Abbrechnung Gerüsterweiterung

Diskutiere Abbrechnung Gerüsterweiterung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, wie die Abbrechnung um Gerüstumbauten bzw. -erweiterungen geregelt ist. Wir haben das...

  1. #1 lfiedler, 16.09.2013
    lfiedler

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    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage, wie die Abbrechnung um Gerüstumbauten bzw. -erweiterungen geregelt ist.

    Wir haben das Fassadengerüst, dass bereits für die Zimmerer gestellt wurde für die Putzarbeiten umbauen lassen.

    Das Gerüst für die Zimmerer wurde ursprünglich nach m² abgerechnet. Angebot und Auftrag mündlich. AG: privater Bauherr AN: Gerüstbauer.

    Dann habe ich schriftlich per Email einen Umbau- bzw. Erweiterungsauftrag erteilt, mit Zeichnung und Fotos für die einzurüstenen Flächen. Es gab vom AN keine Auftragsbestätigung, geschweige irgendeine Rückmeldung. Aber nach Abschluss der Arbeiten, wurde der AG telefonisch informiert, dass man nach Stunden und eine Anfahrtspauschale abrechnen werde, da der Umbau (eher Erweiterung) so kompliziert war.

    Die Rechnung übersteigt die ursprüglich Rechnung für das gesamte Fassadengerüst.

    Soweit ich das einschätze, kommt zwischen AG und AN ein Vertrag nach BGB zustande, spätestens durch die Ausführung der Arbeiten durch den AN. Der AG sollte eigentlich davon ausgehen können, dass sofern es keine Ankündigung anderer Abrechnungmodalitäten gibt, die Konditionen, also Abbrechnung nach m² gelten wie auch in VOB geregelt, sofern es kein anderslautendes Angebot gibt, oder?

    Ich erwarte keine Rechtsberatung, wüsste nur gerne wie das normalerweise geregelt ist. Der AN kann ja nicht stillschweigend einfach seine Konditionen ändern/festlegen.

    Gruß,
    LF
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Vielleicht solltest Du die Leistungen mal etwas genauer beschreiben. Was wurde da später an Umbauten bzw. Erweiterungen vorgenommen?

    Es macht schon einen Unterschied ob dafür das komplette Gerüst demontiert und wieder aufgebaut werden muss, oder ob da nur noch eine Etage drauf oder runter muss, oder ein paar Konsolen entfernt werden.

    Bei mir erschienen bei einem Gerüst einfach 2 "neue" Positionen als "Zulage", einmal Konsolen xx meter x,xx €/lfm = xxx,- € und Dachdeckerschutzwand xx meter, x,xx €/lfm = xxx,- €. An-/Abfahrt wurde nicht mehr getrennt ausgewiesen, das lag aber vermutlich an der kurzen Anfahrtzeit (Entfernung 5-10 Minuten).

    Die ganze Aktion war auch ruckzuck erledigt, so schnell konnte ich nicht einmal meinen Kaffee trinken.

    Aber wer weiß schon wie lange die bei Dir beschäftigt waren?

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Gast036816, 16.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in dem fall hättest du auf ein angebot und vorherige beauftragung bestehen müssen. jetzt im nachhinein die abrechnungsmodalitäten zu verändern wird schwierig. der einzige pluspunkt beim auftraggeber ist allenfalls die fehelende zeitnahe vorlage der stundennachweise zur prüfung und anerkennung. hast du den überblick, wieviel leute und in welchen zeiträumen die vor ort waren?
     
  4. #4 lfiedler, 16.09.2013
    lfiedler

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    Das Gerüst wurde erweitert. Dabei wurde drei Wände nachträglich eingerüstet. Die Umbauarbeiten beschränken sich dabei auf das Versetzen von Fallschutzgeschichten, da ja das Gerüst erweitert wurde. Das Einrüsten war scheinbar bei zwei Flächen etwas umständlicher, da es sich um aufgehende Wände über alte Satteldachflächen (Altbau und Wirtschaftsgebäude, Neubau dazwischen gebaut) handelt. Allerdings sprechen wir hier von einem eingeschoßigen EFH.

    Die Personenstunden kommen hin. Genauen Überblick habe ich nicht. Ich weiß nur von den Nachbarn 2 Leute von, bis. Auf die Nachbarn ist bei sowas Verlass.

