Grunderwerbsteuer: Sofort oder erst nach 4 Wochen-Frist zahlen?

Diskutiere Grunderwerbsteuer: Sofort oder erst nach 4 Wochen-Frist zahlen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben vor 3 Wochen eine schlüsselfertige DHH vom Bauträger gekauft. Diese ist im Frühjahr 2014 bezugsfertig und gerade im Bau. Die...

  1. #1 Daedalus, 30.08.2013
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    Hallo,

    wir haben vor 3 Wochen eine schlüsselfertige DHH vom Bauträger gekauft. Diese ist im Frühjahr 2014 bezugsfertig und gerade im Bau. Die Eigentumsüberschreibung findet also auch erst nach Fertigstellung statt.

    Nun kam gestern vom Finanzamt die Zahlungsaufforderung für die Grunderwerbssteuer, immerhin knapp 20000 Euro zu zahlen binnen 4 Wochen. Da ich für das Geld gerade noch gute Zinsen bekomme und Vater Staat eh schon unverschämt zulangt beim Hauskauf, möchte ich möglichst spät zahlen.

    - Ist es besser so spät wie möglich zu zahlen oder soll ich lieber gleich überweisen?
    - Da wir eh erst nächstes Frühjar einziehen, dürfe die Verzögerung der Unbedenklichkeitsbescheinigung um 4 Wochen eigentlich nichts ausmachen, oder?

    Was meint ihr?
     
  2. #2 lastdrop, 30.08.2013
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    als Schwabe würde ich sagen: gehupft wie g'schprunga
     
  3. Taipan

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    Dann biste ein schlechter Schwob.

    Was kostet es den Bau um 4 Wochen zu verzögern? Was büst man an Guthabenzinsen ein? Beides gegenüberstellen und entscheiden.
     
  4. #4 Baufuchs, 30.08.2013
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    Der Bau verzögert sich nicht, wenn die 4 Wochen Zahlungsfrist ausgenutzt wird.
     
  5. Taipan

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    äh ... richtig .... Bauträgervertrag ... Fertigstellung weit weg ... Geld 4 Wochen liegen lassen ...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2013
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    Aber bedenken - die Eigentumsumtragung im Grundbuch erfolgt erst nach dem Bescheid des FiA, dass auch brav bezahlt wurde.
    Also schaun, ob die 4 W da relevant sind!
     
  7. #7 robinson, 30.08.2013
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    und ja nicht einen Tag zu spät sein --> dann fallen 1 % Säumniszuschläge an. Maßgebend ist bei Überweisung der Geldeingang beim FA!

    Das würde den Zinsgewinn wohl wieder zunichte machten.

    Die Zahlungsfrist ist übrigens 1 Monat nach Bekanntgabe (nicht 4 Wochen...)

    Gruß
    Jochen
     
  8. #8 Daedalus, 02.09.2013
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    Hallo,

    danke für die Antworten. Auch meine Bankerin hat mir inzwischen bestätigt, dass es in meinem Fall besser ist, später zu zahlen und die Zinsen einzustreichen.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Das muss ja eine Super Anlage sein, dass es sich lohnt für die paar Tage noch die Zinsen einzustreichen.

    Aber, so lange das Geld dort liegt und keine Verluste produziert, ist es immer sinnvoll wenn man solche Zahlungsfristen auch ausnutzt, egal wie hoch der Zinsertrag ist. Wichtig ist, dass der Zahlungstermin nicht überschritten wird, denn da verstehen die gar keinen Spaß. Dann ist nicht nur der Zinsgewinn des letzten Monats futsch, sondern unter Umständen der Zinsgewinn des letzten Jahres.

    Gruß
    Ralf
     
  10. LaSina

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    Das sind mal schnell 30 Euro :hammer:
     
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