Eckreihenhaus Stimmen vom Dachgeschoss im Keller hörbar

Diskutiere Eckreihenhaus Stimmen vom Dachgeschoss im Keller hörbar im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Wer hat denn die Fragen gestellt/formuliert, die jener SV zu beantworten hatte? Und ist Dein Anwalt auch in dem gegnerischen Klüngel mit drin...

  1. Julius

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    Wer hat denn die Fragen gestellt/formuliert, die jener SV zu beantworten hatte?
    Und ist Dein Anwalt auch in dem gegnerischen Klüngel mit drin oder warum läßt der sowas durchgehen!
    Einspruch, Euer Ehren...
     
  2. #22 Ermittler, 07.09.2013
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    Das wenn ich wüsste?
    Ich komme mir seit 7 Jahren schon vor wie ein Einzelkämpfer. Aber ich tue mich mittlerweile selbst sehr schwer was ich glauben soll, was richtig und was falsch wäre. Bin sehr Misstrauisch geworden. Das mit dem RA ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Aber selbst wenn es so wäre, zu einem anderen RA gehen und nochmal Jahre warten auf eine Verhandlung habe ich einfach keinen Bock mehr. Hier will ich auf keinem Fall auch noch eine Baustelle aufmachen.
    Die Ursprüngliche Fragestellung kam von einem SV. Diese wurde jedoch vom gegnerischem Anwalt niedergeschmettert, mit der Begründung wir müssen konkretisieren. Die Richter stimmten dem zu. Daraufhin habe RA und ich neue Fragen vormuliert. So ging das Jahre lang hin und her. Es ist einfach der Bauträger der keine Lust hat für seine Fehler einzugestehen und nutzt nun alles rechtlichen Tricks um aus der Nummer zu kommen. Habe meinen RA schon oft gefragt ob der das kann. Antwort: Wenn das Gericht das für erforderlich hält, dann ist das so. Keine Chance da etwas zu machen. Der Bautrüger will einfach nicht!!!
     
  3. Julius

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    Du willst aber auch nicht!
    Z.B. einen neuen eigenen GA beauftragen (und ggf. einen neuen eigenen Anwalt).
     
  4. #24 Ermittler, 08.09.2013
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    Ich habe bereits einen eigenen Gutachter. Ist auch öbuvsv. Der hat ja schon einige, nicht alle Mängel untersucht. Kostet ja auch was. Der kommt zu dem Ergebnis: Mangel. Gericht und bestellter SV ignorieren das Gutachten aber bisher. Ich frag mich jetzt auch, was das soll. Da gebe ich schon selbst Geld für einen Gutachter aus und das wird gar nicht berücksichtigt. Also was bringt das ganze? Ich warte jetzt erst mal die Gerichtsverhandlung ab. Haben den SV auch vorgeladen, weil wir schon genauer wissen wollen, wie er zu seinen Ergebnissen gekommen ist. Einiges ist so schwammig und nicht nachvollziehbar, dass er sich vor Gericht rechtfertigen muss. Die richtigen Fragen hierzu hat mein RA schon an das Gericht gestellt. Gegnerische RA haben sofort Veto eingelegt. Richter und Gutachter schweigen bis heute. Keine Ahnung was das soll.
    Ich freue mich aber heute schon auf die Gerichtsverhandlung.
     
  5. #25 Alfons Fischer, 09.09.2013
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    nochmal dazu (Beitrag #20): geben Sie mal bei google "Schallschutz" und "Stand der Technik" ein.
    Dann finden Sie zum Beispiel das da: http://www.appelhagen.de/index.php?site=inc/c_beitrag&nr=568
    Muss man aber prüfen...
     
  6. PeterB

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    Es ist doch gängige Praxis bei Reihenhäusern auf einer gemeinsamen Bodenplatte zu bauen. Das ist hier auch passiert. Die Betonwand , die die Bodenpaltte des nichtunterkellerten trägt, steht auf der gleichen Bodenplatte, wie die Mauerwerkswand, die das unterkellerte trägt.
    Ich gehe mal davon aus, daß zwischen diesen Wänden eine entsprechende Trennfuge vorgesehen wurde.
    Eine illegale Überbauung der Grenze , unterirdisch, kann ich nicht erkennen. Die Betonwand ist doch nur das nach unten verlängerte Fundament des nicht unterkellerten Bereichs. Das ist bei einer solchen Konstellation doch anders nicht sinnvoll lösbar. Schön wäre natürlich gewesen auch das Fundament der Betonwand zu trennen.
     
  7. #27 Ermittler, 12.09.2013
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    Hallo,

