Bodenplatte: Bewehrung steht an Schalung an- PU-Folie lückenhaft verlegt

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  1. #21 ultra79, 15.09.2013
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    Solch einen Tipp hätte ich auch mal vor 2 Jahren gebraucht - aber woher soll ein Laie das auch wissen? Da sitzt einer mit einem Dipl-Ing Titel etc und er wird von mir bezahlt - also eigentlich genau das was hier immer empfohlen wird. Und am Ende ist es doch wieder falsch ...

    Man kann es eigentlich nicht richtig machen - es bleibt ein Glücksspiel.

    Mein "Bauherrenberater" hat die fehlende Magerbetonschicht auch nicht angemeckert - nun hatte ich mich mit dem Thema damals nicht sehr beschäftigt - evtl. waren bei uns die "anderen Maßnahmen" ja ausreichend. Zumindest hatte ich den Eindruck das alles was die weiße Wanne betraf sehr akribisch kontrolliert wurde - inkl. Bewehrungsabnahme, Abstandshalter etc. sowie Betonlieferscheine usw...
     
  2. #22 BauCatze, 15.09.2013
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    Tja, so ist es...
    auf der Website unseres Bausachverständigen steht sogar:

    Dem sollte man doch vertrauen dürfen..???
     
  3. H.PF

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    Die Aussage vom Statiker ist auch nix wert für dich, die musst du auch überprüfen lassen
     
  4. H.PF

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    Ich vertraue keinem Sachverständigen für BAUSCHÄDEN... Die sind doch nix für Neubauten...

    Und von denen hab ich bisher noch nicht viele erlebt die auch von BAUSCHÄDEN Ahnung hatten...
     
  5. #25 BauCatze, 15.09.2013
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    Verstehe...
    jetzt aber noch einmal um mir die letzte Sicherheit für meinen morgigen Tag zu geben:
    Auch wenn die Sauberkeitsschicht nicht in meinem Bauvertrag (nach BGB) steht, ist es ein Mangel und ich sollte die rbeiten stoppen, mir einen neuen Sachverständigen und einen Anwalt suchen und die bisherigen Bewehrungen, die Schalung und die Folie rückbauen lassen, damit die sauberkeitsschicht eingebracht werden kann. Die Frostschürzen dürfen drin bleiben?
    Habe ich das so richtig verstanden?
     
  6. #26 BauCatze, 15.09.2013
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    Kann mir bitte doch noch einer sagen, ob ich da jetzt die richtigen Schritte einleite?
    Ich handele mir ja sonst wirklich Ärger ein, wenn ich da gar kein Anrecht auf so eine Sauberkeitsschicht habe...seufzzzz
    Bezahlen werde ich diese Schicht ja gerne, aber die Rückbaukosten sind ja auch nicht zu verachten...
     
  7. #27 Carden. Mark, 15.09.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ist doch ganz einfach.

    Ist nichts extra vereinbart, schuldet der Ersteller die Leistung nach mittlere Art und Güte. Die zu Erbringen beinhaltet immer die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Auch ohne gesonderte Vereinbarung. Die DIN 1045 ist eine solche aRdT. Sie ist sogar eine ETB. Hat somit faktisch gesetzes Karakter. (mal so dahin gesagt). Hiergegen DARF GARNICHT VERSTOßEN WERDEN.

    So und jetzt schicke diese Bauherrenschützer in die Wüste.
    In letzter Zeit komme ich fast nur noch zu Baustellen wo die schon gewildert haben.
    Und mit gewildert, meine ich gewildert.
     
  8. #28 Gast036816, 15.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bevor du jetzt irgendeinen schritt einleitest - anwalt einschalten. wann soll die bodenplatte betoniert werden?
     
  9. #29 BauCatze, 15.09.2013
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    Danke!
     
  10. #30 BauCatze, 15.09.2013
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    Bodenplatte soll eigentlich morgen betoniert werden. Vorher wird nur noch der Blitzschutzfachmann einen Erder nach der ersten Bewehrungslage einbauen (gleich morgen früh um 7.00, dann kommen die anderen Stahlbewehrungen obenauf. Dann soll betoniert werden.
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Ich hoffe es ist Blitzschutz, und nicht der Potentialausgleich. Weil letzterer macht in einer Bodenplatten auf Folie kein Sinn, da der Kontakt zum Erdreich unzureichend ist.
     
  12. #32 Inkognito, 15.09.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Bei der Bewehrung fehlt meines Erachtens noch einiges - haben Sie einen Bewehrungsplan?

    Ihr Problem mit der Betonüberdeckung ist eigentlich keines, es soll der Stahl, der parallel zur Kante verläuft geschützt werden, die Enden der Matte tragen an der Stelle so oder so nichts. Nichtsdestotrotz fehlen mir persönlich da ein paar Randstecker und umlaufend ein paar Ø12 oder sowas. Und eine obere Lage.

