Überprüfung Energieausweis / ENEV Nachweis

Diskutiere Überprüfung Energieausweis / ENEV Nachweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Das mit dem Wärmebrückenzuschlag von 0,05W/m²K ist m.E. so: - Viele Nachweise werden in der Planungsphase aufgestellt. Kann man auch...

  1. #41 Alfons Fischer, 20.09.2013
    Alfons Fischer

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    Das mit dem Wärmebrückenzuschlag von 0,05W/m²K ist m.E. so:
    - Viele Nachweise werden in der Planungsphase aufgestellt. Kann man auch Leistungsphase 1-4 nennen. Und wenn mit 0,05 gerechnet wird, liegt es am (Werk-) Planer, die Details entsprechend nach Beiblatt 2 auszubilden. Der Verweis auf Bbl.2 ist genau so eine Planungsvorgabe wie wenn das zum Beispiel steht: "20cm Dämmstoff WLG 035".

    Wie der Gleichwertigkeitsnachweis geführt wird, steht im Beiblatt 2 selbst:
    also darf Gleichwertigkeit auch angenommen werden, wenn das konstruktive Grundprinzip gleich ist mit Bbl. 2, aber stärker gedämmt wird. Ist zwar physikalisch nicht ganz richtig, aber so festgesetzt worden...

    @Corinna: der Kaminofen verschlechtert das Ergebnis (grob gesagt) nur, wenn dessen Effizienz schlechter ist als die der Hauptheizung.
     
  2. Taipan

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    Soweit richtig. Der Gesetzgeber hat es in EnEV §7 Abs. 3 mit folgendem Satz so definert:
    Soweit dabei Gleichwertigkeitsnachweise zu führen wären, ist dies für solche Wärmebrücken nicht erforderlich, bei denen die angrenzenden Bauteile kleinere Wärmedurchgangskoeffizienten aufweisen, als in den Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt 2 : 2006 - 03 zugrunde gelegt sind.
    Da aber nicht nur wissen, dass dies physikalisch nicht ganz richtig ist, haben die Jungs und Mädels von der kfw in Ihren Berechnungsvorschriften für ein kfw-Effizienzhaus bestimmt:
    Wird ein Wärmebrückenzuschlag U_WB_< 0,10 W/(m²K) angesetzt, ist dieser gesondert nach den Regeln der Technik zu berechnen bzw. nachzuweisen. § 7 Absatz 3 EnEV 2009 ist nicht anzuwenden. Die Erstellung eines Gleichwertigkeitsnachweises ist bei der Verwendung des pauschalen Wärmebrückenzuschlags von 0,05 W/(m²K) stets erforderlich.

    Damit ist jede Berechnung für ein kfw-Effizienzhaus mit einem pauschalen WB-Zuschlag von 0,05 ohne Gleichwertigkeitsnachweis zwar öffentlich rechtlich zulässig, jedoch Subventionsbetrug. Damit sind diese Nachweise wenn ein Effizienzhaus gesachuldet ist: FALSCH.
     
  3. #43 Gast56083, 20.09.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    jetzt muss ich doch noch mal nachhaken:
    KfW is mir wurscht, hab ich nix mit am Hut. Mir gehts vorrangig um den ENEV Nachweis bzw. den Energieausweis als Wertdokument.

    1) Heißt das jetzt also, dass rein für den ENEV Nachweis (öffentlich rechtlich) und den Energieausweis pauschal der 0,05 WB Zuschlag genommen werden darf, wenn die Bauteile eine gleiche oder bessere Wärmedämmung haben als lt. Beiblatt 2? So auf den ersten Blick würde ich das in meinem Fall so sehen und der Ersteller hätte keinen Mehraufwand, oder?

    2) Da es mir eigentlich vorrangig um den schön bunten Energieausweis geht :p (das ist mMn der Zettel, der einen potentiellen Käufer interessiert). Fliest hier überhaupt der jeweilige WB Zuschlag mit ein? Sprich: sind in den 0,382 W/(m²K) und in den 0,450 W/(m²K) (zulässig) die 0,1 bzw 0,05 W/(m²K) schon mit drin, oder kommen die rechnerisch oben drauf? Ebenso beim Endenergiebedarf. Schon drin oder noch drauf?
    Ich denke mal, schon mit eingerechnet und das wäre nicht schön. Beim ENEV Nachweis allein wär mir das ehrlich gesagt nicht so wichtig, wenn es da eh nur um bestanden Ja/Nein geht, aber beim dem Energieausweis, den ich evtl. mal jemand zeigen will/muss wäre das schon ärgerlich.

    Heißt: wenns für den Ersteller kein Mehraufwand für den Nachweis gibt, soll er mir doch bitte mit 0,05 rechnen, wenn er eh die WLG40 in 35 wandeln muss und den Kaminofen reinzwirbeln, um den Primärenergiebedarf zu senken.

