5 Meter hohes Studio zu 2 Etagen-Wohnung umbauen - Betondecke einziehen?

Diskutiere 5 Meter hohes Studio zu 2 Etagen-Wohnung umbauen - Betondecke einziehen? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle hier, man wird schnell merken, dass ich Laie bin. Bei uns in der Gegend sind die Häuserpreise astronomisch hoch und auf dem...

  1. #1 vriegel, 09.09.2013
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    Hallo an alle hier,

    man wird schnell merken, dass ich Laie bin.

    Bei uns in der Gegend sind die Häuserpreise astronomisch hoch und auf dem Markt gibt es sowieso nix gescheides. Aktuell wird ein Haus angeboten in einem Mischgebiet mit einer Penthousewohnung oben und einem Atelierstudio unten. Dort sind die Decken in 5 Meter Höhe. Zudem könnte man wohl oben noch ein Stockwerk drauf setzen.

    Unabhängig von den Kosten, könne man das Atelier so umbauen, dass daraus 2 Stockwerke entstehen? Ich meine indem man eine weitere Decke einzieht, so dass im EG dann Büroräume mit normaler Raumhöhe sind und im neuen 1. OG dann Wohnräume entstehen könnte.

    Wie ist so etwas technisch umsetzbar? Müsste man da das gesamte Haus "anheben" und die Decke einbauen? Oder geht so etwas Stück für Stück?

    Das Problem ist, dass ich zwar selbständig bin, aber kein Grafiker oder ähnliches und mit 5 Meter hohen Räumen nichts anfangen kann. Dann lieber im 1. OG Wohnraum vermieten.

    Nur mal als "Vergleich": wäre es finanziell günstiger ein weiteres Stockwerk oben drauf zu setzen, also statt dem Deckeneinbau?
     
  2. #2 planfix, 09.09.2013
    planfix

    planfix Gast

    ich glaube nicht, das das was wird.

    gewerblich genutze räume bekommen eine raumhöhe nach arbeitstättenverordnung.
    die ist abhängig von der raumgröße, 2,50m sind so ziemlich das minimum. + eine decke+ fußbodenaufbau, da bleiben mit sicherheit keine 2,30m mehr und das ist nach diversen LBOs zu gerin für wohnräume.
     
  3. #3 Gast036816, 09.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in einem besehenden gebäude die decken anzuheben ist technisch machbar, nur der preis wird schwindelerregend. das einzige, was ich als machbar ansehe ist bei der zwergenhöhe nach lbo bw mit 2,30 m i. li. 2 wohnebenen im studio zu realisieren. auch das kann ein statische bauchtanznummer werden, z. b. mit dem thema zusätzliche in bereich der bodenplatte unterzubringen.
     
  4. #4 vriegel, 10.09.2013
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    Veraltete Arbeitsstättenverordnung?

    So wie ich das verstanden habe gilt seit 25.8.2004 die neue Arbeitsstättenverordnung. Da sind keine konkreten Zahlenangaben mehr vorgegeben fürdie liche Höhe, oder?
     
  5. #5 vriegel, 10.09.2013
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    Wie is tdas zu verstehen mit den i. li. 2 Wohnebenen? Zum einen ist das Problem, dass das Gebäude in einem Gewerbegebiet liegt, also vermutlich nicht komplett als Wohngebäude zu nutzen sein dürfte. Und zum anderen sehe ich rein rechtlich keinen Unterschied zwischen einem Geschoss als Büro und einem als Wohnraum. Zumindest nicht, was die lichte Höhe betrifft. Oder irre ich mich da?

    Auch Ihre Aussage mit der Statik im Boden habe ich nicht ganz verstanden..
     
  6. Baumal

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  7. #7 vriegel, 10.09.2013
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    Besten Dank. Also kann, wenn man das jeweilige Büro maximal 50 qm groß werden lässt (und dann bspw. 3 oder 4 Räume hätte?) die lichte Höhe auch nur 2,30 Meter betragen. gemäß LBO BW):

    (4) Unabhängig von Absatz 3 kann in Arbeitsräumen bis zu 50 m 2 Grundfläche, in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt wird, die lichte Höhe auf das nach Landesbaurecht zulässige Maß herabgesetzt werden, wenn dies mit der Nutzung der Arbeitsräume vereinbar ist.

    Da ich keinen Büroraum mit 50 qm Größe benötige, wären die also alle kleiner.

    Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden? 2,30 x2 = 4,60. Blieben 40 cm für eine Decke inklusive Estrich und Bodenbelag. Das dürfte doch normalerweise ausreichend sein, oder?
     
  8. Baumal

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    für uns kleinwüchsige baden württembergler, ja.
     
  9. #9 Gast036816, 10.09.2013
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    was gilt denn nun - gewerbegebiet oder mischgebiet?

    aus einer neuen zwischedecke resultieren zusätzliche lasten die über bodenplatte und/oder fundamente in den baugrund abzutragen sind. das ist mit statik und boden gemeint.
     
  10. #10 vriegel, 10.09.2013
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    habe jetzt mit dem Baurechtsamt telefoniert. Es handelt sich bei dem Objekt um ein Gebäude, was noch im Bereich des Gewerbegebietes steht, so dass man hier gar nicht unbegrenzt Wohnraum schaffen kann. Es wären also allenfalls 2 Büroetagen denkbar. Das macht das Objekt für mich aber unattraktiv..

    Trotzdem Danke an alle, die mir hier wirklich tolle Auskünfte gegeben haben:bierchen:
     
  11. #11 Tafelsilber, 15.09.2013
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    Doch! Seit diesem Monat gibt es eine neue ASR zu den "Raumgrößen" in Arbeitsstätten. 2,50 m ist Minimum ggf. lichte Höhe nach BauO auch möglich bis 50 m2. Neuerdings sind auch in Toiletten 2,50 m lichte Höhe erforderlich (Warum auch immer):

    http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A1-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3
    http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A4-1.pdf?__blob=publicationFile&v=3
     
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