    genau hier streiten sich ja die Geister, was denn jetzt richtig ist. Gemäß Vertrag habe ich einen WU Betonkeller. Real geteilte Grundstücke. Das heißt, mein Keller (also alle 4 Wände inkl. Abdichtung) stehen auf meinem Grundstück. Was anderes ist nicht vereinbart. Gemäß Bauplan steht das Nachbarhaus auch mit Keller. Tatsächlich haben die jetzt aber so gebaut, wie beschrieben. Hinzu kommt, dass wir bereits einen Wasserschaden hatten. Hierbei wurden 3 Wände verpresst und die 4 eben nicht. Vermutlich, weil die Wand die abdichtet ja unter dem Nachbarhaus steht und mir ja nicht gehört. Bezahlt habe ich aber alle 4 Wände inkl. Abdichtung.
    Eine Fuge ist vorhanden. Meine Ziegelwand endet an der Grenze. Danach 5 cm Luft. Danach irgendeine Filzdämmung, dann Betonwand, danach Dämmung(Styropor EPS), danach angeblich noch Schweißbahnen.
    Die seitlichen Wände sind nicht unterbrochen. Meine Bodenplatte geht ca. 1,5 m unter das Nachbarhaus, auf der auch die Betonwand steht. Es bestehen Schallschutzbrobleme. Nachbar hört mich aus dem Keller.
    Es geht doch jetzt darum, wem gehört welche Wand und welche Abdichtung. Was ist zu tun um den Keller an dieser Wand abzudichten, ohne die Betonwand(die dem Nachbar gehört, ich aber brauche um einen dichten Keller zu bekommen) zu berühren.
     
  8. #28 Ermittler, 12.09.2013
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    Hallo,
    im Übrigen würde mich auch mal Interessieren, wie man so was technisch und rechtlich sauber löst. So wie hier beschrieben stimmt doch etwas nicht!
     
  9. PeterB

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    Sorry, das mit der Realteilung ist mir untergegangen.
    M Mn. nach wäre es dann richtig deinen Keller aus Beton fertigzustellen, bei WU-Ausführung keine weitere Abdichtung nötig.
    Danach ist auf dem Nachbargrundstück das Fundament und die Tragwand für die EG-Platte mit Trennfuge zu erstellen.
    Was an dieser Wand Abdichtung und Dämmung soll ist mir dann allerdings schleierhaft. das ist ja NUR Fundament.
    Je nach Bodenbeschaffenheit kann es dann aber trotzdem noch zu Schallübertragung kommen, beim von dir beschriebenen Ausmaß muß es wohl doch mechanische Verbindung zwischen den beiden Häusern geben.
     
  10. Julius

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    Klar gibt es eine! Das Nachbarhaus steht ja einseitig auf seiner Bodenplatte.
     
  11. #31 Ermittler, 14.09.2013
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    Ja so ist es.
    BT sagt alles gut.
    Gerichtlicher Gutachter sagt: technisch Mangelfrei.
    Mein Gutachter sagt das Gegenteil.
    Was soll das?
    Fragestellung an den Gutachter war: Ist mein Keller ausreichend gegen Wassereintritt geschützt?
    Sind weitere Maßnahmen erforderlich?
    Entspricht die Bauart den annerkannten Regeln der Technik?
    Wer hat denn jetzt recht?
     
  12. #32 ultra79, 14.09.2013
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    Dir wird die Antwort nicht gefallen, aber Recht spricht nur ein Richter...
     
  13. Julius

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    Typischer Fall:
    Die Fragen waren falsch!
    Da muß dann ja so etwas herauskommen...

    Wer hatte diese sehr ungeschickten Beweisfragen formuliert?
     
  14. #34 Ermittler, 14.09.2013
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    Hallo,
    richtig ist, dass nur der Richter entscheidet. Finde ich auch gut so.

    Die Fragen hat mein RA gestellt. Nachdem das Gutachten von meinem Gutachter vorlag.
    Wie hätte man denn besser Fragen können? Wenn das jetzt überhaupt noch eine Rolle spielt?
    Besser konnten wir das nicht. Wobei ich die Fragen nicht schlecht finde. Nur die Antworten vom Gutachter passen mir nicht!
     
  15. Julius

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    Aber vermutlich passen die Antworten des Gutachters fachlich sehr wohl zu diesen gestellten Fragen!
    Man hätte Deinen Gutachter mit der Ausarbeitung der Fragen beauftragen sollen.
     
  16. #36 Ermittler, 14.09.2013
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    Hallo,
    und was wird jetzt daraus? Dann soll der Keller offensichtlich undicht bleiben mit richterlicher Zustimmung, weil Fragen falsch gestellt worden sind.
    Mhm, kann ich mir jetzt zwar nicht vorstellen, aber wenn das Realität und Recht ist, dann ist das so.
    Wir haben den Gutachter jedenfalls vorgeladen um sein Gutachten zu erklären. Im Übrigen haben wir Ergänzungsfragen gestellt, die aber bis heute nicht beantwortet wurden.
    Ich denke, dass es ganz Normal ist, dass weder Bauherr noch RA genau wissen müssen wo der Fehler liegt, sondern lediglich Symptome schildern müssen. Rest ist tatsächlich Aufgabe des vom Gericht bestelltem Gutachter. Kommt der nun zu einem Ergebnis, dass nicht die Ursachen begründet, können weitere Fragen gestellt werden. So kommen wir Stück für Stück der Wahrheit näher. Sicher wäre es gut gewesen den Gutachter dafür zu beauftragen. Aber was ist, wenn der gerichtlich bestellte Gutachter anderer Meinung ist? Dann haben wir doch den gleichen Salat. Es ist schon gut so wie es ist. Problem ist halt nur die Verzögerung durch die ständig verschiedenen Meinungen. Die sind aber eh schon von vornherein da, von daher ist eben alles Strittig. Außer mein BT gibt seine Fehler zu. Will er nicht? Na gut dann sitzen wir das eben aus.
     
Thema: Eckreihenhaus Stimmen vom Dachgeschoss im Keller hörbar
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