Überprüfung Energieausweis / ENEV Nachweis

Diskutiere Überprüfung Energieausweis / ENEV Nachweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; hier nun die eingescannte ENEV Berechnung inkl. Energieausweis. Wie gesagt, komisch kommen mir v.a. die errechneten Transmissionswärmeverluste...

  1. #21 Gast56083, 17.09.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    hier nun die eingescannte ENEV Berechnung inkl. Energieausweis.
    Wie gesagt, komisch kommen mir v.a. die errechneten Transmissionswärmeverluste auf Seite 8 vor.

    Fehler in der Berechung habe ich bisher nur folgende gefunden:
    - bei der Dachdämmung wurde mit WLG40 gerechnet, WLG 35 wurde verbaut.
    - die Kellerfenster wurden alle mit N Ausrichtung angegeben, tatsächlich ist nur 1/4 der Fläche NO, der Rest SW und SO. Ob das überhaupt einen Unterschied bei Kellerfenster macht?
    - Kaminofen wurde nicht angesetzt (sollte sich aber nur auf den Primärenergiebedarf auswirken)

    Wenn das alles stimmen sollte, wäre ich schon überrascht, dass man mit einer Aussenwand U=0,18 und Fenster Uw=0,95 die ENEV Anforderungen nur um 15% unterschreitet (oder macht die WLG40 im Dach so viel aus?)

    Danke für Eure Meinungen im voraus

    Zellstoff
     

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  2. #22 Achim Kaiser, 17.09.2013
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    Der Wärmebrückenzuschlag von 0,10 *pauschal ohne Nachweis* wirkt sich natürlich bei ner Aussenwand von 0,18 heftig aus ... dann werden = 0,28 draus .... da macht das über 35% von oben oder +55% von unten aus ....

    Mit entsprechenden Nachweisen siehts sicherlich wesentlich besser aus ... blos wird die keiner gemacht haben, weils ja auch *so* bequem gereicht hat.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #23 ultra79, 17.09.2013
    ultra79

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    Du hast Erker und Dachgaube - das verschlechtert die Oberfläche des Gebäudes - evtl. ein Grund?

    Die Seiten der Dachgauben sind mit 0.34 angegeben - nicht wirklich doll (aber auch keine große Fläche).

    Dein Dach ist mit ca. 0.18 (unter Annahme von WLG035) nicht schlecht - aber auch keine Großtat...

    Im Prinzip reicht dein Transmissionswärmeverlust aber für KfW70 - nur dein Primärenergiebedarf ist zu hoch (80%) - evtl. muss man da nochmal schauen wo man optimieren kann
     
  4. #24 Gast56083, 17.09.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ja, der pauschale WB Zuschlag zieht das insg. ziemlich runter. Aber beim Referenzgebäude müsste der dann doch auch mit 0,1 angenommen werden. Gerade die 94,5% zum Referenzgebäude wundern mich...
     
  5. #25 Achim Kaiser, 17.09.2013
    Achim Kaiser

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    Nope, Referenzgebäude rechnet mit 0,05 als Wärmebrückenzuschlag.
    Guckst du da Tabelle 1, Zeile 2

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. PeMu

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    Nö, das ist der der wesentliche Killer.
     
  7. #27 Gast56083, 17.09.2013
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    Gast56083 Gast

    aha, da schau an. Danke. Das erklärt mal einiges wenn das Ref. Gebäude mit 0,05 gerechnet wird und hier pauschal mit 0,1....
    Ob Kellerfenster mit N oder mit S Ausrichtung betrachtet werden ist egal, oder?
     
  8. #28 Corinna72, 17.09.2013
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    Kellerfenster bringen keine solaren Wärmegewinne, daher ist deren Ausrichtung egal.
     
  9. #29 Corinna72, 17.09.2013
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    Darf der Wärmebrückenzuschlag denn nicht pauschal mit 0,05 gerechnet werden, sofern Planungsbeispiele nach DIN 4108 verwendet werden?
    Da muss dann doch nicht jede einzelne Wärmebrücke gesondert berechnet werden, oder?
     
  10. #30 Gast56083, 17.09.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    das würde mich auch interessieren, wie aufwendig es wäre pauschal mit 0,05 rechnen zu dürfen. Das würde ich dem Ersteller dann mal antragen, plus die WLG35 im Dach und den Kaminofen...
     
