Handlauf / Anforderung an Wand

Diskutiere Handlauf / Anforderung an Wand im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo habe derzeit das Problem das Anbringen eines Handlauf [einläufige, zweimal viertelgewendete Trepp] an der Wand zur Nachbarwohnung genehmigt...

  1. #1 pourconrete, 28.08.2013
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    Hallo
    habe derzeit das Problem das Anbringen eines Handlauf [einläufige, zweimal viertelgewendete Trepp] an der Wand zur Nachbarwohnung genehmigt zu bekommen.
    Wir haben eine Maisonettewohnung [EG/1.OG] und wollen eine offene Wohnsituation schaffen und auf eine Umwehrung verzichten, da wir die Standard-Treppenplanung unserer Architekten furchtbar hässlich fanden.
    Wie auch immer, wird bei der Abnahme zwar nicht gern gesehen, ist aber auch immer von der Abnahmeperson abhängig hat man uns bisher gesagt. Das ist auch nicht unser eigentliches Problem, vielmehr haben uns die Architekten jetzt erst mitgeteilt, nachdem wir uns einen Handlauf besorgt haben, das wir auf der anderen Seite aber auch aus Schallschutzgründen keinen Handlauf [ca. 4m mit 4-5 Befestigungspunkten an der Wand sind geplant] an der Wohnungstrennwand zum Nachbarn anbringen dürfen. Gibt es irgendwelche Fakten, wie stark oder aus welchem Material eine Wand beschaffen sein muss, damit eine Anbringung genehmigt wird? Unsere Wandstärke ist 30cm Kalksandstein. Der ist laut unserer Architekten dafür nicht geeignet (Schallschutzgründen). Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen oder Info?
    Freundlichst Hardy
     
  2. #2 Gast23627, 28.08.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Hallo Hardy,

    die "Schallschutzgründe" kan ich mir schwer vorstellen. Ich wüsste nicht welche Art Schall durch den Handlauf entstehen und dann in die Nachbarwohnung übertragen werden könnte.

    Dass die Wand aus 30 cm Kalksandstein nicht geeignet für eine Handlauf-Befestigung nicht geeignet sein soll glaube ich nicht.

    Das ist etwas anderes "im Argen" die Begründungen sind nicht nachvollziehbar.

    Gruß
     
  3. #3 OLger MD, 28.08.2013
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    sehe ich auch so wie Josef.

    Liegt hier möglicherweise ein Kommunikationsproblem vor, so dass der Nachbar/Architekt davon ausgeht, dass die Treppe an der Wohnungstrennwand befestigt werden soll?
    Aber auch dafür gäbe es Lösungen in Form von Lagerplatten / Lagersteifen z.B. als Elastomerlager oder Bitrapezlagern o.ä.
    Wenn es um den Schall geht, den z.B. ein Rohr-Handlauf beim Anstoßen mit harten Gegenständen verursacht, lassen sich auch Lösungen finden, z.B. durch Schließen der Rohrenden und Füllen des Rohres mit Dämmmaterial, Einlegen von elastischen (druckstabilen) Zwischenlagen bei der Wandmontage, unterschiedliche Verankerungsabstände, ggf. Einbau von Zwischenpfosten um die Anzahl der Wandverankerungen zu reduzieren usw.

    Gruß
    Holger
     
  4. #4 Gast036816, 28.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht ist es auch nur eine nicht nachvollziehbare bedenkenträgerei des architekten, weil der bauherr nicht das baut, was der planer sich ausgedacht hatte.

    eine 2-schalige trennwand ist schallschutzmäßig besser, die montage eines handlaufs wird die bestehende schallschutzeigenschaft nicht wesentlich bis gar nicht verändern.
     
  5. #5 pourconrete, 28.08.2013
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2013
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    ............
     
