Erschließung

Diskutiere Erschließung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; mal eine Frage an die Tiefbauexperten. Ich erschließe ein kleines Baugebiet. Planung hat ein Tiefbauing Büro gemacht. Mit Ausschreibung. Ich...

  1. matzi

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    mal eine Frage an die Tiefbauexperten.

    Ich erschließe ein kleines Baugebiet. Planung hat ein Tiefbauing Büro gemacht. Mit Ausschreibung. Ich habe den Auftrag zum Festpreis vergeben.

    Nun das erste Problem. Im LV waren 300 mm Regenrohre ausgeschrieben, aber in der Zeichnung und in der Hydraulischen Berechnung sind 400 mm vorgesehen. Mehrpreis ca 4000,- € Der Tiefbauing der Gemeinde besteht auf 400 mm. Wer bez. den Mehrpreis ??
    Gruß Matzi
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Das hängt am Vertrag...

    den Du mit der Gemeinde hast. Also entweder Du oder die Gemeinde. Dein Tiefbauer hat das Recht zum Nachtrag, auch beim pauschalen Festpreis.
    MfG
     
  3. #3 Manfred Abt, 10.11.2005
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    könnte es sein, dass

    die Frage anders gemeint war. Nämlich, ob der Ingenieur bzw. seine Haftpflichtversicherung das zu zahlen hat. Und da kommen wir wohl direkt in die rechtliche Thematik. Sieht aber irgendwie nach Sowiesokosten aus, d.h. bei richtiger Ausschreibung wären die Kosten für DN 400 ja auch angefallen.

    Schaden wäre wohl allenfalls ein Nachtragsaufschlag der Firma, den es bei einer korrekten Preisvereinbarung des Nachtrags gar nicht geben kann.

    Im Endeffekt ist das Ergebnis wie von Ralf D. beschrieben: es kommt auf den Vertrag mit der Kommune an und der Unternehmer bekommt seinen Nachtrag.
    Ein bisschen schusselig sieht es natürlich schon aus, wenn Pläne und Ausschreibung nicht übereinstimmen.

    Ganz andere Frage: anhand welcher Kriterien wurde denn der Durchmesser festgelegt, d.h. gibt es eine fachliche Begründung für DN 400 oder DN 300?
     
  4. matzi

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    Die Gemeinde hat da nichts mit zu tun. Wird nach Fertigstellung übernommen.
    Deshalb der Tiefbauing vom Amt zur Überwachung. Mein Tiefbauer hat für das Angebot Zeichnungen, Berechnungen und das LV gehabt. Wir haben einen Festpreis vereinbart,danach habe ich meine Grundstückspreise kalkuliert und bin damit in die Werbung gegangen. Wenn ich Mist mache muß ich dafür bezahlen, und wenn mein Tiefbauplaner Mist macht, muß ich das auch bezahlen. Das kann doch wohl nicht sein.
    Gruß Matzi
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Sach das doch gleich...

    :)
    Wenn da eine falsche Planung vorliegt und Dein Planer verantwortlich ist, dass Dir ein Schaden entstanden ist (Erhöhung der Baulandkosten evtl. nicht möglich), dann wird er dafür haften müssen.
    Stretig kann dann nur sein, ob Du die Preise nicht erhöhen kannst. Bei unterschriebenen Verträgen umme Ecke, is klar, aber bei freien Grundstücken, naja.
    Was sagt er denn, Dein Planer?? Ist er willig oder bockt er?
    MfG
     
  6. #6 sepp, 10.11.2005
    Zuletzt bearbeitet: 10.11.2005
    sepp

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    vom architekten wird verlangt, dass er faching.-planungen nach bestem gewissen und eignung überprüft, sonst sitzt er mit im boot.
    warum wurde die planung und das lv nicht überprüft.
    du bist allem anschein nach kein laie, d.h. dich trifft wenn nicht die ganze zumindest eine mitschuld.
    da es wohl auch keine kostengarantie vom faching/planer geben wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass der planer für deine kalkulation verantwortlich ist.
    er hat m.e. nach nur ein magelhaftes lv agbegeben.
     
  7. #7 Manfred Abt, 10.11.2005
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    vielleicht kann er ja noch mal rechnen,

    der Tiefbauplaner. Bei der beschriebenen Konstellation könnte das für ihn schon zu einem Haftpflichtschaden rauslaufen. Aber der Schaden müsste ja wohl erst noch entstehen und nicht mehr zu vermeiden sein, siehe Anpassung der Grundstückspreise.
    Wäre ich an der Stelle des Tiefbauplaners, würde ich mir noch mal ganz genau meine Hydraulik angucken, ob da nicht irgendwo ein paar Sicherheiten drin stecken. Da gibt es schon ein paar Möglichkeiten, wobei ich nicht von manipulierten Berechnungen spreche!

    Und dann soll er mal mit dem Tiefbauamt heftig diskutieren. Vielleicht klappt es ja doch mit DN 300
     
  8. #8 Baufuchs, 10.11.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Frage am Rande

    "Gemeinde hat nichts damit zu tun"

    Was ist mit dem 10%-igen Gemeindeanteil?
     
  9. matzi

    matzi

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    Manfred Abt
    Du hast vollkommen Recht. Nur du kennst unsern Tiefbauing vom Amt nicht.
    Die Rohre sind so berechnet, und genehmigt, und ich will das die so eingebaut werden. Kostet ja auch nicht sein Geld.
    Und die 400mm Rohre sind schon geliefert.
    Und wir werden schon eine Lösung finden.

    Baufuchs

    Den 10 % Gemeindeanteil mußte ich mit übernehmen, sonst hätte die Gemeinde der Erschließung nicht zugestimmt. Auch unsere Gemeinde hat kein Geld.
    Gruß matzi
     
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