ENEV / Gleichwertigkeitsnachweis bei pausch. Wärmebrückenzuschl. 0,05 WER KANN`S?

Diskutiere ENEV / Gleichwertigkeitsnachweis bei pausch. Wärmebrückenzuschl. 0,05 WER KANN`S? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Leider ist mein Energieberater eine mittlere Katastrophe - er ist nicht in der Lage mir den dringend und zeitnah für KFW70 benötigten...

  1. #1 BobRoss, 10.09.2013
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    Leider ist mein Energieberater eine mittlere Katastrophe - er ist nicht in der Lage mir den dringend und zeitnah für KFW70 benötigten Gleichwertigkeitsnachweis der Wärmebrücken bei pauschalem Wärmebrückenzuschlag 0,05 - zu berechnen. Vielleicht liest hier jemand mit der das tatsächlich kann und auch schon mehr als einmal gemacht hat - Nachricht gerne per PN, übersende dann die Unterlagen/Kontruktionsdetails.

    Ich gehe momentan davon aus das es ausreichend sein sollte für folgende Bauteile einen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen, die restliche EnEV Berechnung ist bereits ausgeführt:

    Raffstorekästen ---> Neopor Leichtbaukästen, hier reicht doch der Nachweis des Herstellers oder?
    Übergang Dachfirst-Wand
    Übergang Dachfirst-Traufe
    Keller/Sockel

    weitere Bauteile zwingend notwendig für KFW?
     
  2. #2 Alfons Fischer, 10.09.2013
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    Wie der Gleichwertigkeitsnachweis geführt wird, steht doch im Beiblatt 2 zur 4108.

    ich zitiere mich mal selbst und gleichzeitig das Bbl.2:
    woher kommt Ihre Einschätzung, dass nur diese vier Bauteile einen Nachweis brauchen? Was ist mit den anderen Anschlüssen? Sind diese nicht in Bbl.2 gelistet? --> wohl eher kaum.

    Um was für ein Gebäude handelt es sich denn? Neubau, Altbau?
     
  3. #3 BobRoss, 10.09.2013
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    Vielen Dank für die Rückmeldung. Diese beiden links haben mich zur Einschätzung gebracht das nicht alle Anschlüsse bzgl. Gleichwertigkeit untersucht werden müssen:

    http://www.waermebrueckenportal.de/index.php?option=com_content&view=article&id=26&Itemid=24
    http://www.berlin-klimaschutz.de/ex...tische-sanierung-von-gebaeuden?frage_nid=1687

    wbAnschluss Außenwand/Außenwand (Außen- und Innenecke)
    wbAnschluss Innenwand oder Geschossdecke (zwischen beheizten Geschossen) an durchlaufende Außenwand
    oder obere bzw. untere Außenbauteile, die nicht durchstoßen werden bzw. eine durchlaufende Dämmschicht mit einer Dicke ≥ 100 mm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(mK) aufweisen
    wbeinzeln auftretende Türanschlüsse von Wohngebäuden in der wärmetauschenden Hüllfläche (Haustür,
    Kellerabgangstür, Kelleraußentür, etc.)
    wbkleinflächige Querschnittsänderungen in der wärmetauschenden Hüllfläche z. B. durch Steckdosen oder
    Leitungsschlitze
    wbAnschlüsse außenluftberührter kleinflächiger Bauteile wie z. B. Unterzüge und untere Abschlüsse von Erkern
    mit außen liegenden Wärmedämmschichten mit R ≥ 2,5 m2K/W.



    Bei dem "EnEv-Problem-Gebäude" handelt es sich um ein Bestandsgebäude (Hohlblock 30cm) welches aufgestockt und energetisch saniert wird. Hier die Eckdaten:

    Aussenwand bestand u-Wert neu 0,134
    Aussenwand neu u-Wert neu 0,15
    Kellerwand u-Wert neu 0,15
    Boden KG u-Wert neu 0,34 (Bereich Bestand) & 0,17 (Bereich Wohnraumerweiterung)
    Fenster neu u-Wert neu 0,75 (ug=0,5)
    Dach neu u-Wert neu 0,12
    Dachterasse neu u-Wert neu 0,19
    Loggia EG neu u-Wert neu 0,26 (6m²)

    neue Fußbodenheizung + Wandheizung, neue Gasbrennwerttherme.
    Solarthermie mit Heizungsunterstützung 10%
     
  4. #4 Alfons Fischer, 11.09.2013
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    und was ist mit den Fenster/Haustüranschlüssen: Sturz, Laibung, Brüstung/Schwelle? Balkonplatten? Dachfenster und -Gaubenanschlüsse, ins Dach einbindende Innenwände? Innenwandeinbindung über unbeheizten Kellerräumen bzw. auf Bodenplatten.

    ich mach das "tabellarisch":
    Spalte 1: Plandetail; Spalte 2: Detail aus Bbl.2; Spalte drei: Bewertung/wie wird Gleichwertigkeit nachgewiesen; Spalte 4: ok / nicht ok

    Ist die Aufstockung eine eigene Wohnung?
     
  5. kike

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    Mal interessehalber: Wie ist denn der Aufbau der Kellerwand/(Perimeter)dämmung, um auf den u-wert zu kommen?
     
  6. #6 BobRoss, 11.09.2013
    BobRoss

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    Sehr geehrte Herr Fischer,

    vielen Dank für die Denkanstöße, ich sehe das die Anzahl der Gleichwertigkeitsbetrachtungen doch deutlich umfangreicher sein muss. Die Aufstockung ist eine eigene Wohnung.
     
  7. #7 BobRoss, 11.09.2013
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    Kellerwand Ausführung neu ist Hohlblock 30cm + 20cm wlg036 Dämmung. Im Sockelbereich wird es keinen Versprung geben, die wdvs fassade geht zum Keller nahtlos in die Perimeterdämmung gleicher Stärke über. Keller ist komplett Teil der thermischen Hülle.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 11.09.2013
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    Wissen Sie, dass Sie hierfür u.U. eine eigene KfW-Förderung beantragen können (sofern die Erweiterung nicht im Sanierungsprogramm gefördert werden kann, im Sanierungsprogramm sind ja nur kleine Erweiterungen mitfinanzierbar)?

    Hab ich schon gemacht: Energieeffizient sanieren für das EG und Energieeffizient Bauen für die Aufstockung. Selbst der Banker hatte es nicht geglaubt, dass es geht.
     
  9. #9 BobRoss, 11.09.2013
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    Sehr interessanter Denkansatz! Hätte ich nicht vermutet das es kombiniert geht. Schade, beim nächsten Haus würde ich gerne auch mit Profis zusammenarbeiten. Den KFW Kreditvertrag habe ich schon, nur kann ich ihn leider nicht abrufen weil die Berechnung mangelhaft ist.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 11.09.2013
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    KfW-Anträge kann man ändern bzw. zu ändern versuchen.
    Rufen Sie mich mal an.
     
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ENEV / Gleichwertigkeitsnachweis bei pausch. Wärmebrückenzuschl. 0,05 WER KANN`S?

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