Gerichts- und Notarkosten

Diskutiere Gerichts- und Notarkosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) – gültig ab 01. August 2013 hat sich geändert. Die Gebühren wurden angepasst. Und das nicht ganz...

  1. #1 Geodesy, 06.09.2013
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    Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) – gültig ab 01. August 2013 hat sich geändert. Die Gebühren wurden angepasst. Und das nicht ganz ohne!

    Ein Beispiel:

    Kaufpreis 250.000 €
    Eintragung Grundschuld 200.000 €

    bisher ~ 3200 €
    jetz ~ 3700 €
     
  2. Einmal

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    Da ... das Geld rinnt einem nur so durch die Finger beim Bau. Aber diese Steigerung ist schon happig.
     
  3. #3 Der Bauamateur, 06.09.2013
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    Naja, die Gebühren wurden schon ziemlich lange nicht angehoben und vor allem betrifft es die unteren Preisklassen, die bei gleicher Arbeit bisher nicht besonders lukrativ waren. Es wird halt alles teurer - aber wer den Notar noch vor August beauftragt hat, kann noch nach alten Gebühren abrechnen. Darauf hat mich unser Notar freundlicherweise auch schon früh genug hingewiesen (da gibt's halt auch solche und solche).
     
  4. #4 RudiWerl, 06.10.2013
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    Notar müsste man sein ;) Geht es euch auch so, dass einem bei diesen Summen die 500 Euro Steigerung viel weniger jucken als bei sonstigen Anschaffungen. Man zahlt hier, man zahlt dort und hat irgendwann kaum noch ein Gefühl und Überblick. Das Geld wandert nur so über den Tisch...
     
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