    Danke an alle für die Infos/Hilfen/PN´s/Mails..
     
  4. #44 Corinna72, 20.09.2013
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    -Außerdem noch die konkreten Geräte der Haustechnik einberechnen lassen, denn Du bekommst viel bessere Ergebnisse, als mit diesen Standardgeräten des Ziegel-Programmes. Dazu brauchst Du lediglich die Anlagenaufwandszahl ep, die Du beim Hersteller der Geräte (oder evtl. beim Heizungsbauer) erfragen kannst.

    Auch das Gebäudevolumen selber mittels Bauzeichnung und Werkplan durchrechnen, war bei uns um fast 100m³ zu niedrig angesetzt.
    Auch überprüfen, ob 2fach Verglasung überall im Keller stimmt?

    Falls die Haustüre einen Glaseinsatz hat, müssen noch solare Wärmegewinne einberechnet werden.

    Habt ihr wirklich nur 8cm Dämmung auf der Bodenplatte? Kommt mir recht wenig vor, insbesondere bei 12cm Perimeterdämmung. Vielleicht auch ein Fehler?
     
  5. #45 Gast56083, 20.09.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Hi Corinna,

    Danke für die Hinweise. Bei der GBWT und KWL wird sich nicht viel ändern durch die tatsächliche ep, aber ich werds mal mit angeben. Gebäudevolumen stimmt, Kellerfenster sind so schlecht wie aufgeführt (2fach), Haustüre hat einen kleinen Glaseinsatz, aber nach NW ausgerichtet, 8cm (im Bodenaufbau) stimmt auch, 12cm Perimeterdämmung aussenrum auch..
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Der WB geht bei Zusammenfassung der Transmissionsverluste ein. Der ist also schon eingerechnet. pi-mal-Daumen kannst du von den Verlusten mal 0,05 abziehen und dann den Quotienten bilden.
    ziehe mal 0,08 ab, das wäre bei WB Detailnachweis und optimierter Ausführung ca. möglich.

    Alles eine Frage von Aufwand /Nutzen und in welchen Etat es geführt wird. Zudem ist der genaue Nachweis viel aufwändiger und man weiß erst zum Schluss was genau herauskommt.

    Für einen aufwändigen Wärmeschutznachweis ist die Bereitschaft Geld auszugeben eher weniger ausgeprägt, man steckts mehr in die Dämmung - da hat man was Greifbares..
     
  7. Taipan

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    Es ist eben doch ein Mehraufwand mit 0,05 zu rechnen. Man muss sich mit den Wärmebrücken auseinandersetzen und diese zumindest vergleichen, außerdem steigt die Wahrscheinlichkeit einen fehlerhaften Nachweis zu erstellen. Warum sollte also der Ausweisaussteller mit 0,05 rechnen, wenn er die öffentlich rechtliche Anforderung auch mit 0,1 erreicht? Ob der Kaminofen den Primärenergiebedarf senkt, darf auch bezeifelt werden. Hier schlägt nämlich e_p (Anlagenaufwandzahl) zu Buche.
     
  8. #48 Alfons Fischer, 20.09.2013
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    so geht's, wenn man im Internet was schreibt, aber für alle Möglichkeiten nicht die Einschränkungen angibt.
    Ist natürlich richtig, was Taipan schreibt, was KfW-Förderprogramme angeht. Hier geht's aber nicht um eine KfW-Förderung...

    dann empfehle ich aber, die angegebenen Werte auf Plausibilität zu prüfen.
    Was haben Sie dem Hersteller denn angegeben, um den gewünschten Wert zu bekommen?
     
  9. #49 Gast56083, 20.09.2013
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    Gast56083 Gast

    Das verstehe ich ja, nur für den BH ist es eben ungerecht. Ein schlechter gedämmter Bau, bei dem der Nachweis nur mit 0,05 (und damit etwas mehr Aufwand) erreicht wird, wird da am Ende also bevorzugt ggü einem besser gedämmten Bau, der den Nachweis auch mit 0,1 schafft.
    Wie gesagt: Fände ich ja alles ok wenns nur den Nachweis betrifft, aber dass der Energieausweis dann eben auch schlechter dasteht, finde ich ärgerlich.

    Und ja, der Kaminofen wird vermutlich durch den schlechteren ep wohl eher ein Nullsummenspiel..
     
  10. #50 Gast56083, 20.09.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    genau, dann bin ich bei 74% Transmissionswärmeverlust ggü. zulässig und bei 82% ggü Referenzgebäude, noch mit der falschen WLG 40 im gesamten Dach/Gauben.

    Kommt am Ende vermutlich irgendwas 70% und 80% raus, sowas in der Größenordnung hätte ich erwartet, aber 85% ggü zulässig und 95% ggü Referenzgebäude liest sich schon anders bzw. mies.
     
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