Außergewöhnliche Kellerkonstruktion

Diskutiere Außergewöhnliche Kellerkonstruktion im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, ein Bauträger baut eine Reihenhausanlage mit 5 Reihenhäuser. Alle real geteilt. Unser Haus, ein Eckreihenhaus wird mit Keller gebaut. Das...

  1. #1 Ermittler, 04.09.2013
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    Hallo,
    ein Bauträger baut eine Reihenhausanlage mit 5 Reihenhäuser. Alle real geteilt. Unser Haus, ein Eckreihenhaus wird mit Keller gebaut. Das Nachbarhaus hingegen ohne Keller.
    Jetzt sehe ich in meinem Keller, dass die Kommunwand zum Nachbarn nur geziegelt ist und alle anderen Wände aus Beton sind.
    Antwort der Bauaufsicht nach Nachfrage: Das könnte ich Ihnen sagen, tue ich aber nicht!
    Mittlerweile sind Jahre vergangen und es liegen folgende Fakten vor:
    1. Wasserschaden durch Grundwassereintritt
    2. Mein Keller wurde von vornherein größer geplant und gebaut. Die 4. Betonwand steht unter dem Nachbarhaus inkl. Abdichtung usw. Dient sozusagen als Auffanglager für die Bodenplatte des Nachbarhauses. Damit mein Haus auch irgendwo draufsteht, haben die Vorgemauert (Kalksandstein und Ziegelwand) und dann verputzt.
    3. Jetzt haben wir mehrere Probleme, nach dem Wasserschaden haben die festgestellt, dass die Wand-Bodenfuge undicht ist. Daraufhin haben die 3 Betonwände verpresst und die 4. Wand (die beim Nachbarn unter dem Haus steht nicht). Nach Angaben Bauträger wäre diese Wand nicht undicht( Blödsinn).
    4. Schallschutzprobleme (Nachbar hört mich, wenn ich im Keller arbeite).
    Der Oberhammer ist, dass mittlerweile Gutachter(vom Gericht bestellte) da waren und folgendes behaupten:
    Schallschutz wäre eingehalten, weil es keine vergleichbaren Messwerte gibt.
    Technisch gesehen wäre die Kellerkonstruktion Mangelfrei
    .
    Es müsse nichts mehr getan werden!!!
    Hallo, haben die einen an der Waffel? Wie kann der Gutachter behaupten, dass die Kellerkonstruktion Mangelfrei ist, wo doch feststeht, dass erstens der Keller undicht ist und zweitens kein Mensch mehr an die Abdichtung der 4. Betonwand mehr kommt, weil diese ja unter dem Nachbarhaus steht und nach Auskunft von meinem RA auch diesem gehört.
    Genauso ist es mit dem Schallschutz. Ist doch nicht mein Problem, wenn es für diese Konstruktion keine Messwerte gibt. Ich bin der Meinung gerade in diesem Fall dürfte der Nachbar doch gar nichts von mir hören, weil er ja gar keinen Keller hat! Was haben die denn gemessen? Ich weiß nur das die was gemessen haben. Mann konnte die Geräusche aber auch ohne Messgerät hören.
    Was meint Ihr dazu ? Baumafia?
     
  2. H.PF

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    Hast du einen EIGENEN Gutachter gehabt?

    Ein RA muß mit Fachwissen gefüttert werden. Dazu brauchst du den EIGENEN Gutachter. Der formuliert die Fragen, die der Gerichtsgutachter dann beantwortet.

    Es kann sein das bei dir einfach die falsche Fragestellung gestellt wurde.
     
  3. #3 Corinna72, 04.09.2013
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    Für den Schallschutz ist das natürlich eine blöde Konstruktion, der wird so niemals so gut sein, wie bei Kommunwänden die senkrecht bis auf die BoPla runter gehen, wo alles schön sauber getrennt ist.
    Dennoch: Du kannst Dich auf DIN 4109 berufen. Nimm dort das Beiblatt 2 in Anspruch, denn die DIN ohne Beiblatt wird von Gerichten inzwischen nicht mehr als zeitgemäss betrachtet (da findest Du auch einige Urteile im Internet dazu).

    67 dB bewertetes Schalldämmaß müssten es damnach sein. Das heisst NICHT, dass man von Nachbarhaus gar nichts duzrchhören darf, aber es muss eben stark gedämpft sein.

    Lasst doch (Du und Dein Nachbar) eine Messung machen. Die kostet knapp EUR 1000.- . Ist das Ergebnis schlechter als 67dB, könnt Ihr die Kosten beim Bauträger einfordern, oder von der Schlussrechnung abziehen und Nachbesserung verlangen.
     
  4. #4 Ermittler, 04.09.2013
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    Hallo,
    Danke für die Antworten.
    Ja, eigener Gutachter vorhanden. Hat auch alles Klar gestellt. Wurde jedoch vom gerichtlichen Gutachter ignoriert. Warum auch immer, keine Ahnung.
    Schallschutzmessung wurde dgf..Antwort: Keine Vergleichswerte, alles gut. Was die gemessen haben, weiß ich jedoch nicht. Werde mal versuchen die Werte rauszubekommen.
    Im Internet habe ich gelesen, dass diese DIN hier keine Anwendung findet, weil keine Komplette Trennung der Gebäude vorhanden ist, weder die Seitenwände, noch die Bodenplatte und auch nicht die Trennwände. Es ist also schon etwas Komisch. Ich bin mir 100% sicher, dass die hier gepfuscht haben ohne Ende. Die Gutachter mit diesem Pfusch einfach überfordert sind und einfach so tun als wär alles in bester Ordnung(weil sie so etwas noch nie gesehen haben). Anstatt her gehen und einfach sagen, dass dies nicht den annerkannten Regeln der Baukunst entspricht und der Bauträger dazu verpflichtet wird hier nachzubessern. Aber genau hier liegt das Problem. Bei dieser Konstruktionsweise kann man nichts nachbessern, außer man baut das Haus neu. Und das will keiner, deswegen Eiern die alle rum. Armes Deutschland. Viele Intelligente Menschen in Deutschland sehen die Bäume im Wald nicht mehr. Es geht vielmehr darum zu beweisen wie Intelligent doch Gutachter mit gewissen Titeln sind und Richter die Versuchen an der Macht zu bleiben und ja niemandem auf die Füße treten. Die gelackmeierten sind immer die Verbraucher, (fast) nie die Unternehmer.
     
  5. #5 Corinna72, 04.09.2013
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    Die DIN 4109 gilt selbstverständlich hier auch, und zwar nicht die Werte aus dem Geschosswohnungsbau, sondern die strengeren für Doppel- und Reihenhäuser. Ihr habt ja Realteilung, da kann man sich nicht auf die lascheren Werte für Mehrfamilienhäuser herausreden. Und nach Meinung vieler Gerichte ist auch Beiblatt 2 zur DIN 4109 anzuwenden, so dass dann 67 dB gefordert sind. Dabei ist es egal, was Dein Bautrüger hier für eine Konstruktion gebaut hat, die Werte müssen einfach eingehalten werden!
    Also lass mal messen, dann weisst Du mehr.
     
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