich diesbezüglich noch keine gesehen, aber wenn der gesunde Menschenverstand schon Einwände hat, sollte man sich die Probleme nicht selbst machen.

    Nochwas zum Thema Badezimmertür. Wenn das Bad nicht allzu klein geraten ist, sollte man einen Hilfebedürftigen hinter der Tür auch wegschieben können. Bei gaaanz kleinen Bädern macht es eh Sin die Tür nach aussen zu öffnen damit man beim Rasieren nicht immer die Tür in's Kreuz bekommt.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Eben. Ein normales Badezimmer auch nicht.

    Eine Zimmertür muss man nicht eintreten. Auch wenn sie nach außen öffnet ist die mit einem Ruck offen. Weder Schloss (Falle oder Riegel) noch Schließblech sind bei Zimmertüren dazu geeignet ein gewaltsames Öffnen zu verhindern. Auch die frei zugänglichen Bänder hat man gleich offen, aber wie gesagt, das Schließblech ist meist die Schwachstelle schlechthin. Das kapituliert bereits noch bevor man an der Tür richtig gezogen hat.

    Gruß
    Ralf
     
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  1. vorschrift duschtüren nach aussen

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