Bodenplatte in DHH (2004) nicht abgedichtet

Diskutiere Bodenplatte in DHH (2004) nicht abgedichtet im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, im Jahr 2004 bauten wir (jung und unerfahren) mit einem GÜ eine DHH ohne Keller. Jetzt musste ich 9 Jahre später den Estrich bis...

  1. #1 marc4mac, 31.08.2013
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    Hallo Forum,
    im Jahr 2004 bauten wir (jung und unerfahren) mit einem GÜ eine DHH ohne Keller.
    Jetzt musste ich 9 Jahre später den Estrich bis auf die Bodenplatte öffnen und es stellte sich heraus dass die Bodenplatte nicht abgedichtet/abgeklebt wurde. (Grund der Öffnung waren nicht abgedichtet bodentiefe Fenster). Eine Abdichtung des Mauerwerks ist vorhanden. Der Fussbodenaufbau ist wie folgt:
    6 cm Polystyrol
    Gefitas Feuchtigkeitssperre (am Rand vermtl. nicht verklebt)
    5 cm Zementestrich

    Bevor ich nun ein "Fass" aufmache mit Gutachter und ggfs. Anwalt würde ich gerne vorher wissen wie denn "damals" der Stand der Technik war, falls sich noch jemand daran erinnern kann..., und ob ich 9 Jahre nach Abnahme überhaupt eine Chance habe (Gewährleistung nach BGB)
    Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen und ich würde jetzt vieles anders machen, vor allem würde ich einen anderen GÜ wählen!

    Folgendes habe ich in der BauStatik gefunden:
    Sohlplatte in d=15cm in B25WU
    .
    .
    6 cm Perimeterdämmung unter Sohlplatte auf Drainboden auflegen
    Pe-Folie o. 20er als Trennlage einbauen
    Sandboden (Unterbau) in Lagen <=25cm kreuzweise gut verdichten, mit schwerer Rüttelplatte.


    Danke und Gruß
    Marcus
     
  2. #2 Gast036816, 01.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gewährleistung dürfte abgelaufen sein, es sei denn es wurden 10 jahre wirksam vereinbart. ob du anspruch auf mängelbeseitigung hast, wird dir ein anwalt mitteilen. 2004 war eine bahnendichtung nach din 18195-4 gegen bodenfeuchte stand der technik. entscheidend ist die bodenbeschaffenheit. ein bodengutachten lag 2004 vor?
     
  3. #3 marc4mac, 01.09.2013
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    ...habe was gelesen von 3 Jahren bei arglistig verschwiegenen Mängeln ab Entdeckung, ok, muss ich im Zweifelsfall mit meinem Anwalt klären. 10 Jahre wurde explizit nicht vereinbart. Bei Vertragsabschluss bin ich damals noch von 30 Jahren ausgegangen, die Änderung von 2002 hatte ich nicht mitbekommen...:mauer
    Ob ein Bodengutachten vorlag, keine Ahnung. Wenn, dann liegt es sicherlich beim Planungsbüro. Der GÜ gibt mir darüber sicherlich keine Auskunft mehr, der hat auch erst nach mehrmaliger Aufforderung und Drohung mit dem Anwalt die ganzen Pläne und Statiken rausgerückt... Drückendes Wasser würde ich erstmal aussschliessen, wir wohnen zwar auf Geschiebemergel, aber unser Garten ist rd. 1 m tiefer als die Bodenplatte und immer "furztrocken"
     
  4. PeterB

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    In Deinem Garten kann aufsteigende Bodenfeuchtigkeit hervorragend in die Atmosphäre entweichen.
    In Deinen Wohnräumen ist meist sogar der Dampfdruck höher und die Feuchtigkeit bleibt an allen Bauteilschichten "hängen".
     
  5. #5 marc4mac, 03.09.2013
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    Die Situation ist sicherlich nicht ganz unkritisch und beschäftigt mich aktuell auch mehr als mir lieb ist...
    Fakt ist dass die Abdichtung fehlt. Als wir 2004 bauten haben wir uns einige Rohbauten angesehen. Ich habe leider nirgendwo gesehen dass eine Bahnendichtung eingebaut wurde. Selbst als im Jahr 2006 ein Familienmitglied ein Architektenhaus baute wurde keine Schweissbahnen aufgebracht... Danach hat ein damaliger Arbeitskollege ein Holzständerwerkhaus gebaut, da habe ich das zum ersten mal gesehen.
    Zztl. habe ich gelesen dass die Lage rechtl. auch wohl nicht so eindeutig ist und es in der Vergangenheit immer wieder Streitigkeiten über diese Abdichtung gegeben hat. Angesichts dessen und wg. fehlender Rechtschutzvers. tendiere ich aktuell zu "Augen zu und durch".
     
  6. #6 marc4mac, 03.09.2013
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    Edit:
    Ganz durch bin ich mit dem Thema allerdings noch nicht!

    Aufgrund von Renovierungsarbeiten werden wir mittelfristig den Boden des Wohn-/Esszimmers komplett erneuern. Derzeit tendiere ich zu "alles raus" und Dielenboden auf UK rein. Dabei könnte man auch die Bodenplatte abdichten und schon wären rd. 50 % der EG-Fläche erledigt. Der Rest gestaltet sich allerdings schwieriger - weil Fliesen.

    Danke und Gruß
    Marcus
     
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