Grundschuld im Grundbuchblatt

Diskutiere Grundschuld im Grundbuchblatt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Ich bin neu hier und möchte mich ganz kurz vorstellen. Ich bin weiblich 28 Jahre und möchte mir mit meinem Mann ein Grundstück...

  1. #1 Erdbeerkeksi, 02.09.2013
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    Hallo!

    Ich bin neu hier und möchte mich ganz kurz vorstellen.
    Ich bin weiblich 28 Jahre und möchte mir mit meinem Mann ein Grundstück kaufen. Wir beide sind Soldat von Beruf. Unser Traum ist ein altes Grundstück mit Baumbestand und darauf ein Haus in Lehmbauweise. Wir haben ein 1545qm2 Grundstück gefunden das 80.000 Euro kosten soll. Auf dem Grundstück steht ein über 100 Jahre altes Haus das abgerissen werden würde.
    Wir haben uns sofort in das Grundstück verliebt und wie verrückt nach dem Harken an der Sache gesucht.

    Heute habe ich den Grundbuchauszug bekommen und es ist seit Juni eine Grundschuld eingetragen. Der Markler sagte das diese Grundschuld bei einem Kauf aus dem Grundbuch gelöscht werden würde, es wäre nur zur Sicherheit drin.

    Das verstehe ich nicht ganz da ich mich im Internet über das Grundbuch informiert habe und es so verstanden habe das etwaige Grundschulden mit dem Grundstück weiter verkauft würden.
    Der Text lautet:

    Summe xy Grundschuld ohne Brief mit 5% Jahreszins für den Kreis xy, vollstreckbar nach 800 ZPO.Zur Abtretung des Rechts ist die Zustimmung des jeweiligen Grundstückeigentümers erforderlich. Verzug vom Datum und Names eines Notars

    Ich habe den entsprechenden Gesetzestext gelesen und auch so im Netz eine Erklärung dazu gefunden. Ich verstehe es so das die Grundschuld persönlich ist und nicht auf den neuen Käufer übergeht.

    Was haltet ihr davon? Ich denke ich werde deswegen einen Anwalt oder Notar zu Rate ziehen, nur möchte ich gerne vorher schon wissen ob sich das überhaupt lohnt. Denn wenn diese Schuld beim Kauf doch auf uns übergehen würde kann ich mir jegliche weitere Planungen ja auch sparen :(

    Ich hoffe ich habe euch nicht überstrapaziert und wünsche eine geruhsame Nacht
    Erdbeerkeksi
     
  2. #2 fmjuchi, 02.09.2013
    fmjuchi

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    in der Regel werden Grundschulden vor Eigentumsübergang gelöscht. Darauf achten, dass der Notar eine entsprechende Regelung in den Kaufvertrag aufnimmt. Z.B. könnte der Kaufpreis oder ein Teil davon zur Erfüllung der Forderung des Kreises verwendet werden. Um die sichere Abwicklung für alle Beteiligten kümmert sich der dann der Notar.

    lg fm
     
  3. Julius

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    Genau!
    Wie hoch ist denn die Grundschuld?
    Ist bekannt, weswegen/wofür sie genau eingetragen wurde?
    Ist vermutlich eine Zwangshypothek, oder?
     
  4. #4 Erdbeerkeksi, 03.09.2013
    Erdbeerkeksi

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    Die Schuld ist mit 119.000 eingetragen. Wofür weiß ich nicht.
     
  5. Julius

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    Dann solltest Du zuerst klären, wie der genannte Preis von € 80.000,- gemeint ist!
    Entweder lastenfrei oder eben zuzüglich Übernahme der Grundschuld (was sich dann auf insgesamt max. EUR 199.000,- belaufen könnte).

    Und beim Kreis "XY" nachfragen, wie hoch deren Forderung derzeit ist und worauf diese beruht.
     
  6. #6 Der Bauberater, 04.09.2013
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    119.000 ..... sind das noch D-Mark?
     
  7. #7 Erdbeerkeksi, 04.09.2013
    Erdbeerkeksi

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    Ähm nein sind Euro :P
     
  8. PeterB

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    Sehr sonderbar. Scheinbar muß der derzeitige Besitzer schnell zu Geld kommen, da er das Grundstück so deutlich unter Wert verkauft. Ich denke mal nicht, daß sich jemand eine Grundschuld über dem Grundstückswert eintragen lässt. Und die Variante des Grundschuldüberganges auf den neuen Besitzer kenne ich eigentlich nicht.
    Wäre denn ein Grundstückswert Kaufpreis PLUS Grundschuld ortsüblich?
     
  9. papeFT

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    Ich würde Makler und Verkäufer dazu auffordern eine Erklärung des Grundschuldgläubigers (Kreis) vorzulegen, dass bei einem Verkauf des Grundstücks zu dem genannten Preis von 80.000,- Euro über die Grundschuld eine Löschungsbewilligung an den Notar erteilt wird. Frist von 2 Wochen setzen!
    Schließt Ihr ohne eine Vorabklärung einen Vertrag ab, dann kann der Kreis die Abwicklung auf "Ewigkeit" blockieren, weil er, aus welchen Gründen auch immer, nur bei einem Kaufpreis in Grundschuldhöhe eine Löschung bewilligen darf. Ihr wollt schließlich bald etwas unternehmen können.
    Das Grundstück ist den Preis zuzüglich der Abrisskosten des alten Hauses - die sind Euch bekannt??? - wert?
     
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