Deckenhöhe im Dachgeschoss zu niedrig

Diskutiere Deckenhöhe im Dachgeschoss zu niedrig im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Schon lustig, daß ein Laie (=Bauherr) aus einer Eingabeplanung erkennen soll, daß hier "spezielle GK-Platten" ohne Traglattung direkt auf die...

  1. #41 Thomas B, 29.10.2013
    Thomas B

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    Schon lustig, daß ein Laie (=Bauherr) aus einer Eingabeplanung erkennen soll, daß hier "spezielle GK-Platten" ohne Traglattung direkt auf die Sparren getackert werden sollen. Das ist rein zeichnerisch (100stel Maßstab) kaum nachvollziehbar, ist in diesem Planungsstadium (Eingabeplanung) in der Darstellung gar nicht gefordert und ist zu guter letzt eine mir bis daton nicht gekannte und sicher eher "seltene " Ausführungsform. Dies hätte dann zumindest einer detaillierten Aufklärung bedurft. Ich denke, daß das einfach Käse ist.

    Wie werden eigentlich Maßtoleranzen des Zimmerers ausgeglichen. So ganz ohne Lattzung wird das wohl ein recht schiefes und eieriges Gebilde werden.

    Eine stärke betondecke (20 cm statt 18 cm) ist auch verwunderlich. Ich bekomme seit einiger zeit, selbst bei mäßigen Spannweiten kaum noch 18 cm vom Statiker geliefert (Thema Erhöhung der Betondeckung). 20er Decken sind mE heutzutage Standard. naja...wohl nicht überall.

    Nun ja...das Alles führt doch auch in der Summe nicht zu einem Höhenverlust von 25 cm.

    Interessant ist, daß der A. hier Ausflüchte bemüht die m.E. ohnehin nicht gerade Stand der Technik sind (GK.Platten auf Sparren). Das zeugt von einem gewissen Mangel an Sachkunde, der hier frank und frei dokumentiert wird.
     
  2. Nana55

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    Bei uns waren ursprünglich 18cm vorgesehen, um einen offenen, eher großzügig bemessenen Wohn-Ess-Kochbereich (ca. 75qm) zu überspannen. Und eine Lüftungsanlage, so der SV der gegnerischen Versicherung, hätte da auch noch Platz gefunden bei ausreichender Bewehrung. Dann hätte man die Lüftungsrohre nicht auf dem Boden verlegen müssen und der mit 13cm vorgesehene Fußbodenaufbau der Genehmigungsplanung hätte locker ausgereicht. Aber ich kann die Versicherung natürlich irgendwo verstehen, da sie ja bereits rund 25000k für die statische Sanierung der sich in eben dieser Decke befindenen Träger bezahlen musste. ;)

    Genauso sieht's aus! Grausig! Ist ja bereits ausgeführt. Das mag niemand sehen!

    Nein! Hienzu kommen noch ca. 7cm, die der Bauunternehmer eingekürzt hat (hat Zweieinviertelsteine gemauert statt Zweieinhalb), ca.5cm wurden verloren wegen Drehung der Fußpfette im Vgl. zum Eingabeplan + ca.1,5cm aufgrund einer größeren Sparrenausklinkung etc.
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2013
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    OK - und warum hat der Planer DAS dann nicht gemacht?
    (Nicht, dass es gegangen wäre, aber so ist ja ein fast noch grösseres Eigentor)
     
  4. Nana55

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    Im Zweifelsfall war das halt alles mit uns abgesprochen. ;) Was natürlich völliger Blödsinn ist. Natürlich wäre es nicht gegangen, zumal die Rohre auch noch ca. 7m entgegen der Spannrichtung der ohnehin knapp bemessenen Deckenelemente verlaufen hätten müssen bzw. an anderer Stelle die Stahlbetonträger hätten kreuzen müssen. Nur das hat der Archi erst gemerkt, als alles schon genehmigt war.
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2013
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    Dann hat der Planer eine seiner Grundpflichten verletzt, wenn er denn einen Vertrag nach HOAI ohne Einschränkungen geschlossen hat.
    Zu den Grundpflichten
    Hier derf Statiker.

    Hätte es den (noch) nicht gegeben, hätte er ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Beauftragung hinweisen und Sie über die denkbaren Folgen der Nichtbeauftragung aufklären müssen!!
    Gleichzeitig hätte er einem schon beauftragten Statiker die Unterlagen und Randbedingungen aufgeben müssen.

    Und ob eine Lüftungsanlage eingebaut werden soll oder nicht - diese Klärung ist Teil der Leistungsphase 1) Ermittlung der Grundlagen!
    Kann er also nicht beweisen, dass Sie damals gesagt haben, Sie wollten keine, dürfte er SEHR schlechte Karten haben.
     
  6. Nana55

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    Danke für Ihre wertvollen Hinweise, Herr Dühlmeyer.

    Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht geschlossen, allerdings wurde mündlich diese vereinbart und auch die Schlussrechnung nach HAOI abgerechnet.


    Das ist meiner Einsicht nach nicht passiert, zumal der Architekt im Nachhinein immer wieder (entrüstet) betonte, dass Grundlage der Dikussion die Werksplanung sei und nicht eine Eingabeplanung. Statische Berechnungen haben eben im Nachhinein - bei Erstellung der Werksplanung - andere Anforderungen ergeben. Eine Eingabeplanung sei ja nur eine "Skizze", ein Vorentwurf, die endgültigen, technisch erforderlichen Maße ergeben sich bei der Detailplanung, so der Archi. Aufgefallen ist mir auch, dass in den Eingabeunterlagen für die Baugenehmigung ein statischer Erhebungsbogen ausgefüllt beigelegt ist, der vom Architekten selbst unterschrieben ist, nicht von dem von ihm beauftragten externen Statiker.


