nicht eindeutige Formulierung im B-Plan zur Breite von Gauben/Einschnitten beim Haus

Diskutiere nicht eindeutige Formulierung im B-Plan zur Breite von Gauben/Einschnitten beim Haus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, benötige bitte Eure Hilfe, habe als Laie mit einer Formulierung Probleme: Text im Bebauungsplan: Es sind Dachgauben und Dacheinschnitte...

  1. #1 Leonard, 02.09.2013
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    Hallo, benötige bitte Eure Hilfe, habe als Laie mit einer Formulierung Probleme:

    Text im Bebauungsplan: Es sind Dachgauben und Dacheinschnitte nur bis 40% der Gebäudelänge je Gebäude zulässig

    Was ist damit gemeint, mich irritiert die Ergänzung "je Gebäude" sehr. Darf ich nun an beiden Traufseiten jeweils bis 40% für Gauben/Zwerchgiebel nutzen oder nur auf einer Seite 40% und die andere muss dann folglich ohne Gauben sein, da die 40% schon verwendet wurden?

    Besten Dank!
     
  2. #2 Baufuchs, 02.09.2013
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    Baufuchs Gast

    Für mich ist das eindeutig.

    "Je Gebäude" = wenn 40% auf einer Dachseite ausgenutzt, geht auf der anderen Dachseite nix mehr.
     
  3. #3 Leonard, 02.09.2013
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    Danke! Ernsthaft? Beispiel 10 Meter Trauflänge des Hauses:

    Also wenn ich auf der südlichen Traufseite einen 3. Giebel mit 4 Meter Länge baue, darf ich auf der nördlichen Seite keine Gauben mehr bauen? Das wäre heftig...
     
  4. #4 Der Bauberater, 02.09.2013
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    Im Ernst, Fuchs hat Recht, sonst würde im B-Plan stehen "Je Gebäudeseite". Da aber "Je Gebäude" steht sind nach 40% Feierabend. Da gips auch keinen Spielraum.
    Maximal gehen dann noch Dachflächenfenster (DFF)
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2013
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    Naja - ich sehe das weder eindeutig noch klar!

    Wenn ich eine auf beiden Seiten symetrisch angeordnete Gaube plane, die max 40 % der Gebäudelänge lang ist - wieso solldas an Hand der Formulierung ausgeschlossen sein?
    Wenn aber symetrische Gauben ohne erkennbaren Grund anders behandelt würden als nicht symetrische, dann wäre der Plan angreifbar.
     
  6. #6 Leonard, 02.09.2013
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    Oh, der werte Herr aus Hannover verwirrt mich. Also 10 Meter Objektseitenlänge - ist dann "auf jeder Seite" jeweils ein 4 Meter breiter Zwerchgiebel möglich
    (2 x 4m)? Die anderen Herren denken ganz klar nicht, da wir dann bei 80% ankämen... (40% je Gebäude)...
     
  7. #7 Der Bauberater, 02.09.2013
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    Zweimal zwei oder einmal vier.
    M.M. :biggthumpup:

    Denkbar sind auch vier mal eins. Immer bei zehn Meter Trauflänge!

    Wer bietet mehr?
     
  8. #8 Leonard, 02.09.2013
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    danke, bringe es mal auf Punkt: Wunsch war es bei einem z.B. 10 Meter langem Haus nach Süden 4 Meter Zwerchgiebel zu realisieren und nach Norden 2 Gauben mit je 2 Meter Breite. Kann ich definitiv vergessen, korrekt?
     
  9. Neutal

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    Ein einfacher Anruf beim Bauamt hätte hier schon für klarheit gesorgt. So aber ist es viel spannender
     
  10. #10 Gast036816, 02.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die regelung ist doch eindeutig, 40% sind 40%, egal auf welcher seite.
     
  11. #11 ManfredH, 02.09.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was hat das ganze jetzt mit symmetrisch oder nicht symmetrisch zu tun? :wow

    M.E. ist die Formulierung der B-Plan-Festsetzung eindeutig, und so aufzufassen, wie von Baufuchs bereits in # 2 beantwortet.
     
  12. #12 tanzbaer, 02.09.2013
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    Fällt ein Zwerchgiebel unter Gauben? Oder ist das baurechtlich was anderes?
     
  13. #13 Der Bauberater, 02.09.2013
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    Ein Zwerchgiebel ist keine Gaube, da hat der Tanzbär wieder Recht.
    ABER
    ein Zwerchgiebel wird wieder auf die Gebäudehöhe angerechnet. Da bräuchte man die Festsetzungen für die max. zul. Gebäudehöhen!
     
