Berechnung der Fassadenfläche

Diskutiere Berechnung der Fassadenfläche im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe meine Rechnung für meine Wärmedämmung mit Putz bekommen. Jetz habe ich mal die Fläche nachgerechnet. Habe von der Fläche die Haustür...

  1. #1 Swen 79, 25.08.2013
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    Hallo, habe meine Rechnung für meine Wärmedämmung mit Putz bekommen. Jetz habe ich mal die Fläche nachgerechnet. Habe von der Fläche die Haustür und die Fenster abgezogen. Die Fensterlaibungen wieder dazu gerechnet. Jetzt habe ich 30 m² weniger ausgerechnet. Habe ich das richtig oder falsch ausgerechnet? Er hat die Fenster und Tür nicht rausgerechnet. Abgerechnet wird pro m².


    Danke Swen
     
  2. #2 evilthommy, 25.08.2013
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    welche Vertragsbedingungen liegen vor ? VOB oder BGB ?
     
  3. Yilmaz

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    Öffnungen unter 2,5 m² werden durchgerechnet.
     
  4. #4 Swen 79, 25.08.2013
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    Vertragsbedingungen VOB. Da würde er für 30m² wo er nichts macht 2000€ verdienen. Ein Fenster ist 2,45m² groß.
     
  5. Yilmaz

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    Alle andere Fenster sind kleiner oder größer als 2,5 m²? Stellen sie mal eine Zeichnung ein.
     
  6. #6 ars vivendi, 25.08.2013
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    Lt VOB werden, wie schon erwähnt, Flächen bis 2,5 qm übermessen. Wenn dein Fenster 2,45qm ist, ist es kleiner als 2,5qm. 2000€ für nichts bekommt er trotzdem nicht da jedes Fenster, jede Tür den Arbeitsfortschritt behindert.
     
  7. #7 Swen 79, 25.08.2013
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    Alle Fenster sind kleiner als 2,5m².Den Sinn versteh ich nicht, aber wenn es so eine Regelung gibt dann muß ich mich damit abfinden. Also lieber selbst machen.
     
  8. Yilmaz

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    Wenn mit Fensterflächen < 2,5 m² die Menge passt dann ist es alles ok. Mir sind als Handwerker Flächen ohne Fenster lieber. Trotz der Übermessung würde ich gerne dadrauf verzichten.
     
  9. #9 evilthommy, 25.08.2013
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    wenn es die regelung nicht geben würde, wäre der quadratmeterpreis aber nicht der gleiche, denn der mehraufwand durch fenster ausschneiden usw muss ja irgendwie bezahlt werden.
    VOB und BGB sind deshalb nicht die selben Preise, bei BGB muss alles abgezogen werden, egal wie groß.
     
  10. #10 Baufuchs, 25.08.2013
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    @evilthommy
    Wo im BGB steht geschrieben, das alle Öffnungen abzuziehen sind?
     
  11. #11 Hundertwasser, 26.08.2013
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    Wenn die VOB Vertragsgrundlage ist dann ist sie auch Kalkulationsgrundlage für den Handwerker. Mal angenommen ihr hättet einen Vertrag geschlossen in dem geregelt wird das nur die tatsächlich verputzten Flächen abgerechnet werden, dann müsste die Rechnung hinterher genauso hoch ausfallen. Nur müsste er für ein quadratzentimetergenaues Aufmaß noch mal was extra verlangen.
     
  12. #12 evilthommy, 26.08.2013
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    @ Baufuchs,

    wo genau weis ich nicht, aber in der Meisterschule wurde uns beigebracht, wenn nach BGB abgerechnet wird, sind nur die tatsächlichen Flächen zu berechnen, also heist das: es wird nix übermessen alle öffnungen sind abzuziehen, wenn man es 100 % nimmt sogar die lichtschalter :mauer
     
  13. #13 Baufuchs, 26.08.2013
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    Dann hat man dir was falsches beigebracht, oder Du hast etwas falsch verstanden.
    BGB kennt keine Abrechnungsregeln, also sind die üblichen z.B. in DIN Normen vorgegebenen Abrechnungsregeln anzuwenden.
     
  14. Jogie

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    @Baufuchs,

    evilthommy hat da in der Schule richtig aufgepasst :-)
    Natürlich wird bei einem BGB-Vertag nur die bearbeitete Fläche berechnet. Irgendwelche DIN-Aufmassregeln werden nicht gerücksichtigt, falls nicht eindeutig im Vertrag "zusätzlich" vereinbart.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2013
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    Jogie - könntest Du diese Auffassung rechtssicher belegen???

    Ich kenne immer nur die Anwendung der Abrechnungsregeln der VOB/C - auch bei BGB Verträgen!
     
  16. #16 Baufuchs, 10.09.2013
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    Baufuchs Gast

    Ich kann Jogies Behauptung widerlegen.

     
  17. #17 evilthommy, 10.09.2013
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    das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun..

    wenn bgb vereinbart ist, muss zentimeter genau abgerechnet werden.

    in deinem artikel geht es doch darum, dass überhaupt keine vertragsgrundlage vereinbart wurde, und deswegen davon ausgegangen wird, dass die abrechnung nach vob von statten geht, weil sie üblich ist.
     
  18. #18 Baufuchs, 10.09.2013
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    Lesen kannst Du?

    Dann lies mal im Zitat etwa im letzten Drittel des Textes:

    "......seien sie auch beim BGB Vertrag heranzuziehen"

    Es geht also eindeutig um einen BGB Vertrag.

    Und übrigens:
    Alle Verträge, bei denen keine (wie du es nennst) "Vertragsgrundlage" vereinbart ist, sind BGB Verträge.
    Die Gültigkeit des BGB muss nicht gesondert vereinbart werden.
     
  19. #19 Hundertwasser, 10.09.2013
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    evilthommy, BGB gilt immer bei Verträgen. Das musst du nicht vereinbaren.
     
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