Rechtsstreit Begriffsdefinition

Diskutiere Rechtsstreit Begriffsdefinition im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe zur Zeit einen Rechtsstreit mit meiner Wohngebäudeversicherung. Ich habe ein Haus ca. 1960 gebaut, nicht unterkellert. Unter...

  1. #1 pfaelzer72, 12.09.2013
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    Hallo,

    ich habe zur Zeit einen Rechtsstreit mit meiner Wohngebäudeversicherung. Ich habe ein Haus ca. 1960 gebaut, nicht unterkellert. Unter meinem Flur im EG verläuft ein Abwasserrohr, das der Länge nach oben gerissen ist.
    Die Versicherung will nicht zahlen weil es außerhalb des Gebäude ist. Jetzt behauptet die Versicherung , dass mein Haus über keine Streifenfundamente verfügt die unterhalb der Bodenplatte hinabreichen.
    Ich weiß das in einem anderen Raum im EG wo ich den Boden geöffnet habe eine Zwischenmauer (also nicht Außenmauer) mindestens 50cm in den Boden (also tiefer als die Bodenplatte) ragt. Ich kann aber nicht sagen ob unter der Mauer ein Fundament vorhanden ist.

    Könnt Ihr mir mal bitte die Begriffe Bodenplatte und Streifenfundament kurz erklären vielleicht verstehe ich da etwas falsch , Ist die Bodenplatte = Fundamentplatte ?

    Danke und Viele Grüße
    Michael
     
  2. #2 Gast036816, 12.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du eine tragende bodenplatte (= fundamentplatte) ohne streifenfundamente hast, ist diese ca. 30 cm dick, übernimmt nach der statik die erechneten lasten und ist auch dementsprechend bewehrt. was dann noch notwendig ist, ist ein umlaufender frostschutz, wenn das gebäude nicht unterkellert ist. bei gründung mit streifenfundamenten übernehmen diese die lastübernahme und ableitung in den baugrund, die bodenplatte ist etwa halb so dick, wie die andere platte und übernimmt nur die lasten des innenausbaus (estrich, leichte trennwände und verkehrslasten). die fundamente unter den aussenwänden werden frostfrei gegründet.

    grab doch mal an der aussenwand runter - ca. 1 m tief - mach ein foto und schick das der versicherung.
     
  3. #3 Thomas B, 12.09.2013
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    Und wie kommen die Damen und Herren Versicherer zu dieser kühnen These? Einfach mal geraten? So aus dem Bauch heraus? Oder einfach nicht anderes eingefallen womit man die Leistung verweigern kann?

    Ideen haben die ja schon......
     
  4. #4 pfaelzer72, 12.09.2013
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    Eine Gutachterin war da, aber mir erschließt es nicht wie sie von außen gesehen hat was für ein Fundament das Haus hat. Klage wurde von meiner Seite eingereicht und heute kam der Brief mit dieser Begründung warum sie nicht zahlen. Diese Versicherung geht mir echt auf den Keks....
    Hab auch schon überlegt ob ich aufgrabe aber da ich mir sicher bin das die Mauern tiefer sind als die Bodenplatte (ca. 10cm) sollen die doch aufgraben, oder ?

    Danke für Euren Beistand :-)
     
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