Erstgespräch Architekt

Diskutiere Erstgespräch Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Morgen Experten! Unsere Doppelhauspartner, meine Frau und ich haben morgen das Erstgespräch mit unserem möglichen Architekten. Im...

  1. #1 AndreMS, 10.09.2013
    AndreMS

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    Guten Morgen Experten!

    Unsere Doppelhauspartner, meine Frau und ich haben morgen das Erstgespräch mit unserem möglichen Architekten.
    Im Vorfeld hat der Architekt bereits das Grundstück begutachtet und hat das Ergebnis der Vermessung vorliegen. Mit dem Bauamt stand er auch schon in Kontakt.

    Wie gehe ich in dem Gespräch mit dem Architekten am besten vor, sodass ein reibungsloser und zügiger Ablauf gewährleistet ist?


    Unsere Doppelhauspartner und wir haben uns gestern schon getroffen um grundlegende Dinge zu besprechen.
    Wir wollen natürlich nicht erst während des Gespräches mit dem Architekten erfahren das die andere Hälfte ein finnisches Holzhaus plant ;)

    Kann uns der Architekt einen Plan geben, in dem geregelt ist, wer was bis wann zu erledigen hat? Also wer erwartet / liefert was bis wann!?

    Zur Raumaufteilung haben wir uns bereits Gedanken gemacht, wollen dem Architekten aber natürlich freie Hand lassen. (Wir hätten grobe Pläne vorbereitet! -> Ist das gut zwecks genauer Vorstellung, damit der Architekt uns nicht erst 10 Pläne, die wir nicht gut finden, einreicht? Oder soll ihm nur mündlich eine Vorstellung vermittelt werden und er kann frei planen?)

    Das eine Wohnfläche (ohne ausgebautes Dach) von 140 m² angestrebt wird, weiß er bereits.
    Was das Heizungssystem angeht haben wir uns entweder eine Luft-Wärmepumpe oder eine Gasbrennwerttherme (beide mit Solarthermie auf dem Dach) vorgestellt, lassen uns aber gerne eines Besseren belehren.

    Das Doppelhaus sollte mindestens einem KfW70-Standard entsprechen (evtl. auch KfW55 -> grober Preisunterschied?).

    Ferner soll ein Angebot mit Keller und einmal ohne Keller erstellt werden.

    Ist es dem Architekten anhand dieser "Vorgaben / Wünsche" bereits möglich eine ganz grobe Kostenschätzung für die DHH mit mittlerer Ausstattung zu unterbreiten?
    Wir wollen ihn natürlich nicht darauf festnageln und voraussetzen, dass er in seine Schätzung bereits das Lichtschaltersystem XY einplant, aber wir würden schon gerne relativ zeitnah einen groben Kostenrahmen abstecken.

    Oder wie lange dauert es ca., bis ein guter Architekt nach dem Erstgespräch eine relativ repräsentative Kostenschätzung unterbreiten kann?

    Wie sinnvoll ist die Nennung einer Preisobergrenze? Orientiert sich der Architekt zu stark daran auch wenn es hätte billiger werden können?
    Oder soll der Architekt mit den Eckdaten zum DH erstmal planen?
    Nicht das ein falscher Eindruck entsteht! Wir wollen den Architekten nicht auf eine Probe stellen oder sonstiges...

    Wie lange dauert es im Durchschnitt vom Erstgespräch bis zur Baugenehmigung?

    Mit welchen Unterlagen kann ich bereits zur Bank zwecks Finanzierung gehen?



    Über die Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen! Ich möchte ein gutes Gespräch führen und hoffe somit auf eine zügige Planung.

    Vielen Dank!
     
  2. uban

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    es gibt hier recht viele Beiträge wie die Architekten die mündlich geäusserten Obergrenzen praktisch ignoriert haben bzw es Missverständnisse gab (was alles ist in der Obergrenze enthalten, Gartengestaltung, Küche, Bodenbeläge, Eigenarbeit, ..? )
    Je höher die Betrag desto höher auch das Honorar für den Architekten, habe äusserst selten gehört dass am ende vom Bau noch unerwartet Geld über bleibt

    Das ist wie Auto-Kauf oder das Essen im Restaurant, ohne der expliziten Vereinbarung der finaziellen Grenze wird eine Wunschliste zusammengestellt, der Schreck kommt dann rechts unten nach dem Essen bzw bei der Unterschrift. Eine explizite, schriftliche wirksam vereinbarte Nennung des finanziellen Rahmens ist mehr als ratsam.