    Mir geht es darum: AN rechnet in stunden ab, ohne es anzukündigen. Wenn ich einen Vertrag mit jemanden habe, erwarte ich bei Vertragerweiterung die gleichen Konditionen. Sind die nicht erfüllbar, erwarte ich ein Angebot. Ausserdem wurden 150EUR Anfahrt pauschal abgerechnet, die beim ursprünglichen Auftrag auch nicht berechnet wurden und das obwohl das Auftragsvolumina beim Umbau ja scheinbar sogar großer ausfällt...

    Daher denke ich: Der zieht mich über'n Tisch.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2013
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    Aus welchem Grund sollte der Gerübauer die Gerüststellung über einen geneigten Dachfläche zu den gleichen Konditionen abrechnen wie die auf ebenem Erdreich???

    Und was soll der *piep*, wenn denn die Stundenanzahl dem entspricht, was der Gerübauer vor Ort tatsächlich gebraucht hat?
     
  6. #6 Gast036816, 16.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn er nach stunden abrechnet und die stundenzahl deckt sich mit der anwesenheit und arbeitsleistung, zieht er dich nicht über den tisch, es sei denn, er verlangt für 1 stunde facharbeiter 85 € netto.
     
  7. #7 lfiedler, 16.09.2013
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    Die haben genau gewußt, was gemacht werden muss. Skizze und Foto's habe ich ja mitgeschickt. Die hätten sagen können, wenn's nicht zu bekannten Konditionen geht.

    Daher möchte ich ja gerne wissen, ob es für solche Umbauaufträge eine Regelung gibt. Bzw. wenn ich einen Einheitspreis angeboten bekommen habe, wie ist dann die Regelung, wenn ich sage, dann mach mal den Meter da auch noch...kann dann der AN den zusätzlichen Meter, nur weil er komplizierter ist, anders (in Stunden) und zzgl. Anfahrt abrechnen ohne Absprache mit dem AG? Kann ich mir nicht vorstellen...
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Wäre es bei Abrechnung über m2 und Zulagen überhaupt günstiger gekommen? Das würde ich mich fragen. Wenn Umbau und Erweiterung tatsächlich so kompliziert waren, dann darfst Du dafür nicht die normalen m2 Preise ansetzen. Es wäre also zumindest theoretisch denkbar, dass die Abrechnung über Stunden für Dich unter´m Strich günstiger war. Das kann man aber aus der Ferne nicht beurteilen.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Gast036816, 16.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hätten sie schreiben können, müssen sie aber nicht. du musst sie dann schon auffordern. wenn du eine leistungsbeschreibung rausgibst und danach kommt ein vertrag zustande, bekundest du ja, dass du keine abrechnung nach stundenaufwand möchtest.

    gerüstumbau und erweiterung bei einer bestehenden rüstung ist etwas anderes, als eine rüstung neu zu erstellen. daraus lassen sich keine preise ableiten. bezahl es und verbuch es bei dir als lehrgeld.
     
  10. Neutal

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    Bei Änderungen bekommt man das Gerüst in den seltensten Fällen zum EP. Wir haben eine komplette Baustelle abrüsten und von einem Anderen Gerüstbauer neu einrüsten lassen, weil der erste Gerüstbauer für seine Änderungen Summen verlangte die so nicht mehr akzeptabel waren. Es war übrigens bis auf 26m Höhe eingerüstet, nur so zur Größenordnung.
    Änderungen sind immer Auwendiger als die Ersteinrüstung. Ich kenne es auch gar nicht anders als das hier ganz andere Kurse anfallen. Möchte man dies vermeiden, so hält man den Gesamtumfang einschließlich Baufortschrittsbedingter Änderungen gleich im Angebot fest. Seien sie froh für Ihr Haus einen Gerüstbauer gefunden zu haben der ein EFH mal eben einrüstet und ändert. An so kleinen Baustellen verdient der Gerüstbauer fast nichts und verliert nur Zeit.
    Sie erwarten von dem Gerüstbauer ein neues Angebot, lassen ihn aber erstmal( Ohne überhaupt nachzufragen) das Gerüst ändern?? Da sind sie selber schuld. Da hätten sie sich vorher informieren müssen. Sollten sie auf die Idee kommen mit dem Gerüstbauer einen Streit anzufangen, so wären sie nicht der erste der am nächsten Tag ohne Gerüst dasteht....;-)
     
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