Böschung erlaubt?

Diskutiere Böschung erlaubt? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, Ich bin glücklicher Besitzer von Grundstück 1 und 3 geworden. Jetzt ist der ganze Text irgendwie komisch formuliert. Da man neuerdings...

  1. #1 Kostenbremse, 02.09.2013
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    Hallo,
    Ich bin glücklicher Besitzer von Grundstück 1 und 3 geworden. Jetzt ist der ganze Text irgendwie komisch formuliert. Da man neuerdings Gartenzäune nur mehr 1,2m hoch bauen darf würde ich mein Grundstück gern "begradigen" und zur Straße hin dann eine Böschung, Mäuerchen was auch immer Schaffen um weitere 80-90 cm rauszukitzeln, damit mein Garten etwas besser uneinsehbar wird ohne das ich eine Hecke platze. Ich bin nicht so der Heckenfan.

    Darf ich das? Ich denke Punkt 4.2 sollte hier entsprechend zutreffen.

    gruß
     

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  2. #2 ralph12345, 04.09.2013
    ralph12345

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    Maximale Höhen von Einfriedungen und Aufschüttungen dienen u.a. dem Schutz der Nachbarn vor erdrückend hohen Wänden. Das läßt sich nciht aushebeln indem man beides übereinander baut. Aufschütten ok, Einfriedungshöhe ist dann halt maximal 1,2m - Aufschüttungshöhe. (Dazu kenne ich mindestens ein Gerichtsurteil, hab aber leider keine Referenz dazu, Allgemeingültigkeit darf bezweifelt werden. Kein BGH oder sowas)

    So wird das also nichts. Wie das im forderen Teil zur Strasse hin aussieht, scheint mir nach diversen Diskussionen zum gleichen Thema nicht wirklich geregelt.

    Allerdings schreibt Dein B-Plan in 4.2, daß Aufschüttungen sowieso genehmigungspflichtig sind. Sowie ich das sehe, wird das eine Böschung fordern, kein Mäuerchen. Böschungen nicht steiler als ... Was der Bauherr amcht, der keine Böschung will sondern einen Abfangung.. Abfangungsmauer = Böschung?? Darf bezeifelt werden. Typisch deutsch, alle Eventualitäten im Plan abdecken und damit mehr Fragen schaffen als Antworten.

    Was immer da dann genehmigt wird, obendrauf zur Strasse hin eine 1,2m Einfriedung zu setzen.. Ich sehe im Moment nicht, was dagegen spricht.
     
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