    Ohne Baufachanwalt und 2 unabhängiger! SV sollte man in ein Bau-Vorhaben nicht rangehen, es hat schon den einen oder anderen ruiniert.

    PS: alleine schon die Anfoderung an erhöhten Schallschutz erfodert viel technisches Wissen, das ist wie der Wunsch nach einem grossen Auto der dann als Kleinwagen (standard wäre Kleinstwagen) endet.
     
  3. #3 Bautine, 10.09.2013
    Bautine

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    Aus der Erfahrung hier im Forum: Nehmt keine eigenen selbstgezeichneten Pläne mit, sondern schreibt dem Architekten auf, welche Wünsche ihr habt und was ihr keinesfalls haben müsstet (also z.B. zwei Zimmer mind. 15m² groß im DG, Schlafzimmer im EG, behindertengerechtes Bad im EG, keine Treppe im Wohnraum, Waschmaschine im DG, keine DFF oder unbedingt DFF, Balkon unnötig, offene/geschlossene Küche mit/ohne Essplatz...).

    Wichtig wäre mir, dass eine erhöhte Anforderung an den Schallschutz zwischen den Gebäuden gleich im ersten Gespräch thematisiert wird (und auch vertraglich festgelegt wird).
     
  4. #4 Thomas B, 10.09.2013
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    ...wie wäre es mit einem unabhängigen, mindestens 15-köpfigen Expertenteams (einer je gewerk + Bauschadensgutachter + Mediator,...).

    Jetzt bitte mal die Kirche im Dorf lassen...
     
  5. #5 Manfred Abt, 10.09.2013
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    Das sind aber viele Fragen und alle sind hier schon x mal beantwortet worden.

    Ich nehm mal zu einigen Stellung:
    • Kostenermittlungen erfolgen stufenweise, d.h. erster Ansatz ist früh möglich und geht über m3 umbauten Raum, dazu braucht man also nur die Größe des Hauses und eine Grobvorstellung zum gewünschten Qualitätniveau und speziellen Besonderheiten. Später folgen genauere Kostenermittlungen (Kostenberechnung, fortgeschriebene Kostenberechnung, Kostenanschlag, Kostenfeststellung). Man sollte schon mal anklingen lassen, dass einem die stufenweise Abarbeitung der Kostenermittlungen am Herzen liegt.
    • Benennung einer Preisobergrenze ist spätestens nach dem Erstgespräch wichtig. Und sollte eindeutig sein, d.h. was soll darin alles enthalten sein. (brutto/netto, Fachplaner, Küche, Außenanlagen?)
    • Sollte auch in den Architektenvertrag einfließen. Aber bitte nicht vergessen, dass wir in einer freien Marktwirtschaft leben und letztendlich der Architekt euch keine Zusage zu Preisen machen kann.
    • Ich persönlich würde mir die Kostenkontrollen bereits fertiger Projekte vorlegen lassen, also die Historie, welche Kostenermittlungen zu einem Projekt mit jeweils welchem Ergebnis gemacht wurden. Muss ggf. anonymisiert sein, ideal wäre es, wenn Bauherren dies bestätigen können.
    • Zur Raumaufteilung folgender Vorschlag: man kann die eigenen Pläne doch mal mit der Anmerkung vorlegen, dass es bei diesen Plänen hauptsächlich darum geht, welche Räume in etwa welcher Größe gewünscht sind und man sich aber darüber klar sei, dass er als Architekt da ja vielleicht noch eine pfiffigere Lösung finden wird.
     
  6. uban

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    Zur Kirche bzw zu den finanzmathematischen Erkenntnissen der Versicherungswirtschaft für den Bau:
    Das Risiko ist so gross dass die Versicherungsbranche dieses Risiko nicht mehr abdeckt.


    Zum Baufachanwalt:
    Welcher Laie versteht denn einen Vertrag nach BGB ? oder soll der Laie einen Vertrag über x00.000€ einfach so unterschreiben ohne dass die rechtlichen Folgen erläutert werden? Von den fachlichen Folgen mal ganz zu schweigen.
    Zu Kühlschränken und Autos kann man kiloweise Testberichte lesen, beim Hausbau ist aber fast alles so individuell dass ein Vergleich für einen Laien nicht möglich ist.
    zum SV: Wer kann als Laie einen Frage an den SV fachlich richtig formulieren?

