wer ist für abfangen des Höhenunterschieds verantwortlich?

Diskutiere wer ist für abfangen des Höhenunterschieds verantwortlich? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, wir bauen ein doppelhaus und sind dabei, unsere aussenanlage genauer zu planen. zur information: das grundstück ist ein real...

  1. conarv

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    Hallo,

    wir bauen ein doppelhaus und sind dabei, unsere aussenanlage genauer zu planen.
    zur information: das grundstück ist ein real geteiltes, beide haushälften werden zeitgleich gebaut.

    von unserem zum grundstück unseres baunachbarn hin fällt das gelände ab um ca 50-60cm. unsere frage ist, wer für das abstützen dieses höhenunterschiedes zuständig ist? wir haben mal irgendwo gelesen, dass derjenige für das abstützen verantwortlich ist, der den natürlichen geländeverlauf verändert hat, was in unserem fall unsere nachbarn gewesen sind.
    wer kann uns dazu etwas sagen bzw. hat eine ähnliche situation was die aussenanlage betrifft?

    vielen dank für rückmeldungen und anregungen!
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,

    schau mal ins NNachbG – Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz, müsste §26 sein, bzw. §908 BGB.
     
  3. conarv

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    hallo klausk,

    habe versäumt dazu zu sagen, dass wir in bayern bauen. gehe aber davon aus, dass es dort auch ein nachbarrechtsgesetz gibt. danke für den hinweis, ich mache mich mal auf die suche...
     
  4. #4 Skeptiker, 31.08.2013
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    Jein, in Bayern gibt's dafür kein eigenes Gesetz, sondern den 7. Abschnitt des "Gesetz zur Ausführung des
    Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze" (AGBGB).
     
  5. #5 Fundamnet, 31.08.2013
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    Der Grundstückseigentümer muss das abrollen seines Grundstückes auf das Nachbargrundstück verhindern.Ist doch ganz logisch was kann Euer Nachbar für Eure Probleme.
     
  6. H.PF

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    Wenn das obere Grundstück die original Höhe ist und das Untere ist abgegraben worden dann ist ausschließlich der Untere Besitzer fürs Abfangen zuständig. Was kann denn das obere Grundstück dafür das da Unten abgegraben wurde? Wer die Höhe verändert muß zahlen...
     
  7. conarv

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    Danke H.PF so sehen wir das eigentlich auch. Gibt es Tipps wo man da rein rechtlich betrachtet Schriftliches findet? In dem von Skeptiker Angegebenen habe ich dazu nichts Konkretes finden können...
     
  8. #8 Skeptiker, 01.09.2013
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    Sorry, hatte den Ursprungspost nicht vollständig gelesen. Also jetzt:

    BGB § 909, Vertiefung

    "Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist."
     
  9. #9 Fundamnet, 01.09.2013
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    Ja Du hast Recht,habe gestern nicht ganz gelesen. Es ist richtig wenn Ihr nachweisen könnt das der Nachbar sein Grundatück vertieft hat,muss er dafür sorgen das Ihr keine Nachteile habt.
     
Thema: wer ist für abfangen des Höhenunterschieds verantwortlich?
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