Vertragserfüllungsbürgschaft

Diskutiere Vertragserfüllungsbürgschaft im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forum-Mitglieder! Wir haben den Hausbau und Finanzierung soweit abgeschlossen, Probleme gab es bislang auch keine! Nunmehr ergibt...

  1. #1 Frodo79, 26.08.2013
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    Hallo liebe Forum-Mitglieder!

    Wir haben den Hausbau und Finanzierung soweit abgeschlossen, Probleme gab es bislang auch keine!
    Nunmehr ergibt sich kurz vor der kompletten Fertigstellung jedoch noch ein Problem!

    Wir haben beim Abnahmetermin eine befristet Vertragserfüllungsbürgschaft erhalten, befristet auf 2 Monate. Zu erledigen waren bzw. sind immer noch einige Kleinigkeiten an Fenstern und Türen.
    Die Bürgschaft wurde nunmehr schon mehrmals verlängert und die Arbeiten noch immer nicht erledigt.

    Da die Geduld so langsam zu Ende geht, möchten wir die Bürgschaft in Anspruch nehmen.

    Hat hier jemand Erfahrungen mit der Inanspruchnahme?
    Ist die Originalurkunde der Bank mit der Bitte um Auszahlung zu übersenden?

    Habe meine Frage einfach mal im Thema Finanzierung platziert, da ich nichts passenderes gefunden haben :-)

    Vielen Dank im voraus!

    Freundl. Grüße
    Frodo79
     
  2. #2 Baufuchs, 26.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vertragserfüllungsbürgschaften sichern i.d.R. das Risiko ab, dass ein Bauvorhaben wg. Insolvenz des Auftragnehmers nicht fertiggestellt wird.

    Wenn dies auch bei Dir so ist, und der AN nicht insolvent ist, nutzt die Bürgschaft in deinem Fall nichts.

    Also: Prüfen welches Risiko mit der Bürgschaft abgedeckt ist.

    Ansonsten der übliche Weg Fristen setzen/Ersatzvornahme ankündigen.
    Zur Vermeidung von Formfehlern dazu Anwalt fragen.
     
  3. #3 Frodo79, 26.08.2013
    Frodo79

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    Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Die Bürgschaft wurde explizit zur Sicherung der Restarbeiten ausgestellt.
    Problem: Sie läuft in 4 Tagen aus!
    Frist zur Erledigung wurde bereits mehrmals gestellt, als Antwort wurde die Bürgschaft verlängert!
     
  4. #4 Baufuchs, 26.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann gilt das hier:

     
  5. #5 Gast036816, 26.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ohne anwaltliche hilfe wirst du an die bürgschaft nicht ran kommen. wie hoch ist denn der bürgschaftsbetrag? nicht das du jetzt mit 'nem saftigen schinken nach einer scheibe trockenwurst wirfst.
     
  6. #6 Frodo79, 26.08.2013
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    Die Bürgschaftshöhe beträgt 4.000 Euro! Also ein nicht s geringer Betrag! Sind schon noch einige Dinge zu erledigen!

    Aber normal muss es mir doch möglich sein mit der Urkunde an Geld ran zu kommen?
    Was würde es sonst für einen Sinn machen?

    Leider geht man immer vom Guten aus und beschäftigt sich zu spät mit solchen Konstellationen!
     
  7. #7 Baufuchs, 26.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Du an Geld aus der Bürgschaft kommst, sagt dir ein Anwalt.

    Kostet (nicht viel) hilft aber gegen Formfehler.
     
  8. #8 Gast036816, 26.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hmm, vertragserfüllungsbürgschaft in höhe 4.000 €, bei 5 % macht 80.000 € zu erbringende leistung. das wäre erst einmal kein pappenstiel. hast du die bürgschaft in der höhe angeboten bekommen oder hast du diese grössenordnung eingefordert? wie hoch ist der aufwand, die mängel und restarbeiten zu beseitigen?
     
  9. #9 Frodo79, 26.08.2013
    Frodo79

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    Die Arbeiten, welche noch zu erledigen sind, belaufen sich auch auf rd. 4.000 Euro!
    Die Höhe wurde uns damals angeboten und von uns auch als gerecht empfunden.

    Wie bereits erwähnt, die Bürgschaft ist auch nur für die verbleibenden Restarbeiten vorgesehen.
     
  10. Eric

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    Die Darstellung ist schon vom Sachverhalt her völlig unklar!

    Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert üblicherweise nur die Ansprüche des Bauherrn bis zur Abnahme und wird nach der Abnahme gegen eine Gewährleistungsbürgschaft ausgetauscht.

    Die Rede ist einerseits von fehlender Fertigstellung ( die bei wesentlichen Restarbeiten die Abnahme hindert ), anderseits von einem Abnahmetermin und einigen " Kleinigkeiten", die sich allerdings auf 4.000,00 € summieren sollen.

    Merkwürdig ist auch, dass die " Bürgschaft " auf nur 2 Monate befristet sein soll.

    Eine Bürge haftet üblicherweise nur auf Geld. Ergo kann er erst in Anspruch genommen werden, wenn sich der Erfüllungs- oder Nachbesserungsanspruch in Geld ( Kostenvorschuß, Schadensersatz usw. ) umgewandelt hat.

    Da Du den Sachverhalt schon nicht richtig darstellen kannst, ist in Anbetracht der in 4 Tagen ablaufenden Befristung der Gang mit den Unterlagen zum Anwalt richtig und unvermeidlich.

    Die Darstellung läßt vermuten, dass Du Dich im " Abnahmetermin " zur Auszahlung des vollen Werklohns gegen Aushändigung der befristeten 2-monatigen Bürgschaft hast überreden lassen. Das wäre dann natürlich Unfug gewesen. Denn: nur bares ist wahres: hier der Einbehalt der 4.000,00 €, die die Nachbesserung jetzt offenbar kostet. Demnächst früher melden, dann erübrigt sich der Stress mit Fristen.
     
  11. #11 Frodo79, 26.08.2013
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    Um vielleicht den Sachverhalt noch etwas konkreter dazustellen:
    Die Bürgschaft ist eindeutig als Vertragserfüllungsbürgschaft betitelt. U.a. heißt es im ersten Satz:
    ... eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen, als Sicherheitsleistung für Restarbeiten lt. Abnahmeprotokoll.

    Weiterhin heißt es:
    ... übernehmen wir die selbstschuldnerische Bürgschaft, die sich im Fall der Nichtausführung des o.g. Auftrages ergeben kann...

    Zudem:
    ... mit der Maßgabe, dass wir aus dieser Bürgschaft nur zur Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können.


    Ausgestellt wurde die Bürgschaft von der Hausbank des Bauträgers zu unseren gunsten.

    Zum Thema Kleinigkeiten: Es sind erstmal durchaus nur noch Kleinigkeiten, die sich jedoch schnell auf eine Summe von rd. 4.000 Euro aufsummieren können.

    Richtig ist, dass mit dem Abnahmeprotokoll die komplette Auszahlung stattgefunden hat, zur Sicherung der Restarbeiten die entsprechende Bürgschaft ausgestellt wurde.
     
  12. Julius

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    Nein, das ist nur zutreffend, aber nicht richtig gewesen...
     
  13. #13 Matze12xxx, 27.08.2013
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    als wir gebaut haben, hatten wir an einer Stelle auch das Gefühl, wir werden veralbert. "Hausbank", die auf der Erfüllungsbürgschaft angegeben ist, anrufen, Fall schildern und bitten, dass die Bank direkt bei der Baufirma nachfragt. Hat bei uns Wunder gewirkt...
     
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