Wand auf 4m Länge 9cm Abweichung. Was tun?

Diskutiere Wand auf 4m Länge 9cm Abweichung. Was tun? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bei unserem Neubau, bei dem eigentlich alles recht gut lief, ist jetzt aufgefallen (nachdem die Fliesen verlegt wurden), dass...

  1. #1 Peter1976, 17.09.2013
    Peter1976

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    Hallo zusammen,

    bei unserem Neubau, bei dem eigentlich alles recht gut lief, ist jetzt aufgefallen (nachdem die Fliesen verlegt wurden), dass eine Wand im Flur auf 4m Länge eine Abweichung von 9cm hat. Dies kommt wohl dadurch, dass sie nicht vor Kopf an die angrenzende Wand gesetzt wurde, sondern an die Seite angesetzt wurde. Es ist eine nicht-tragende Wand, 10cm stark. Wenn ich die DIN richtig verstehe, wären bei einer Wand dieser Länge gerade mal 12mm noch in der Toleranz.
    Die Frage ist nur, wie sollen wir hier vorgehen? Man hat uns als Entschädigung ein Angebot von 3-400 Euro gemacht, das sind gerade mal 1% des Abschlages, den wir für die Maurerarbeiten gezahlt haben. Ein Abreißen und neu setzen der Mauer wäre auch wesentlich kostspieliger und vor allem mit jede Menge Dreck verbunden. Das würden wir gerne vermeiden.
    Gibt es irgendwo Richtwerte, wie hoch eine angemessene Entschädigung ist? Wo könnte ich da nachfragen?

    Vielen Dank schonmal,
    Gruß
    Peter
     
  2. #2 Baufuchs, 17.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dein BU rechnet anders:

    4m x 2,75m = ca. 11qm

    qm 10er Wand = 59.- € (brutto) = 649.- €.
    Dann sind die 400 € ca. 60% der Herstellungskosten der Wand.

    Bei 9cm auf 4m = raus und neu, auch wenns staubt.....
     
  3. #3 Peter1976, 17.09.2013
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    Danke für die schnelle Reaktion.
    Das mag ja sein, dass er anders rechnet, aber mit der Mauer alleine ist es ja nicht getan. Die angrenzenden Fliesen müssten alle neu gesetzt werden, sämliche Stromleitungen abenso. Dazu kommen noch die Malerarbeiten, Kosten für die Tapeten, Putzarbeiten, Lohnkosten usw. Ich glaube nicht, dass der BU da mit 600,- Euro hinkommt.

    Deswegen wollte ich halt wissen, ob es Richtwerte für sowas gibt. Und wenn ja, wo könnte ich die finden?

    Gruß
    Peter
     
  4. #4 Baufuchs, 17.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Argumentieren kannst Du so.

    Ob der BU sich darauf einlässt ist eine andere Frage.

    Nachgehakt:

    Wer hat die Fliesen gelegt? BU oder Eigenleistung?
     
  5. #5 Peter1976, 17.09.2013
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    Die Fliesen sind vom BU gelegt wurden (war ein schlüsselfertiger Bau). Dem ist es wohl auf Nachfrage des Bauleiters auch aufgefallen. Aber gesagt hat er nichts.
    Das größte Problem ist halt, dass es erst nach der Abnahme aufgefallen ist, als wir Möbel reingeräumt haben. Da habe ich gesehen, dass die Fliesen nicht im rechten Winkel zur Wand verlaufen.
     
  6. #6 Baufuchs, 17.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, der BU müsste dir, um Ansprüche abwehren zu können nachweisen, dass Du in Kenntnis des Mangels abgenommen hast.

    Wird er nicht hinkriegen. Trotz Abnahme bleibt also dein Recht darauf, dass der BU ein im Zeitpunkt der Abnahme mängelfreies Werk schuldet. Den Mangel muss er nun im Rahmen der Gewährleistung beheben, es sei denn, Du akzeptierst Minderung.
     
  7. howa

    howa

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    Wahrscheinlich sind ja auch zwei Räume davon betroffen, oder? Zwei Räume wo die Wand schief ist, das müsst ihr entscheiden ob euch das Geld (Minderung) das wert sind. Über so einen Fehler ärgert man sich ein Leben lang. Ich würde die Wand neu machen lassen! Vieleicht auch nach abbruch in Trockebau! Würde Zeit und dreck sparen.
     
  8. Jan81

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    hey baufuchs danke für den Tipp

    Also ich würde 300-400 euro nicht akzeptieren. Auf 4m ca. 9cm abweichung :D dass sieht man doch und besonders wenn die fliesen dann liegen.

    10 cm Innenwand ... Was ist den das für Material?
     
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