  6. #6 pourconrete, 28.08.2013
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    Die Treppe ist vom Architekten selbst geplant, mit der gibt es gar kein Problem, die ist so konstruiert/angebracht, dass keine "Übertragung" stattfindet.
    Wir wollen nur auf eine Umwehrung verzichten und stattdessen einen Handlauf aus Vierkantvollstahl an der 30cm Kalksandsteinmauer [hat keinerlei Verbindung zur Treppe] anbringen!
    Hat noch jemand eine Idee wieso das schallschutztechnisch nicht erlaubt sein soll?
    Gruss Hardy
     
  7. #7 Der Bauberater, 28.08.2013
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    Dann frag mal deinen Archi ob du an der Trennwand Bilder aufhängen darfst oder ob er da auch bedenken hat, dass der Schallschutz nicht gewährleistet ist? :yikes
     
  8. Taipan

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    naja ... 30cm KS muss mindestens eine Rohdichte von 1,8 haben um die üblichen Schallschutzanforderungen zu erfüllen. Schraubt man nun an diese einen Vollvierkantstahl (wieso eigentlich voll?) biegesteif als guten Schallleiter an, kann es durchaus sein, dass bereits das Anschlagen mit einem Ring an diesen Stab auf der anderen Seite zu höhren ist. Das kann und soll aber besser ein auf akkustik spezialisierter Fachmann beurteilen.
     
  9. #9 Der Bauberater, 28.08.2013
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  10. #10 pourconrete, 28.08.2013
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    Der Handlauf steht mir einfach gerade zur Verfügung, er war ursprünglich ummantelt mit Kunststoff [klasischer alter Handlauf, wie man ihn von früher im öffentlichen Aussenbereich oder so kennt. Ich habe ihn "entmantelt," dann bleibt Vierkantvollstahl eben übrig. Die Architekten verbieten aber generell einen Handlauf, wie auch immer der dann aussieht.
    Bitte gerne weiter konstruktive Anworten!
     
  11. Taipan

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    verbieten generell ... ist wie: hammer schon immer so gemacht.

    Beides geht mal gar nicht. Wenn ein Bauherr kommt und irgendwas will, was nicht geht (oder ich als Architekt nicht will), dann muss ich mir schon eine (scheinbar) unwiderlegbare Begründung einfallen lassen. Wenn die Montage eines Handlaufes tatsächlich den Schallschutz einer Wand in die Tonne tritt, dann soll er doch mal die Schalltschutzberechnung (mit Nebenwegen) der Wand ohne und der Wand mit Handlauf vorlegen. Dann erst kann er (oder auch nicht) die Aussage geht nicht aufrechterhalten.

    @Bauberater: is klar ... Du fragtest Doch nach einem Grund, ich hab einfach mal einen, der MIR einfallen würde (jedoch nicht tatsächlich belastbar sein wird) in den Ring geworfen.
     
  12. Julius

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    Unabhängig davon liegt die Entscheidung doch sowieso nicht beim Archi, sondern beim Bauherrn!
     
  13. #13 pourconrete, 28.08.2013
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    Das stimmt, aber es wird dann wieder auf Rüchsichtnahme hingewiesen und die anderen Bauherren bekommen gleich wieder Angst, der Schall würde auf alle anderen Wohnungen übertragen werden, Architekten machen Laien schnell kirre, deshalb suche ich nach Fakten oder eventuellen Vorschriften, ansonsten kann ich die anderen Baugruppenmitglieder nicht vom Gegenteil überzeugen und habe wieder schlechte Karten.Bisher haben mir aber 2 Treppenbauer gesagt, sie können die Bedenken der Architekten nicht nachvollziehen.Immerhin.
     
  14. #14 pourconrete, 28.08.2013
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    Bitte keine Witze, die helfen mir gerade nicht weiter!
     
  15. Taipan

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    Der Witz sollte auch mir weiterhelfen. Du warst gar nicht Adressat. Ich habe ihm ja schon geantwortet. Dir auch.
     
  16. #16 Gast036816, 28.08.2013
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    das der architekt (teilweise) aus der haftung raus ist, wenn du nicht nach seiner planung baust und (eigenmächtig) änderst, ist dir hoffentlich klar.
     
  17. #17 pourconrete, 01.09.2013
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    Es geht ja lediglich um die Haftung was den Handlauf betrifft,
    die Treppe bleibt ja unverändert.
    Mir stellt sich ja lediglich die Frage, was es für Einwände es von seitens der
    Landesbauordnung / DIN 4109 Schallschutz im Hochbau geben könnte
    und da sehe ich keine vernünftigen, wenn es man ihn richtig anbringt!
    Gruss Hardy
     
Thema: Handlauf / Anforderung an Wand
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