  14. #14 ManfredH, 02.09.2013
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    ManfredH Gast

    Stimmt.
    Der Umkehrschluss, dass Gaupen grundsätzlich nicht auf die Gebäudehöhen (im Hinblick auf Abstandsflächen) angerechnet werden, wäre allerdings falsch. Vielmehr sind in BY auch Gaupen abstandsflächenrelevant, wenn es sich um nicht untergeordnete Gaupen handelt, d.h. wenn ihre Länge oder Höhe oder Ansichtsfläche bestimmte Grenzwerte überschreitet.
    Betrifft jetzt zwar nicht mehr direkt die Eingangsfrage, könnte aber bei dem daraus offenbar erkennbaren Wunsch des TE nach viel oder grossen Gaupen ebenfalls relevant werden, unabhängig von der Festsetzung im B-Plan.
     
  15. #15 Corinna72, 02.09.2013
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    Bin fast sicher, dass max 40% je Gebäudeseite gemeint ist.
    Bitte rufe mal beim Bauamt an und teile uns dann auch das Ergbnis mit, das wäre echt interessant.
     
  16. #16 Corinna72, 02.09.2013
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    Vielleicht hilft Dir das hier ja:

    Nach Art. 6 Abs. 8 Nr. 3 BayBO bleiben untergeordnete Dachgauben bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht, wenn sie insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jedoch insgesamt 5 m, in Anspruch nehmen (a) und ihre Ansichtsfläche jeweils nicht mehr als 4 m² beträgt und eine Höhe von nicht mehr als 2,5 m aufweist (b).

    Und jetzt wird es interessant:
    Das VG München hat mit Urteil vom 26. März 2012 · Az. M 8 K 11.1047 festgestellt, dass bei der Berechnung der Ansichtsfläche der Gaube das Gaubendach nicht mitgerechnet werden darf. So sind also Schleppdachgauben, aber auch Walmdachgauben hier klar im Vorteil, wohingegen bei Satteldachgauben die Giebelfläche mit eingerechnet werden muss, weil sie zur Ansichtsfläche gehört.
     
  17. #17 ralf9000, 02.09.2013
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    Ich denke auch der Mann aus Hannover hat hier (mal) recht, nimmt man den
    wörtlich, dann kann man so rechnen: Mein Gebäude hat eine Gebäudelänge von 10 Metern, von Meter 3 bis 7 nehme ich mir nun das Stück heraus, welches ich für Dachgauben und Dacheinschnitte nutzen möchte und den 40% entspricht. Hier steht nichts davon das ich dieses Stück Gebäudelänge nun für Dachgauben und Dacheinschnitte nur nach einer Seite hin nutzen darf. Also kann ich einseitig oder beidseitig Dachgauben und Dacheinschnitte bauen, sogar wild gemischt, wie immer ich möchte. Ich nehme immer nur 40% der Gebäudelänge weg.
     
  18. #18 Leonard, 03.09.2013
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    Beim Amt muss ich ewig auf Antwort warten wegen Überlastung, bekomme nur schriftliche Auskunft. Ein 3. Giebel ist meiner Meinung nach eine Art Gaubenersatz, wird schon voll auf die 40% angerechnet. Wenn ich das Posting von Ralf 9000 lese, fühle ich mich bestätigt, dass die Formulierung des B-Plans schwammig ist... danke für die Beiträge
     
  19. #19 Baufuchs, 03.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf 9000

    Formulierung: "40% der Gebäudelänge je Gebäude".

    Wenn die Gebäudelänge z.B. 10m ist, sind das 4m. Nix je Gebäudeseite. M.E. eindeutig.

    @Leonard
    Eine Gaube ist eine Gaube und ein 3. Giebel ist keine Gaube.

    Per OVG Urteil in NRW ist eine Gaube nur dann eine Gaube, wenn sie mit all ihren Außenwänden auf der Dachkonstruktion ruht.
    Bildet z.B. die hochgezogene Außenwand des EG die Vorderwand einer "Gaube", ist sie per Definition keine Gaube mehr, sondern ein 3.Giebel, auf den die B.-Plan Festsetzungen für Gauben keine Anwendung finden.

    Aus Urteil:
    Ob diese Definition auch für Bayern gilt? Sollte dein Architekt klären.
     
  20. #20 Corinna72, 03.09.2013
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    Kann man da denn wirklich nirgends anrufen? Oder einfach hingehen?
    Lieber einfach mal auf blöd, ahungslos und hilfebedürftig stellen. Dann geht am ehesten was...
     
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