Bodenplatte: Bewehrung steht an Schalung an- PU-Folie lückenhaft verlegt

Diskutiere Bodenplatte: Bewehrung steht an Schalung an- PU-Folie lückenhaft verlegt im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; auch hier greift meine Regel für den Hausbau: 2 unabhängige SV und 1 Baufachanwalt.

  1. uban

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    auch hier greift meine Regel für den Hausbau: 2 unabhängige SV und 1 Baufachanwalt.
     
  2. #42 BauCatze, 16.09.2013
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    Hallo liebe Bauexperten,

    habe heute morgen schon mal mit dem von unserer Baufirma beauftragten Rohbauer gesprochen. Hatte ihm die Mail an die Baufirma in der ich um eine Erklärung bitte, warum die Sauberkeitsschicht nach DIN 1045 bei uns nicht eingebaut wurde, zur Kenntnis geschickt.
    Nun, was soll ich sagen, er wurde erstmal ganz schön laut und fragte mich, wieviele Sachverständige ich denn nun noch beschäftigen möchte. Da würde jeder eine andere Meinung haben und sie als Rohbauer würden das schon seit 20 Jahren so machen und es wäre immer ok gewesen.
    Das war ein ganz schön hartes Telefonat. Dabei hatte ich mir ja nur mal erlaubt nachzufragen. Mache mich jetzt auf die Suche nach einem Anwalt und einem neuen Sachverständigen.
     
  3. #43 BauCatze, 16.09.2013
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    Ach ja, falls jemand einen guten Sachverständigen oder und einen Anwalt für Baurecht in der Nähe von Mainz/Alzey kennt, bitte per PN melden.
    Vielen Dank für Eure Unterstützung!
     
  4. #44 BauCatze, 16.09.2013
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    Schon wieder ich.
    Gerade hat mich der Statiker der Baufirma angerufen und zu einer Abnahme der Bodenplatte heute Mittag um 12.30. eingeladen. Er wolle mir an der Baustelle erklären, dass alles so seine Richtigkeit hat. Er sagte, dass er extra die Bodenplatte so geplant hat, dass 4cm Betonüberdeckung vorhanden sind. Das wäre, da wir eine WU Betonbodenplatte haben(jedoch keine weiße Wanne) ausreichend und normgerecht. Mache ich da jetzt einen Fehler, wenn ich da hingehe?
    Ich hoffe, ich soll da nichts unterschreiben...
     
  5. Julius

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    Auch wenn man Dich dazu auffordert, müßt Du ja nichts unterschreiben.
    Und unter diesen unklaren Umständen würde ich das niemals tum!

    P.S.
    Zumindest das, was Du über den Blitzschutz-Erde und die Potentialsteuerung in der Bodenplatte geschrieben hast, hört sich korrekt an.
     
  6. Einmal

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    Tolle Regel - und wer soll dieses "Kleinunternehmen" bezahlen? Und damit meine ich nicht nur die eigentlichen Stunden.

    Es gibt so einen Spruch bei den Ärzten: "Gesund heißt nur, noch nicht gründlich genug untersucht." Viel hilft nicht unbedingt mehr.

    Der TE würde ich auch wie meine Vorredner zu einem guten SV raten, sonst und mehr nichts.

    Viel wichtiger: Was ist das für ein Bauunternehmen? Referenzen? Was sagen ehemalige Bauherren und -frauen? Selbst ein Bild machen!
     
  7. #47 ultra79, 16.09.2013
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    Gerade sowas verzerrt meiner Meinung nach das Bild ziemlich. Bauherren sind eben keine Fachleute und können daher die fachliche Güte schwerlich beurteilen - viel mehr trifft man dann auf Menschen die es persönlich nehmen das sie ein Baustellenklo für 4 Monate bezahlt haben und es nie jemand benutzt hat....
     
  8. Einmal

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    Gebe ich Dir zum Teil recht, aber mit etwas Menschenkenntnis kann das schon gehen. In so einem Gespräch geht es auch weniger um die rein fachliche Seite sondern um Dinge wie, "werden Kosten und Termine eingehalten", "wie wird mit Fehlern (die unweigerlich passieren) umgegangen", "sind Baumängel jetzt xx Monate nach Fertigstellung aufgetreten" etc.

    Finde es immer wieder erstaunlich, dass viel Zeit darauf verwendet wird, eine (zu) günstige Firma zu suchen, die dann murkst (weil sie nicht anders kann) und dann wird nach (am besten gleich zwei) SV (plus Bauanwalt) geschrien. First-time-right heißt es in meiner Branche, soll heißen es "gleich richtig zu machen".

    @TE
    Ich kenne jetzt dein Unternehmen nicht, an Deiner Stelle würde ich jetzt Zeit darauf verwenden, einen guten SV zu finden, zu dem Du Vertrauen hast. Ich fürchte, die Diskussion und Ratschläge hier im Forum werden Dir nur punktuell helfen und Dich ggf. nur immer weiter verunsichern. Such Dir jemanden, dem zu Vertrauen kannst, der Dir Deine Fragen beantwortet und der die falchliche Kommunikation und Prüfung für Dich übernimmt.
     
