Bauantrag für Höhenveränderung?

Diskutiere Bauantrag für Höhenveränderung? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; also kein Hanggrundstück sondern quasi ein "Gipfelgundstück" :) Unser Grundstück ist tatsächlich eine geneigte Ebene mit leichtem Gefälle nur in...

  1. Orkati

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    also kein Hanggrundstück sondern quasi ein "Gipfelgundstück" :)
    Unser Grundstück ist tatsächlich eine geneigte Ebene mit leichtem Gefälle nur in eine Richtung.

    Beim Bauantrag reicht man ja für die Bodenplatte usw. Höhenpunkte ein, die nicht der natürlichen Geländehöhe entsprechen müssen. Kann man die Genehmigung dieser Höhen eigentlich nicht auf die Terasse übertragen (ggf. mit Abzug einer Stufe). Manchmal ist ja im Bauantrag des Hauses auch eine mögliche Terasse schon eingezeichnet.
    Nicht relevant für meinen Fall, aber würde mich interessieren. Auch für den Fall des Nachbarn. Bräuchte er jetzt eine Stufe mehr aus dem Haus zur Terasse runter?
     
  2. #22 Baufuchs, 22.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf9000
    Dein Nachbar hätte sich die Klage sparen können.

    Ein entsprechendes OVG Urteil gibts schon seit 2001

    Guckst Du hier
     
  3. #23 ralf9000, 22.10.2013
    ralf9000

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    Ja, ich glaube das Urteil hat er auch vom Bauamt in der Begründung mit genannt bekommen. Allerdings ist dies ein sehr sehr schwieriger Nachbar, der mit ALLEM mit dem Kopf durch die Wand will und alle wollen ihm etwas. Dazu kommt das durch einen befreundeten Rechtsanwalt das Klagen für ihn sehr einfach und günstig ist. Solche Leute kann man einfach nur "machen" lassen ...
     
  4. #24 ralf9000, 22.10.2013
    ralf9000

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    Orkati, das hier ist eine Sattelfläche, nix "Gipfel":

    [​IMG]
     
  5. Orkati

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    ah okay, danke für das Bild und den Link.
    Umso interessanter auf welcher Höhe dann das eigentliche Haus steht, wahrscheinlich ja mindesten 1,3m über natürlichem Gelände, wenn man annimmt, dass die Terasse etwas tiefer liegt.
     
  6. #26 ralph12345, 23.10.2013
    ralph12345

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    Zumindest die LBO von Schleswig Holstein kennt bei Terrassen die Sonderregelung, daß ab einer Höhe von 1m grundsätzlich Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, die Abstandflächen auslösen. Insofern wird eine Terrrasse da anders behandelt als aufgeschüttete Grünfläche. (Nein, Aufenthaltsorte sind nicht definiert).
     
  7. #27 ralph12345, 23.10.2013
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    Iast doch aber auch irrelevant, der Themenstarter will doch, soweit ich das verstanden haben unter 1m bleiben, damit ist das Abstandflächenthema kein Problem. Es ging doch lediglich um die Auffassung der Behörde, daß eine (genehmigungsfreie) Stützmauer in Verbindung mit einer (genehmigungsfreien) Aufschüttung genehmigungspflichtig wäre.
    Ja, sie stehen in Verbindung. ja, sie bilden eine Einheit, was u.a. durch die o.a. Urteile untermauert wird. Aber woraus sich darauf eine Baugenehmigungspflicht ableitet ist m.E. immer noch ungeklärt. In der LBO steht Aufschüttungen genehmigungsfrei. Da steht nicht von genehmigungsfrei nur mit Böschung, sobald mit senkrechter Wand endend -> genehmigungspflichtig.

    UNd die Aussage des Bauamtes... Jaaaa, Aufschüttungen sind zwar gemäß LBO genehmigungsfrei, aber in der Regel wird ja damit Haus und Terrasse als ganzes gebaut, also ignorieren wir den paragraphen mal bitteschön, denn das ist dann quasi immer genehmigungspflichtig. Sowas ist Behördenwillkür.
     