  11. #31 Corinna72, 17.09.2013
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    Mit dem Kaminofen ist das so eine Sache. In dem Ziegel Programm verschlechtert ein Kamin sofort die Werte, kann besser sein, ihn unberücksichtigt zu lassen.

    Meines wissens nach (aber ich bin natürlich nur Laie) darf der Wärmebrückenzuschlag pauschal mit 0,05 gerechnet werden, sofern Planungsbeispiele nach DIN 4108 verwendet werden. Es würde imho also reichen, entsprechende Beispiele konstruktiv erläutert mit reinzunehmen, ohne jetzt jede einzelne Wärmebrücke konkret durchrechnen zu müssen, bin aber nicht zu 100% sicher, das wissen die Cracks hier besser.

    Leider sind Deine Gauben schlecht gedämmt, U Wert 0,34 ist nun wirklich nicht berauschend, aber da kann man nun auch nichts mehr machen. Wenigstens ist die Fläche klein.

    Ich würde in jedem Falle mal das Gebäudevolumen selber mittels Bauzeichnung und Werkplan durchrechnen, war bei uns um fast 100m³ zu niedrig angesetzt.

    2fach Verglasung überall im Keller stimmt?

    Falls die Haustüre einen Glaseinsatz hat, dürfen solare Wärmegewinne angenommen werden.

    Wenn Du die konkreten Geräte der Haustechnik einberechnen lässt, bekommst Du viel bessere Ergebnisse, als mit diesen Standardgeräten des Ziegel-Programmes. Dazu brauchst Du lediglich die Anlagenaufwandszahl ep, die Du beim Hersteller der Geräte (oder evtl. beim Heizungsbauer) erfragen kannst.

    Habt ihr wirklich nur 8cm Dämmung auf der Bodenplatte? Kommt mir recht wenig vor, insbesondere bei 12cm Perimeterdämmung.

    Und natürlich noch WLG 040 auf WLG 035 korrigieren lassen beim Dach!
     
  12. Taipan

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    der WB-Zuschlag von 0,05 darf für einen kfw-Nachweis nur benutzt werden, wenn die Wärmebrücken GENAUSO wie in Bbl. 2 ausgeführt werden. Für den öffentlich rechtlichen Nachweis kann 0,05 eingesetzt werden, wenn die Wärmebrücken so oder mit besser gedämmten Bauteilflächen gebaut werden (was im Grund schwachsinig ist, da bei besserer Flächendämmung die Wärmebrücke mehr auffällt). In allen anderen Fällen muss der WB-Zuschlag von 0,1 eingesetzt werden oder jede einzelne Wärmebrücke mit einem Zeitaufwand von 1-2h nachgewiesen werden.

    @Corinna: Der Ersteller des Energieausweises ist NICHT verpflichtet jeden Einzelnachweis für jede (Nicht)Glühbirne zu erbringen. Er ist verpflichtet einen richtigen Nachweis zu erbringen, der auch auf Pauschalannahmen beruhen darf.

    Ob das Ergebnis des Ausweises nun gefällt oder nicht, ist ebenfalls egal. Hält das Gebäude die gesetzlichen und die die gegebenenfalls kfw-Anfordungen lt. richtig berechnetem Nachweis ein ---> Thema durch.
     
  13. #33 Corinna72, 17.09.2013
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    Aber wenn Fehler drin sind?
     
  14. Taipan

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    Was soll die Frage? Wenn Fehler im Nachweis sind, dann kann nicht gesagt werden, ob das GEbäude die öffentlich rechtlichen Anforderungen einhält und damit ist der Nach zu korrigieren. Das dieser eigentlich logische Umstand eine Frage wert ist, finde ich bemerkenswert.
     
  15. #35 Corinna72, 17.09.2013
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    Wieso bemerkenswert? Du wolltest doch zum Ausdruck bringen, dass der Bauherr einen ENEV Nachweis zu akzeptieren hat, wenn dabei herauskommt, dass die Anforderungen erfüllt wurden.
    Dies habe ich aber in Frage gestellt, denn im konkreten Falle hier (Zellstoff) enthält der Nachweis ja Fehler, ist also nicht hinnehmbar und muss korrigert werden. In unserem Falle brauchte es vier (!) Versionen, bis endlich alles korrekt war. Da sieht man mal, wie arg beim ENEV NAchweis teilweise geschlampert wird...
     
