'Hebesatz' bei den Vermessungskosten?

Diskutiere 'Hebesatz' bei den Vermessungskosten? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Guten Tag in die Runde... Ich habe heute die Kostenprognose für die Vermessung 'unseres' Grundstücks erhalten, deren Kosten wir tragen. Es...

  1. #1 petermueller, 03.09.2013
    petermueller

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    Guten Tag in die Runde...

    Ich habe heute die Kostenprognose für die Vermessung 'unseres' Grundstücks erhalten, deren Kosten wir tragen.
    Es geht darum ca. 800qm aus einem Acker herauszuschneiden. Dazu sind in diesem Fall 3 Grenzsteine nötig.

    Und was soll ich sagen: Ich habe mit einigem gerechnet, aber nicht mit deutlich >3000€ (Lageplan nach §17 BauPrüfVO und Teilungsvermessung). Hinzu kommen noch 150€ für die Teilungsgenehmigung und 540€ für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

    Ich weiß, dass die Kosten für die Vermessung durch eine Gebührenordnung geregelt und damit im Prinzip (?) nicht verhandelbar sind. Aber ich wüsste gerne, ob die Gebührenordnung der Vermesser so etwas wie einen Hebesatz vorsieht (um z.B. Vermessungen in schwierigem Gelände anders zu berechnen), mit dem die Kosten beeinflusst worden sein könnten?

    Im Angebot lese ich z.B. beim amtlichen Lageplan unter Schwierigkeitsgrad eine Aufsummierung von Punkten in 5 Kategorien (in diesem Fall alle mit 1 bewertet). Vermutlich ist 1 schon die kundenfreundlichste Einstufung!?

    In dem Posten 'Teilungsvermessung' fließen die Grundstücksgrenzen ein. Welche werden da betrachtet?
    Alle, umlaufend um das neu entstehende Flurstück? Oder nur die neu entstehenden Grenzen?

    Mir ist klar, dass mir keine Wahl bleibt als zu zahlen, wenn ich diese Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, aber dennoch würde ich gerne noch eine weitere Frage stellen:

    Wenn die Gebührenordnung der Vermesser dafür gedacht ist, die Arbeit eines Vermessers (vor Ort und am Schreibtisch) zu entlohnen, warum fließt dann in die Berechnung des Lohns der Bodenrichtwert mit ein? Zeitaufwand und Materialeinsatz sind beim Vermessen eines Bauplatzes neben der Autobahn und eines Premiumbauplatzes identisch, denke ich... ?!

    Zusammengefasst: Macht es Sinn ein Gegenangebot in der Hoffnung einer anderen (für mich günstigeren) Deutung einzuholen? Oder Augen zu und durch?

    Peter Müller
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das ist eine Gebühr. Die ist amtlich festgesetzt worden.
    Das hat mit dem realen Aufwand nix zu tun.

    Wenn einige Grenzpunkte bearbeitet wurden, neu/alt, dann kommt schon was zusammen.
     
  3. oberh

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    Hi Peter!

    Grob überschlagen erscheint mit die Summe nicht zu hoch.
    Du solltest aber bitte nicht die verschiedenen Stellen/Behörden und ihre Gebühren vermischen - und wenn doch, dann bitte das Grundbuchamt nicht vergessen :winken

    Es soll zwar nicht so sein - tatsächlich gibt es ein paar Stellschrauben, mit denen die Gebühren für Lageplan und Teilung beeinflusst werden können.
    Die von Dir genannten 5 Punkte geben den Schwierigkeitsfaktor an.
    1 ist jeweils der kleinste Wert, es können aber auch 2 oder 3 vergeben werden.
    Die Summe dieser Zahlen führen zu 3 Schwierigkeitsklassen, bei Dir ist es die Kostengünstigste, nämlich "gering".

    Bei der Teilungsvermessung gilt:
    "Grenzlänge ist jeweils die Summe zusammenhängender Grenzlängen bestehender Grundstücksgrenzen, auf die sich der Antrag bezieht und die zur sachgemäßen Erledigung des Antrages untersucht werden müssen."

    Über die Sinnhaftigkeit des Einflusses des Bodenrichtwertes lässt sich wunderbar diskutieren - das sprengt aber hier den Rahmen.

    Auf jeden Fall würde ich ein weiteres Angebot einholen! (und dieses vorlegen).
     
  4. #4 petermueller, 04.09.2013
    petermueller

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    Hallo Olaf,

    das lässt ja hoffen, dass wir hier noch ein klein bissl günstiger wegkommen könnten.

    Mit den Stellschrauben meinst Du die besagten 5 Kategorien mit der Punktevergabe? oder gibt es darüber hinaus noch Spielraum?

    Peter
     
  5. #5 Corinna72, 04.09.2013
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    Wir konnten die Kosten der Vermessungsamtes bei der Gebäudeeinmessung (ja, die kommen am Schluss nochmal angerückt!) erfolgreich drücken und zwar den Hebesatz gemessen an den Baukosten. Unsere DHH würde einfach in EUR 300.000 - 500.000 eingestuft. Baukosten im Bauvertrag waren aber EUR 295.000. Also kurz angerufen, Sachverhalt erklärt Der Sachbearbeiter wollte den Bauvertrag (mit GU) sehen. Kopie hingeschickt, und die Sache war erledigt. Mal wieder EUR 350.- gespart...
     
  6. oberh

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  7. #7 Geodesy, 04.09.2013
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    Olaf, das ist der alte Gebührentarif. Ist schon 2010 durch die VermWertGebO NRW abgelöst worden.

    Also bitte nicht mehr verwenden!

    @ Peter:
    Die Übernahmegebühren beim Amt sind fest und nicht verhandelbar.

    Die restlichen Kosten sind auch fest. Vllt kannst du beim Lageplan oder bei der Absteckung noch was rausholen. Bei der Teilung nicht, sonst bekommt der Vermesser was vom RP (Regierungspräsidenten) auf die Finger.

    Die Werstufen sind ansich fair. Du zahlst 100 % der Gebühren bei einem Bodenwert zw. 81 und einschließlich 250 €. Liegt Dein Bodenwert zw. 11 und 80 € zahlst Du sogar nur 80 % der Gebühr.
     
  8. oberh

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    Hoppla!

    Das kommt davon, wenn man mal auf die Schnelle was im Netz sucht ...
    Danke für die Korrektur!
     
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'Hebesatz' bei den Vermessungskosten?

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