  8. Orkati

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    kleines Update nachdem die ersten Sonnentage unsere Gartenplanung wieder aus der Schublade geholt haben:
    Besuch bei der Bauherrenberatung der Stadt. Nette Atmosphäre trotz der Probleme in unserem Baugebiet.
    Fazit aus dem Gespräch: Bauantrag notwendig, da Geländeveränderungen (Aufschüttungen) generell genehmigungspflichtig wären.
    $ 65 (Fn 16,10) Absatz 1 BauO NRW Nr. 42 gelte nicht, da eine "selbständige Aufschüttungen" eine natürliche Geländeveränderung wäre (als Beispiel wurde eine Düne genannt) also von der Natur selbständig herbeigeführte Veränderung... Halte ich für sehr zweifelhaft, aber streiten lohnt sich ja nicht. Trotzdem wäre ich über einen Tipp bzgl. Kommentar der BauO NRW dankbar, der die selbständige Aufschüttungen genauer definiert.
    Positiv: Ich soll jetzt einfach einen Bauantrag stellen, der aus Lageplan, Schnitt und Antrag besteht. Bauvorlageberechtigt müsste man dafür nicht sein und es würde so zwischen 50 - 100 € Kosten je nach eingetragener Bausumme. Um weiteren Ärger zu vermeiden werde ich das jetzt machen. Wenn der Antrag dann abgelehnt würde könnte mann immer noch die Anwaltskeule schwingen.
     
  9. #29 Baufuchs, 18.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das mit der Düne ist Unfug.

    Guck mal hier was z.B. Stadt Bochum zur Definition schreibt
     
  10. Orkati

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    Danke für den Hinweis, dachte mir schon, dass das Unsinn ist. Warum sollte sonst so eine Passage in der Bauordnung stehen.

    Frage ist jetzt nur, ob ich auf den Punkt hinweise und auf die Genehmigungsfreiheit bestehe (und 2018 mit Erlaubnis oder 2014 ohne Erlaubnis baue) oder doch den Weg mit dem Bauantrag gehe...?
     
  11. #31 feelfree, 18.03.2014
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    feelfree Gast

    Also das was ich als Laie aus dem Link der Stadt Bochum rauslese: Wenn die Aufschüttung im Zusammenhang mit einem Gebäude erfolgt, dann ist es eine UNselbständige Aufschüttung.
    Und dass dein Garten nicht im Zusammenhang mit deinem Haus steht, wirst Du nur schwer glaubhaft machen können.
     
  12. Orkati

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    hilft da nicht der zeitliche Versatz? Das Gebäude steht ja schon und ist >1 Jahr bewohnt. Da ist die Aufschüttung nicht im Zusammenhang mit dem Gebäude, oder?
     
  13. #33 feelfree, 18.03.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wie gesagt, ich bin Laie. Aber wenn es SO einfach wäre, dann wäre das Gesetz ja irgendwie vollkommen sinnlos:
    Ich bekomme keine Baugenehmigung, weil ich meinen Garten nicht so hoch wie gewünscht aufschütten darf. Also baue ich ohne Aufschüttung, warte ein Jahr, schütte dann auf, weil ich dann ja keine Genehmigung mehr brauche.
    Ich glaube so bl*d sind unsere Gesetzgeber dann doch nicht...
     
  14. Orkati

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    würde im Umkehrschluss aber bedeuten, dass wirklich jegliche Geländeveränderung genehmigungspflichtig wäre.
    Wir reden ja hier von <1m und <400m³. Darüber muss man ja eh eine Genehmigung haben.
    Wieviele Schwarzbau Gärten gäbe es dann :mega_lol:

    Naja, ich habe mir gerade mal das Formular für den Bauantrag heruntergeladen. Kampf gegen Windmühlen ist mir zu anstrengend. Da zahle ich lieber die 50-100 € lt. dem Gespräch von heute.
    Was trage ich denn bei Entwurfsverfasser ein? Einfach meinen Namen obwohl ich nicht Buavorlageberechtigt bin. Angeblich dürfte ich das selber...
     