  16. Taipan

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    Ich habe geschrieben, dass der AG den fehlerfreien Nachweis zu akzeptieren hat, es sei denn es ist etwas anderes Vereinbart. Ein fehlerfreier Nachweis bildet das tatsächlich errichtete Gebäude ab. Da hier der Ausführende AN für den Nachweis und die Errichtung verantwortlich ist, ist der fehlerfreie Nachweis gleichzeitig ein Teil des Nachweise für ordnungsgemäße Ausführung.

    Wenn es vier Versionen benötigt, dann spricht das Bände über das QM beim AN. Ob das auf den Bau abgefärbt hat, lässt sich nur spekulieren.
     
  17. #37 Corinna72, 17.09.2013
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    Ich denke mal, dass sehr sehr viele ENEV NAchweise Fehler enthalten. Das prüft doch kein Schwein nach.
    Da wird nur auf das Ergebnis geschielt und wenn das passt, wird er so rausgeschickt und zumeist auch akzeptiert.
     
  18. #38 Bernd D, 17.09.2013
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    Wo ist eigentlich der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2?

    Da das so schwachsinnig ist, stimmt es auch nicht. ;) Die Formulierung in der EnEV ist zugegebenermaßen äußerst missverständlich. Gemeint ist lediglich, dass die bei vielen Bauteilen in Beiblatt 2 definierte Höchstgrenze der Dämmstoffstärke nicht mehr gilt. Bei Überschreitung der Höchstgrenze ist folglich kein Gleichwertigkeitsnachweis zu führen, wenn sonst alle Konstruktionsprinzipien des Anschlusses nach Beiblatt 2 ausgeführt werden.
     
  19. Taipan

    Taipan

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    eben. deswegen ist es schwachsinnig. Weil mit steigendem Wärmedurchgangswiederstand der angrenzenden Bauteile auch der lineare Wärmebrückenkoeffizient steigt und somit im Verhältnis zum Bauteil nicht mehr gleichwertig ist. Dies haben nicht nur die Leute von der kfw erkannt, die explizit den Passus der enev ausschließen, sondern auch eine Reihe von Kollegen, die bei der Novellierung der EneV verlang(t)en diesen Passus zu streichen, was bis dato nicht geschah.

    Daraus folgt, dass (quasi) jeder kfw-Nachweis, in dem ein WB-Zuschlag von 0,05 angesetzt ist, ohne dass ein gelichwertigkeitsNACHWEIS geführt wurde, schlicht nicht geeignet ist um die Förderkredite zu erhalten. Was passiert, wenn die kfw endlich mal durchgreift, würde ich gern miterleben.

    PS: Der sommerliche Wärmeschutz ist genauso wie der Luftwechselnachweis Bestandteil eines öffentlich rechtlichen Nachweises nach EneV. Bauherren müsse nauch hier auf diese Leistungen bestehen, wenn sie einen EnEV-Nachweis für ein Gebäude bestellen.
     
  20. #40 Gast56083, 18.09.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Das mit dem pauschalen WB Zuschlag ist natürlich schon lustig. Da baut man mit dem wohl besten (dämmtechnisch) 36,5er Ziegel den es aktuell gibt ne 0,18er Aussenwand und dann wird einem einfach 55% pauschal oben drauf gepackt. Wenns trotzdem die ENEV Anforderungen einhält, müssen die WB nicht nachgewiesen werden.
    In der Praxis könnte das doch soweit gehen, dass ein Haus mit 0,26er Aussenwand mit dem 0,1er Pauschalzuschlag nicht die ENEV erfüllt aber mit Berücksichtigung der tatsächlichen WB (z.B. 0,04) die ENEV locker erfüllt bzw. evtl. sogar einen besseren Nachweis auf dem Papier bekommt als ein Haus mit 0,20er Aussenwand und 0,1 pauschal, obwohl identisches Haus/Ausführung.
    Im ersten Fall muss der Ersteller die WB ja nachweisen, da er sonst die ENEV nicht einhält, im zweiten darf er pauschal mit 0,1 rechnen und sich die Arbeit sparen, weil er eh locker die Anforderungen einhält.
    Aber da es beim ENEV Nachweis ja offenbar nur um Ja/Nein geht, also "bestanden oder nicht bestanden" ist es wohl vollkommen egal was da unterm Strich steht, Hauptsache es reicht.
     
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