Berechnung Fußbodenheizung

Diskutiere Berechnung Fußbodenheizung im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Ich hab meinen Heizungsfachmann gefragt, wie er die Fußbodenheizung geplant hat, also ob es eine Berechnung dafür gibt. Er meinte nein, sowas gibt...

  1. Lucy79

    Lucy79

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    Ich hab meinen Heizungsfachmann gefragt, wie er die Fußbodenheizung geplant hat, also ob es eine Berechnung dafür gibt. Er meinte nein, sowas gibt es nicht.

    Jetzt bin ich etwas erstaunt. Ich dachte immer, dass sowas genau berechnet wird. Also wie viele Heizkreise, welcher Verlegeabstand, usw. Gibt es dafür einen Standard, der dann einfach übernommen wird?
     
  2. #2 Baufuchs, 04.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Planung = Haustechnikplaner
    Ausführung = Heizungsbauer

    Keine Planung = "machen wir so, wie wir es immer machen......."
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Ich bezweifle, dass Dein Heizungs"fachmann" wirklich ein Heizungsfachmann ist. Selbstverständlich lässt sich eine FBH berechnen. Es gibt auch einige Normen die zu beachten sind, beispielsweise hinsichtlich max. Oberflächentemperaturen usw.

    Es gibt keinen einzelnen Standard, sondern eine Mischung aus mehreren Normen die man berücksichtigen muss. Darunter so Dinge wie die DIN1264 mit ihren Teilen, oder auch Estrichnormen (18560).

    Ich frage mich, wie will er eine FBH verlegen wenn er nicht einmal die Grundlagen dafür kennt?

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Kater432, 04.09.2013
    Kater432

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    Ich selbst hatte eine Heizlastberechnung inkl. Berechnung der Heizflächenauslegung. Der Heizungsbauer kam dann mit nem Grundriss an wo die Längen und Kreise der einzelnen Räume drin standen. Als ich höfflicherweise nach den beiden Berechnungen gefragt habe, habe ich nach einer Weile die Antwort erhalten, das dies jetzt ein Haustechnikplaner erstellt.

    Selbst den musste ich auf die Finger hauen, der hatte dies so lieblos gemacht. Pauschal alle Fenster mit Uw=1,0, obwohl wir ca. 0,8 haben, ebenso die Wände nen Aufschlag. Als Info von ihm kam dann, naja das ist ein Wärmebrückenzuschlag pauschal. Das es aber diesen Faktor auch noch gab, hatte er ja nicht auf den Schirm.

    Um die Heizung eigentlich "mangelfrei" auszuführen, bin ich der Meinung öfters gelesen haben, das er die Heizflächen berechnen muss, nur Anspruch auf die Berechnung hast du nicht, wenn nicht vereinbart. Frage war immer wie er es nachweisen kann, das es fachgerecht ist.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Die grobe Vorgehensweise ist wie folgt (habe ich mal aus einem alten Beitrag kopiert):

    1. Heizlastermittlung DIN 12831
    2. Auswahl Wärmeerzeuger unter Berücksichtigung der WW-Bereitung
    3. Heizflächendimensionierung => HK bzw. FBH Auslegung
    4. Empfehlung: Kriterien der Behaglichkeit VDI 6030
    5. Rohrnetzberechnung => Hier wird der hydrl. Abgleich weitesgehend
    berücksichtigt. => Pumpenauswahl
    6. Hydraulikplan
    7. Hydraulischer Abgleich nach Installation

    Zu Pkt. 3. da sollte man noch weitere Vorgaben machen, nicht nur das Thema Behaglichkeit, oder die in der 1264 genannten Grenzwerte. Hier kann man beispielsweise festlegen, dass die Heizfläche auf möglichst niedrige Vorlauftemperatur hin dimensioniert werden sollen (wichtig bei Einsatz einer WP). Das funktioniert bei Einsatz einer software problemlos, ansonsten ist es halt ein bisschen Rechenarbeit.

    In der Praxis landet man dann meist bei Verlegeabständen von 10-15cm. Wer nicht mit dem Taschenrechner umgehen kann, der sollte zumindest mal in die Tabellen der Hersteller schauen. Die liefern auch Daten für verschiedene FBH Aufbauten.

    Für einen Heizungsbauer sollte das so selbstverständlich sein wie für einen Grundschüler das Alphabet.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Lucy79

    Lucy79

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    Da muss ich wohl nochmal nachhaken :( danke!
     
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