    Ansonsten ist "WU" nicht "weiße Wanne", nur so als Hinweis.
     
  13. #33 BauCatze, 15.09.2013
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    Den Blitzschutz habe ich extern bei einer Spezialfirma beauftragt. Die legen eine Ringerder aus V4A Edelstahl außen (wg WU Beton Bodenplatte, da die keinen Kontakt hat zum Erdreich) und einen Fundamenterder innen zusätzlich. Der wird mit dem äußeren Edelstahl Ringerder verbunden über Anschlussfahnen. Das ist genau nach DIN. Dazu hatte ich mich letzten Monat im Internet belesen ;-). Wenn ich die nicht gleich morgen früh stoppe, wird der der Rückbau noch teurer. Wenn ich sie fälschlicherweise stoppe, und gar nicht Rückgebaut werden muß, dann verzögere ich den Bauablauf und das wird auch teuer...
     
  14. #34 Carden. Mark, 15.09.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Also gehts einfach weiter mit dem gemurkse.
    An Blitzschutz glaube ich nicht.
     
  15. #35 BauCatze, 15.09.2013
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    @ Inkognito:
    Das Bild zeigt nur die erste Bewehrungslage, damit der Blitzschutztechniker sein Zeug darauf einbauen kann. Dann folgt die obere Bewehrungslage und es liegen noch einige Stahlstäbe auf einem Haufen, die da bestimmt noch verbaut werden sollen. Bewehrungsplan habe ich leider nicht.
     
  16. #36 BauCatze, 15.09.2013
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    @ Mark:
    Warum ist Blitzschutz Gemurkse?
     
  17. #37 Carden. Mark, 15.09.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Das habe ich nicht so gemeint.
    Blitzschutz ist kein Gemurgse.
    Nur das Gemurkse geht bei Dir weiter.

    Wovor hast Du noch Angst?
    Was ist an #27 nicht zu verstehen?
     
  18. mls

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    lass die murkser doch betonieren - und dann gibts leberhaken ..
     
  19. Eric

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    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs ( BGH ) schuldet der Auftragnehmer ( AN ) als Erfolg ein funktionstaugliches Gewerk und er schuldet sowohl nach BGB als auch nach der VOB/B die Einhaltung der aRdT. Ist dies - wie hier -durch die vereinbarte Bauart nicht gewährleistet, muß er die zur Erreichung der Funktion bzw. der aRdT erforderlichen Zusatzleistungen erbringen. Tut er das nicht, baut er mangelhaft.

    Auf die im Vertrag festgelegte Bauart kommt es also grundsätzlich nicht an, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich in Kenntnis aller hieraus resultierenden Nachteile eine mindere Qualität vereinbart.

    Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Unternehmer für die zusätzlich erforderliche Leistung eine Vergütung fordern kann. Diese Frage ist hier zu bejahen, da die notwendige Sauberkeitsschicht im Bauvertrag offenbar nicht vorgesehen war. Bei der Sauberkeitsschicht handelt es sich also um Sowieso-Kosten. Hiervon werden allerdings nur die Kosten erfaßt, die entstanden wären, wenn der AN rechtzeitig erkannt hätte, dass auch noch eine Sauberkeitsschicht eingebaut werden muß. In diesem Falle wäre die Randplattendämmung und die Bewehrung noch nicht vorhanden. Ergo muß er die unnützen Vorleistungen auf eigene Kosten wieder abräumen. Als Zusatz bezahlt bekommt er nur die Einbringung der Sauberkeitsschicht ( auf richtiger Höhenlage ).

    Hintergrund: Der AN darf nicht " blind " nach LV bauen. Er hat das LV auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt selbst dann, wenn das LV nicht von ihm selbst, sondern vom Bauherren bzw. dessen Architekten erstellt worden ist ---> Rechtsgedanke aus § 4 Nr. 3 VOB/B. Nur wenn er Bedenken anmeldet und der Bauherr sich über die Bedenken hinwegsetzt, wird er von der Haftung für die mangelhafte Bauart befreit.

    Hat der AN das unvollständige LV selbst erstellt und führt er es aus, dann hat er zugleich Planungsleistung mitübernommen und haftet deswegen ohne Entlastungsmöglichkeit.

    Also laß Dich nicht von dem AN mit dem üblichen Spruch:

    " Von einer Sauberkeitsschicht steht nichts im Vertrag und das hätte mir früher mitgeteilt werden müssen, jetzt ist es zu spät, weil die Randdämmung und die Bewehrung schon verlegt sind "

    abwimmeln.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Über diese Aussage:
    solltest Du malseine Bestallungskammer informieren
    Geht ja mal gar nicht!
     
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