  9. #49 BauCatze, 16.09.2013
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    Vielleicht erzähl ich mal, wie es heute gelaufen ist:
    Spät in der Nacht hatte ich eine Mail an den Bauunternehmer (und Cc an den Rohbauer) verfasst, dass ich einen Mangel befürchte und um eine Erklärung gebeten.
    Das Telefongespräch am morgen mit dem Rohbauer verlief sehr aufgeregt und laut, er ärgerte sich, dass ich noch einen weiteren Sachverständigen zu Rate ziehen wollte und sagte, dass er seit 20 Jahren so baut.
    Der Bauunternehmer schickte seinen Statiker, um sich mit mir auf der Baustelle zu treffen. Der brachte dann auch viele Zettel mit(unter anderem die korrekte Berechnug mit dem korrekten Bettungsmodulwert aus unserem Bodengutachten. Parallel versuchte ich einen Sachverständigen zu finden, der überhaupt bereit war, mich in dieser Situation zu betreuen. Das dauerte Stunden, da fast alle ablehnten. Die eine, die ich fand, instruierte mich mündlich, worauf ich bei dem Termin auf der Baustelle achten müsse und gab mir Recht, dass die Betondeckung der Bewehrung zu niedrig war und diverse weitere Hilfen. Ich sollte mir alles vom Statiker schriftlich geben lassen, der Bodengutachter solle mir schriftlich sagen, ob eine Magerbetonschicht erforderlich sei.
    Ergebnis: der Bodengutachter weigerte sich, schriftlich Stellung zu nehmen und sagte, dass sei Sache des Statikers. Beim Termin regnete es in Strömen, so dass der Statiker mir nichts schriftlich geben konnte...wir sind echt weggeschwommen. Er versprach, mir seine Aussagen, dass alles die richtige Betonüberdeckung nach der vorgeschriebenen Expositionsklasse habe, per Mail zu bestätigen. Hat er bis jetzt natürlich noch nicht :-(
    Er hat die Bewehrungsabnahme gemacht und dann wurde Beton drübergegossen.
    Jeder der Experten bezog sich heute auf eine andere DIN Vorschrift( mal 1045-1 mal ). Am Ende war keiner bereit schriftlich Stellung zu nehmen. Ich habe jetzt 2Bausachverständige zu bezahlen, bin so allein, wie zuvor und echt Magenschmerzen vor Stress. Gehe jetzt ins Bett mache die Augen zu und entspanne mich, weil meine Gesundheit sonst Schaden nimmt.
    Übrigens natürlich habe ich wochenlang Bauunternehmer verglichen, Bauherren befragt und diverse Foren durchforstet -und mich am Ende für einen regionalen teuren Bauunternehmer entschieden, der mit örtlichen bekannten Handwerksbetrieben zusammenarbeitet, da ich auf Qualität setzen wollte.
     
  10. mls

    mls Bauexpertenforum

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    so ein schwachsinn!
    sauberkeitsschicht ist in der jeweiligen "betonnorm" gefordert.
    daher berührt das die statik (bzw. ausführungspläne - twp und
    architekt) und das lv (architekt und baufirma).
     
  11. #51 Nutzername, 17.09.2013
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    Wieso ist denn das Fehlen der Sauberkeitsschicht jetzt eigentlich zwingend ein Mangel? Unabhängig davon, dass ich zwar nix davon halte, scheint es ja u. U. zulässig zu sein, auch ohne Sauberkeitsschicht eine Bodenplatte ohne SK herzustellen. Da hier auf dem Foto Abstandshalter zu erkennen sind, wäre die Forderung nach DIN 1045-3 damit erfüllt.
     
  12. #52 Nutzername, 17.09.2013
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    Veto. Angenommen die SK wäre technisch zwingend erforderlich (wovon ich noch nicht überzeugt bin, aber das ist erstmal egal, wir nehmen es an), dann reicht die fehlende Erwähnung in der Leistungsbeschreibung (LB) nicht aus, die Vergütung der Mehrkosten zu beanspruchen. Wenn nach der LB das geschuldete Werk (hier eine Bodenplatte) eindeutig beschrieben ist und dafür nach den aRdT eine SK erforderlich wäre, dann hätte der AN sämtliche erforderliche Leistungen in seinem Angebot einpreisen müssen. Ansonsten hätte er spekuliert und wäre auch seinen Hinweispflichten nicht nachgekommen. Ergo kein zusätzlicher Vergütungsanspruch.
     
  13. Lebski

    Lebski Gast

    Du bist auch so ein Spekulant.

    Wie willst du denn bei einem Angebot eine HinweisPFLICHT begründen? So ganz ohne Vertrag?
     