    Kann er nicht! Ganz im Gegenteil! Die Rohre für den Wärmetauscher sind bereits im Eingabeplan eingezeichnet.
     
  7. #47 Thomas B, 30.10.2013
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    Egal wie dick die Decke projektiert gewesen war: Lüftuingsleitungen gehören nicht in die Decke.

    Der Planer redet sich hier um Kopf unfd Kragen...möglicherweise ist er einfach bar jeden Fachwissens?
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2013
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    Statistik, nicht Statik. Damit die Bundesregierung tönen kann, wie viel Wohnraum dieses Jahr wieder geschaffen wurde!

    Je nach Datum der Beauftragung -Leistungsbilder der LP 1 - 9
    HOAI 2013
    http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage10

    HOAI 2009
    http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11

    Die Integration der Leistung anderer fachlich Beteiligter beginnt in beiden Fassungen bereits in LP 2!!!
    Darunter ist vor allen anderen der Statiker zu verstehen!
    (@markus - ja, ich weiß, das ist bei vielen Kollegen Theorie - leider)
     
  9. Nana55

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    Ich denke es ist vor allem mangelndes Interesse an Kunden wie wir es sind. Nach einer Vorentwurfsplanung, die durch den Seniorchef des Büros erfolgte, hatten wir ausschließlich mit Bauzeichnern zu tun. Dass Vorentwürfe durch eben diese zu Papier gebracht werden, ist ja i.O.. Nur hätte der Architekt oder dann sein Bauing. halt die Pläne prüfen müssen. Die Haupteinnahmequelle dieses Büros sind Hotelbauten und ähnliche Objekte und das wirft - salopp formuiliert - halt einfach mehr Kohle ab.
     
  10. Nana55

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  11. Nana55

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    Da hab ich wohl was verwechselt... Ich schrieb statischer Erhebungsbogen, was natürlich Blödsinn ist, meinte aber den Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorIV, der vom Architekten unterschrieben wurde.
     
  12. Nana55

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    Liebe Forumsmitglieder,

    ich habe aus aktuellem Anlass nochmals Fragen an euch, mit der Bitte um Auskunft:

    1) Ist es üblich, in den WERKplänen / Ausführungsplänen die 2-Meter-Linie eines Dachgeschosses auszuweisen? Ist in den WERKplänen /Ausführungsplänen neben der Bodenfläche auch die WOHNfläche anzugeben?

    2) Darf vom bauleitenden Architekturbüro ein Bauzeichner für die Bauaufsicht eingesetzt werden?

    3) Wird die Fläche einer Treppe inklusive des Treppenauges dem darüberliegenden Stockwerk als Wohnfläche zugeordnet? So geschehen vom Sachverständigen, der ein Aufmaß vom tatsächlichem Zustand des Dachgeschosses gemacht hat: Er hat die ca. 8qm "Luftraum" im Bereich der Treppe komplett der Wohnfläche zugerechnet, der Architekt hat dies in seinen Eingabeplänen nicht getan, so dass nun die Differenz zur Genehmigungsplanung geringer ausfällt als tatsächlich vorhanden. Wohnflächenangabe des Genehmigungsplanes = 51 qm ohne Berücksichtigung der Treppe, Wohnflächenberechnung des Sachverständigen vor Ort = 48qm inklusive des ca. 8qm großen Treppenauges.

    Danke im Voraus für eure Auskünfte!

    Beste Grüße!
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2013
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    Nein. 2-m-Linie vielleicht noch, Wohnfläche nicht, weil ja Werkplan. Den Maurer/Zimmerer/wai interessiert es nicht, ob das Haus x oder y m² Wofl hat, den interessieren seine Maße.

    Ja - Bauleiter ist kein Lehrberuf und auch nicht anders "definiert". Der Bauleiter kann auch Pizzabäcker oder Parkwächter gelernt haben.
    Ob das sinnvoll ist, steh auf einem anderen Blatt, was die Haftpflicht im Schadenfalle dazu sagt, auf einem weiteren.

    Für die Ermittlung der Wohnfläche ist erstmal eine Grundlage anzugeben.
    Für EFH gibt es keine direkte Grundlage.
    Es gibt die WoFlV, die aber per eigener (der Verordnung, nicht meiner) Definition nur für staatlich geförderte Wohnungen gilt.
    Sie kommt mangels anderer Grundlagen für die Wohnfläche durch die Hintertür ins Spiel, man kann aber auch (wenn gut begründet) andere Regelwerke zur Grundlage machen.

    Wenn die WoFlV
    http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html
    Basis der Berechnung ist, dann ist die Einbeziehung der Treppenfläche absolut falsch.
     
  14. #54 Thomas B, 16.11.2013
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    Jein.

    Ich mache es idR, aber es ist mE nicht notwendig. Denn: die Werkpläne dienen ja nicht dem Bauherren um dem zu zeigen wo was ist, sondern den Handwerkern, die diese pläne benötigen Maße, Materialangaben usw) um ihr Werk ausführen zu können. Denen aber ist die 2m-Linie ziemlich egal.

    Ich denke schon. Allerdings haftet letztendlich der Architekt für das was der BL macht (sofern dieser bei ihm angestellt ist). Weiß der A., daß der BZ ein fähiger mann/ Frau ist, so kann er ihm diese Aufgabe natürlich übertragen...

    Luftraum/ Treppe gehört mW gar nicht zur Wohnfläche. Wie soll man denn in einem Luftraum "wohnen"...schweben?
     
  15. Nana55

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    @Ralf Dühlmeyer, Thomas B: Herzlichen Dank für die schnellen, hilfreichen Antworten! Beste Grüße!
     
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