    Das mit den 15 Fachleuten für das jeweilige Gewerk ist gar nicht so falsch, der Architekt ist der Allrounder der dann alles zusammenhält, er kann/will nicht das Fachwissen für Statik, TGA, usw haben.

    Einen hab ich noch: Steuerberater bzw Finnazierunsgexperten!
     
  7. #7 Skeptiker, 10.09.2013
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    Das ist so allgemein formuliert völliger Nonsens, wie man hier unschwer erkennen kann:
    https://www.vhv.de/vhv/firmen/Produkte-Bauen-und-Technik.html (und da gibt's noch viel mehr Versicherer!)

    Und sogar ganz spezielle Produkte gibt's: https://www.vhv.de/vhv/firmen/Produkte-Baufertigstellung-und-Baugewaehrleistung-Baugewaehrleistung.html (auch hier gilt natürlich wieder, dass auch der Wettbewerb schöne Töchter - äh Produkte hat)
     
  8. uban

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    vielen Dank skeptiker,

    also, neben den bisher genannten experten braucht man noch einen unabhängigen versicherungsmakler um eine geeigente rechtsschutzabsicherung zu bekommen (da in den meisten bestehenden, üblichen rechtsschutzverträgen der bau ausgeschlossen ist).
    wegen der hohen streitwerte die beim bau häufig anzutreffen sind ist das dringend anzuraten
     
  9. #9 Thomas B, 10.09.2013
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    alles schön und gut, aber in D ist doch ohnehin vieles überreguliert und übernormiert. Um die Einhaltung all dieser Regelwerke zu kontrollieren kannst Du gleich je Gewerk einen SV hinzuziehen. Das mag dann zu einem gänzlich regel- und normenkonformen Bauwerk führen, wird aber dann auch entsprechend der zu entlohnenden SV eine knackige Stange Geld kosten....
     
  10. #10 AndreMS, 10.09.2013
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    können wir bitte wieder zum Ursprungsthema zurückkehren? ;) :winken
     
  11. #11 Skeptiker, 10.09.2013
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    Für einen abgesicherten Bau sind aber je nach vertraglicher Konstellation noch weitere Versicherungen dringend zu empfehlen: Bauleistung, Wohngebäude, ...

    (und noch was: Wenn man Rechtsschutz meint, sollte man das auch schreiben, es gibt diverse andere Versicherung und so zwingend naheliegend ist der Rechtsschutz hier nicht)
     
  12. #12 Bauliesl, 10.09.2013
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    Hallo Andre,
    also, ich kann Dir aus meiner Erfahrung berichten (also direkt von der "Architektenfront"):

    - mir ist es lieber, wenn Bauherren keine eigenen Skizzen mitbringen und ich ganz unvoreingenommen drangehen kann. Formuliert Eure Wünsche, wie bereits erläutert, am besten schriftlich. Was wollt Ihr unbedingt, was gefällt Euch gar nicht. Evtl. ein paar Fotos. Aber nur ein paar - also nicht unbedingt nach dem Motto "Wir hätten gerne die Fenster von Seite 14 und den Kamin von Seite 45 und den Carport von Seite 96" ;-)

    - ich will immer einen ungefähren Kostenrahmen wissen - ohne fange ich nicht an. Die Geometrie und damit Konstruktion wirkt sich ja ganz gravierend auf die Baukosten an, insofern brauche ich das zur Orientierung.

    - ebenso Eure Wünsche (so sie denn schon da sind) in Sachen Haustechnik, Ausstattung etc.

    - die Dauer kann man nur schätzen. Es hängt natürlich von den Bauherren ab, wie oft gesprochen, geändert etc. werden muss.... Sprich - wie lange Leistungsphase 2 und 3 dauert. Ich würde mal so grob über den Daumen sagen von erstem Gespräch bis zur Baueingabe dauert´s ca. 3-4 Monate. Bei manchen geht´s schneller, bei manchen dauert´s aber auch länger. Ich würde bei einem Bauherren, der heute kommt, eine Antragsstellung im November / Dezember anpeilen.

    - die Banken "spinnen" heutzutage etwas, was die Unterlagen angeht, die sie zur Finanzierung benötigen. Es gibt Banken, die wollen quasi schon fertige Bauantragspläne, energetische Berechnungen etc...... Da frage ich mich manchmal, wie das funktionieren soll.....

    So, ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
    So Long,
    Liesl
     
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