Umbaukosten für nach m.E. falsche Planung

Diskutiere Umbaukosten für nach m.E. falsche Planung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Sachstand: Architekt ist mit LP1 - LP 8 beauftragt für EFH. Architekt plant Trockenbauwand für Installation, Trockenbauer baut Skelett der...

  1. #1 Mathias1980, 10.09.2013
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    Sachstand: Architekt ist mit LP1 - LP 8 beauftragt für EFH. Architekt plant Trockenbauwand für Installation, Trockenbauer baut Skelett der Trockenbau entsprechend Ausführungsplan; Installateur versucht das Rohr einzubauen und Installation (DN 100) passt nicht rein (keine nachträglichen Änderungen durch mich), Trockenbauer sagt "okay ich baue um" , aber bitte Bezahlung der Umbauarbeit entsprechend Stundenabrechnung.

    Dem Installateur lag der Werkplan vor und er hat sich nicht vorher rückgemeldet, erst auf der Baustelle gesagt "geht nicht" und mein Architekt akzeptiert dies, ergo ist es ein Planungsfehler und die Umbaukosten sind keine "Sowiesokosten" (er will ja zusätzliche Arbeit bezahlt haben)

    Frage: Muss ich die zusätzliche Arbeit bezahlen, obwohl der Architekt es akzeptiert (nach Einschätzung aller ist der Umbau erforderlich) oder schuldet der Architekt die Umbaukosten? (Was nach m.E. der Fall ist, da die Planung fehlerhaft ist.)

    Danke vorab!
     
  2. #2 Bauliesl, 10.09.2013
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    Ich nehme an, es wurde kein Fachplaner für die technische Gebäudeausrüstung beauftragt?
    Also gibt es keinen Verantwortlichen dafür. Der Architekt macht keine HLS-Planung, der ausführende Handwerker macht sie auch nicht - also bleibt nichts anderes übrig, als dass der Bauherr die Kröte schluckt. Und sich mit dem Gedanken tröstet, dass ihn die HLS-Planung ein paar Tausender gekostet hätte, der jetzige Umbau nur ein paar Hunderter.
    So Long,
    Liesl
     
  3. #3 Mathias1980, 10.09.2013
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    @bauliesl:
    schlüssige Argumentation , aber der Architekt stellt mit die Kosten der TGA anteilig in Verrechnung für sein Honorar und nicht das Rohr war falsch (Abwasserrohr Toilette nach DIN (ich bin mir fast sicher, das Querschnitte in der DIN definiert sind) sondern die aus dem Rohr resultierende Trockenbauwand und das ist nach m.E. Baukonstruktion
    Ich dachte die "Rechtfertigung" , dafür dass anteilig die TGA in Rechnung wird, ist dass die daraus resultierende Baukonstruktion (Durchbrüche, Schlitze, Verkofferungen, etc. , ABER nicht die Leitung an sich) in der Verantwortung des Architekten liegt.
    Danke für deine Meinung!
     
  4. Jan81

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    @Mathias ist wäre auch sauer. Um ehrlich zu sein ich lese dass erst mal überhaupt dass sowas wie HLS Planung überhaupt gibt.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2013
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    Das bedeutet nicht, dass er die plant. Diese Anrechnung erfolgt auch, wenn es einen TGA-Planer gegeben hätte!

    Das aber ein Abwasserrohr WC min. DN 80, eher DN 100 ist, muss ein Gebäudeplaner auch ohne TGA-Planung wissen.
    Wenn es irgendwas exotisches wäre, wäre ich dabei, zu sagen - konnte er nicht wissen. Aber so ...........

    Bezahlung:
    Ja - DU musst den Trocki bezahlen und kannst den Schaden dem Planer von der nächsten Rechnung abziehen oder ihn direkt einfordern!
     
  6. #6 Mathias1980, 10.09.2013
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    @Ralf:
    Verstanden und ach so akzeptiert, dass er die TGA nicht plant. Ich bezahle den Trockenbauer, das ist keine Frage, es war ja nicht seine Schuld, trage es mit Fassung und "ermahne" meinen Planer freundschaftlich die Schnittstellen von TGA und Baukonstruktion noch einmal zu prüfen und im Vorfeld (nicht immer einfach, auch klar) das Gespräch mit den Installateuren zu suchen! (Un stelle ihm das Geld nicht in Rechnung, da jeder mal irren kann....)
     
  7. #7 Bauliesl, 10.09.2013
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    Na ja,.... ganz so sehe ich das nicht. Ich nehme an, Ihr habt 80-er Ständer und beidseitig doppelt beplankt. Insofern hätte es ja evtl. ausgereicht noch eine dritte Beplankung aufzubringen, die in diesem Bereich eben nur doppelt ist. Insofern wäre u.U. gar kein Umbau nötig gewesen, sondern nur eine zusätzliche Beplankung... Vielleicht.. die genauen Umstände kenne ich ja nicht. Und wenn der Kollege von einem Abwasserrohr DN80 ausgegangen ist, dann müsste es ja dicke ausreichen.
    Zum Thema Anrechnung der TGA-Kosten hat Ralf ja schon alles gesagt. Anteilige Anrechnung ist nicht gleich Planung.
    So Long,
    Liesl
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2013
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    Fr. Kollegin - hüstel, räusper

    DN 100 (oder heute DN 110) hat aussen an der Muffe ca. 13 cm. Ein wenig Schwitzwasserisolierung und ein wenig Luft zwischen Isolierung und Beplankung wären auch sehr nett.
    Von Schellen rede ich gar nicht.

    Macht so 14 bis 15 cm. Das kriege ich mit ner 3. Lage nicht hin!
     