  15. Orkati

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    Nachdem der Bauantrag jetzt doch nicht so unbürokratisch gehen soll, habe ich einen Anwalt mit Fachgebiet Baurecht konsultiert.

    Fazit: Rechtlich ist mein Vorhaben genehmigungsfrei solange ich unter 1m Höhe und 400 m² Fläche bleibe!
    Leider hat er auch gesagt, dass das Bauamt trotzdem einige Möglichkeiten hat einzuschreiten. Das könnte Nerven und v.a. Zeit kosten. Zu befürchten hätte ich aber nichts, da rein rechtlich alles genehmigungsfrei ist nach Bebauungsplan und BauO NRW

    Zum Thema "selbständige Aufschüttungen" hat er mir folgendes Urteil genannt:

    OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2011 - 7 B 1803/10 - ;
    I. Instanz: VG Gelsenkirchen - 10 L 1372/10 -

    "...
    § 65 Abs. 1 Nr. 42 BauO NRW betrifft nur selbständige Aufschüttungen, d.h. solche, die eine eigene Funktion und eine eigene Zweckbestimmung haben.
    Aufschüttungen, die mit einer anderen baulichen Anlage – wie hier mit dem Haus der Antragsteller – im räumlichen und funktionalen Zusammenhang vorgenommen werden, sind keine selbständigen Aufschüttungen im Sinne der Vorschrift.
    Vgl. Heintz, in: Gädtke/Temme/Heintz/Czepuck, BauO NRW, 11. Aufl. 2008, § 65 Rdrn. 135.
    ..."


    Wir überlegen jetzt einfach zu bauen und mit dem Anwalt bei einem Einschreiten des Bauamts dagegen vorzugehen. Zusätlich auch die Presse zusammen mit den Nachbarn einzuschalten. Solch Behörden-Willkür ist ja immer gern gesehen bei den Medien. Ggf. vorher den Bürgermeister zu konsultieren, dass er mal Ordnung in seinen Baubereich bringt.

    Haben wir soviel Peck mit unserer Stadt? :(
     
  16. #36 ralph12345, 24.03.2014
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    Sich das Bauamt zum Feind zu machen halte ich nicht für klug.
     
  17. #37 ralph12345, 24.03.2014
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    Ich kapier die Meinung des Anwalts nicht. Er sucht noch ein Urteil raus, demzufolge eine Aufschüttung am Haus quasi immer NICHT-selbständig ist. Und die LBO stellt nur selbständige Aufschüttungen genehmigungsfrei.
    Wie kommt er nun auf die Idee, daß das hier genehmigungsfrei ist???
     
  18. #38 feelfree, 24.03.2014
    feelfree

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    Versteh ich auch überhaupt nicht. Siehe #31 und #33.

    Laieneindruck: Wenn man mal die richtigen Paragraphen zur Hand hat, dann scheint die Juristerei eigentlich sehr einfach zu sein. Lesen und verstehen genügt da meist.
     
  19. Orkati

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    die Aufschüttung ist ja eben nicht am Haus sondern an der Grundstücksgrenze, beim Haus wird die Geländehöhe nicht verändert und entspricht dem Bauantrag (des Hauses) -> selbständige Aufschüttung.
     
  20. #40 Wasdennjetzt, 16.07.2014
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    Darf ich fragen, wie hier der aktuelle Status ist?

    BTW: In welcher Stadt wohnst/baust du? Nicht zufällig Mülheim an der Ruhr?
     
Thema: Bauantrag für Höhenveränderung?
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