  14. Eric

    Eric

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    @Nutzername: Hast das BGH-Urteil nicht gelesen und argumentierst insofern in den " blauen Dunst ". Wirfst die Fragen durcheinander:

    1. Welche Leistungen sind von der Vergütung umfaßt?

    2. Welche Leistungen waren für das mangelfreie Gewerk erforderlich?

    Lies:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...522aa96f302790fd0f3f3619&nr=37589&pos=0&anz=2

    dort Rdnr. 24 ff

    Es kommt nicht darauf an, ob das Werk ( Haus mit u.a. Bodenplatte ) eindeutig beschrieben ist und dafür nach den aRdT in der DIN eine SK erforderlich ist, sondern ob das LV und die sonstigen Vertragsunterlagen den Schluß zulassen, dass die vereinbarte Vergütung auch die SK enthält. Das hat der TE verneint.

    Hast aber vielleicht - allerdings nur im Ergebnis und nicht in der Argumentation - Recht, weil der TE zu wenig Infos erteilt: Nach Angaben des TE wurde ein Festpreis vereinbart. Man müßte also im Wege der Auslegung des Vertrags klären, für welche Leistungen der Festpreis steht, d.h. was mit dem Preis pauschaliert wurde: Nur die Massen mit ansonsten detaillierten Vorgaben zur Art der Ausführung oder auch die Leistungen ( Detail-Pauschalvertrag vers. Globalpauschalvertrag ).
     
  15. #55 Nutzername, 17.09.2013
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  16. #56 Nutzername, 18.09.2013
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    Welches denn, bisher wurde kein BGH-Urteil in diesem thread genannt? Ich beziehe mich auf BGH, b25.02.1988 - VII ZR 310/86. In dem Fall dieses Urteils war die Leistung nicht Bestandteil der LB (darauf gründete ja auch der vermeintliche Anspruch des AN). Es ergab sich aber aus der LB, dass die gegenständliche Leistung zwingend erforderlich war. Damit war sie automatisch auch vom Vertrag umfasst und geschuldet.


    Vorsicht bei der Aufdröselung in ein Vergütungssoll und ein Leistungssoll. Ich habe eine Klage bis zum Kammergericht durch, die Revision wurde abgelehnt. Der AN kam mit dieser Unterscheidung nicht durch. Tenor hier war: Wenn sich aus der LB klar ergibt, was baulich geschuldet ist, dann ist das auch durch die vereinbarte Vergütung abgegolten (Details gerne per PN). Ich lasse mir gerne meinen Horizont durch andere Sichtweisen erweitern, aber dieses Verfahren bestimmt eben bisher meine Sicht der Dinge.
     
  17. #57 Nutzername, 18.09.2013
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    In jedem Fall erstmal danke für Deinen Beitrag inkl. des Urteils - werde ich interessiert lesen.
     
  18. Eric

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    Richtig!

    Ist das aber auch hier der Fall?

    Was ist, wenn in der Baubeschreibung steht: Bodenplatte auf kapillarbrechender Kiespackung mit Folienabdeckung o.ä.

    Es kommt halt immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalls und auf das Ergebnis der Auslegung an. Insofern kann nicht verallgemeinert werden.

    In dem von Dir zitierten Fall war es so, dass der Unternehmer zur Sanierung einer Autobahnbrücke über einem großen Tal seitliche Kappen anbringen sollte. Dafür war ein seitliche Schalung an- und darin bewehrter Beton einzubringen. Der Unternehmer will dann irgendwann festgestellt haben, dass er für die Leistung auch noch ein nicht ausgeschriebenes Stützgerüst benötigt, damit ihm die Schalung nebst Beton nicht ins Tal abstürzt. Für das Stützgerüst forderte er einen Nachtrag von rund 250.000,00 €. Dazu hat der BGH mit Fug und Recht erklärt, dass das Stützgerüst auch ohne besondere Erwähnung in der vereinbarten Vergütung für Beton und Schalung enthalten ist, weil die Leistung ohne Stützgerüst von vornherein nicht ausführbar war.

    Ist - wie in meinem Beispielsfall - falsch ausgeschrieben, dann umfaßt die Vergütung auch nur die falsch ausgeschriebenen Leistungen. Die richtige Ausführungsart ist dann Sowieso-Kosten.
     
  19. #59 ultra79, 18.09.2013
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    Das ist doch die eigentlich interessante Frage. Da würde mich mal eine Antwort samt Quelle interessieren...
     
  20. #60 Thomas Traut, 18.09.2013
    Thomas Traut

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    Quelle: DIN 1045-3, Abschn. 6.4, (6): " Wird ein bewehrtes Bauteil unmittelbar auf dem Baugrund (z.B. Fundamentplatte) hergestellt, so ist dieser mit einer mindestens 50 mm dicken Sauberkeitsschicht aus Beton abzudecken, wenn keine anderen Maßnahmen zur Sicherung der Mindestbetondeckung getroffen werden."

    Für eine Bodenplatte mit Frostbeanspruchung (XC 4) beträgt das Mindestmaß der Betondeckung 25 mm. Dieses ist beim Betonieren gegen den Baugrund um 50 mm zu erhöhen.
     
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