  9. #9 Gast036816, 10.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    naja - wenn der sanilöter den ausführungsplan vorher hatte, dann wäre es seine pflicht gewesen diesen auf ausführbarkeit der installation in dem trockenbau zu prüfen. der ist nicht ganz aus der nummer raus. es sei denn, er hat den plan erhalten, als die trockenbauunterkonstruktion schon stand.
     
  10. #10 Bauliesl, 10.09.2013
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    Ok, ich sehe ein, wenn´s DN 100 sein musste (was ich nicht weiß), dann wird´s eng. Ich behaupte dennoch, bei DN 80 und ein bisschen gutem Willen hätte es eine einfachere Lösung gegeben, als nur abreißen und neu bauen.
    Und ganz ehrlich finde ich es nach wie vor ein Unding, dass Bauherren sich eine HLS-Planung sparen und der Architekt soll dann bitteschön in Abstimmung mit dem beauftragten HLS-ler, der zu Beginn der Werkplanung häufig noch gar nicht feststeht, mal eben die Dinge doch alle so nebenbei mitmachen....
    Meine bescheidene Sicht der Dinge,
    Liesl
     
  11. #11 wasweissich, 10.09.2013
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    wasweissich Gast

    wenn jeder schiss der planung noch geprüft werden muss brauchts keinen architekten oder im LV eine position prüfung der planung durch handwerker , weil der architekt wahrscheinlich keine ahnung hat :shades
     
  12. mls

    mls Bauexpertenforum

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    muss ja kompliziert sein, für ein 80er oder 100er-ht eine ausreichende
    wanddicke vorzusehen :p
    einfach mal in die grundrissdiskussionen gucken: lokus über haustür ..
    scotty, beam it down :)
     
  13. #13 wasweissich, 10.09.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :)
    ich würde sagen , der bauherr sollte dem architekten einen koordinator der schnittstellenplanung trockenbau/kloschüsselanschluss spendieren , dann passiert sowas nicht ....:shades
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2013
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    Liesl - und ich finde es ein Unding, dass Kollegen, die soetwas nicht beherrschen (HTA), die Bauherren nicht zwingen, einen HTA-Planer zu beauftragen oder die Gewähr für solche Schäden abzulehnen!
    Ohne Statiker plant doch auch keiner von uns!
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Das sollte sich rumsprechen, dass der DN Innendurchmesser auch brutto in die Wand, in Aussparungen usw. reingebaut werden muss. Toleranzen, Bewegungsraum Befestigungen. Wie oft bekommt man Aussparungen 15/15 für Abflussrohre WC auf den Tisch?
    Oder in 100er Wände? selbst 11,5er Wände und auch bei 15er Mauerwerk bleibt nix mehr übrig....
    Und dann noch Wasserleitungen quer dazu ...

    Bei dem Thema frag ich mich auch jedesmal ... wie oft noch.
     
  16. #16 Bauliesl, 11.09.2013
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    Ralf -
    ok Du hast ja Recht. Klar darf das nicht passieren, aaaaber: die meisten Bauherren wollen sich doch (v.a. im Einfamilienhaus) einen Fachplaner sparen. In den allermeisten Fällen geht´s ja auch gut und natürlich sollte man als Architekt diese Dinge auch im Auge haben.
    Und wenn dann doch an einer Stelle eine Änderung, Nacharbeit o.ä. notwendig wird (die in der Gesamtsumme ja nicht die Welt ausmacht), dann finde ich schon, dass der Bauherr sich vor Augen führen kann, dass er sich ein paar Tausend Euro für die Fachplanung gespart hat und dafür eben diese paar Hundert Euro übernehmen kann.
    Zumal ich immer noch der Meinung bin, dass man an der Stelle mit einer Aufdopplung o.ä. hätte arbeiten können.

    Und ich finde, dass der Vergleich mit dem Statiker etwas hinkt...
    Meine Sicht der Dinge.
     
  17. #17 Tafelsilber, 15.09.2013
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    Was ich schon immer mal wissen wollte: Wer schreibt eigentlich auf welcher Grundlage die Haustechnikgewerke aus, vergibt diese und macht dafür die BL, wenn keine entsprechnden Fachplaner beauftragt sind?
    Wacht das der Architekt für umme beim Einfamilienhausbau mit?
     
  18. #18 Skeptiker, 15.09.2013
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    Ich mach's grundsätzlich nicht (und mit schon garnicht), kenne aber Kollegen, die das für 'nen Appel und 'nen Ei erledigen ohne es wirklich zu können. Ansonsten heißt es meinem Eindruck nach in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle: Niemand.

    Und genau das hat die allgemein bekannten und hier immer wieder nachzulesenden Folgen. Aber Sachverständige und Anwälte wollen ja auch leben ...
     
  19. #19 Tafelsilber, 15.09.2013
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    Und Elektriker, Heizungsbauer, Sanitärinstallateur und wie sie alle heissen erscheinen dann wie von Zauberhand zu rechten Zeit auf der Baustelle und wissen was sie wann wie machen sollen?
    Ich meine, das geht ja schon bei den Grundleitungen und Blitzschutz los...
     
  20. #20 Gast036816, 15.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aus rationalem grund gebe ich dir recht, juristen sehen das wieder anders, insbesondere unter dem aspekt, dass der schaden zur regulierung möglichst breit gestreut wird. pläne sind nun mal vor ausführung zu prüfen. meistens hakt es auch bei aussparungen, durchbrüchen und vorsatzschalen.

    vor 3 jahren hatte mir ein planer mitgeteilt, dass sei eine handwerkliche selbstverständlichkeit, das detail braucht er nicht zu planen. so geht die spirale immer weiter nach unten.
     
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