(Aussteifende?) Wand entfernen?

Diskutiere (Aussteifende?) Wand entfernen? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo an alle, meine Frau und ich haben uns ein Altbauhaus aus dem Jahr 1960 gekauft, das bisher als Zweifamilienhaus genutzt wird. Um es als...

  1. #1 Siraolo, 18.09.2013
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    Hallo an alle,

    meine Frau und ich haben uns ein Altbauhaus aus dem Jahr 1960 gekauft, das bisher als Zweifamilienhaus genutzt wird.
    Um es als Einfamilienhaus zu nutzen und deshalb aus dem bisherigen Wohnzimmer und Schlafzimmer einen großen Wohn/Essbereich zu machen, möchten wir die Wand zwischen diesen beiden Räumen (komplett) entfernen (siehe angehängte jpg Datei).

    Die Statischen Berechnungen für das Haus liegen vor (https://www.dropbox.com/s/yu9vcmsdryzholc/Statikberechnung.pdf) und ein Gutachter (Dipl. Ing.) hat uns bestätigt, dass die Wand nicht tragend ist und wir sie bedenkenlos komplett entfernen könnten.
    Da ich nun aber ein eher übervorsichtiger Mensch bin und ich mir nicht sicher bin, ob die Wand nicht vielleicht doch aussteifende Funktionen für andere Wände (Außenwand?) hat, wäre ich sehr dankbar für die ein oder andere Wortmeldung eines Experten. Mir ist natürlich klar, dass solch eine Aussage nicht verbindlich ist aber ich würde doch leichter schlafen, wenn hier jemand die Meinung des Gutachters teilen würde.

    Es handelt sich um die Wand (11,5 cm Dicke) unter der Stahlbetonplatte mit der Positionsnummer 13. Im Stockwerk darüber ist die Wand fortgeführt.

    Vielen lieben Dank schon mal für alle Rückmeldungen!

    Viele Grüße,
    Siraolo
     

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  2. sarkas

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    Ein bisschen lustig ist das schon.

    Zum Xten Mal wird hier bei statisch relevanten Sachen auf einen Statiker vor Ort hingewiesen,
    und jetzt ist einmal jemand da, der alles richtig gemacht hat (mit Statiker, Gutachter etc) und
    fragt dann hier nach. ob sein Statiker alles richtig gemacht ist.

    Schmunzel :respekt
     
  3. Julius

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    Ja, sie könnte z.B. aussteifend sein.
    Wenn Dein "Gutachter (Dipl. Ing.)" aber passenderweise Statiker sein sollte und Dir die Unbedenklichkeit schriftlich unter Benennung seiner Berufshaftpflicht mitgeteilt hat, ist doch alles in Butter!
     
  4. #4 HWTIGGER, 18.09.2013
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    Vorsicht geboten !!!!
    Leider liegt kein OG-Positionsplan dabei, aber Pos.13 wurde ohne zusätzliche Wandlasten und Pfettenlasten gerechnet. Hier müste aber zumindest die Last aus der Mittelpfette abgeleitet werden (Pos.3).
    Man kann hier nur anraten, neuen Tragwerksplaner suchen der sich das vor Ort anschaut. Zusätzlich auch die Geschichte mit der Aussteifung.

    MfG HWTIGGER
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Es gibt ja alles im Leben. Nur was soll das?
    HWTIGER hat eine soziale Ader und sieht es durch. Er gibt einen Hinweis. Ok, der Punkt liegt eh sowas von auf der Hand, dass ich die Aktion mit dem Gutachter Dipl.-Ing. für was mit :shades begegne.
    Aussteifend ist die Wand auch. Nur ob andere Bauteile die Funktion übernehmen können, war zu prüfen.

    Außerdem ist das alles witzlos, wenn es nicht vor Ort begleitet wird. Das ist altes Papier. Was ist ausgeführt worden? Ist das OG beim Umbau bewohnt? Wie werden Verformungen gesteuert bei / nach Entfernen der Wand? Wie ist Ausführung beim Kamin? Gibt es Rissbildungen, konstruktive Mindestquerbewehrung, ...? Wie robust ist die Wand im OG?
     
  6. #6 Thomas Traut, 18.09.2013
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    Die Decke wurde nicht mal mit Trennwandzuschlag berechnet, geschweige mit der Last aus der 11,5er Wand. Von der Aussteifungsgeschichte mal abgesehen, würde ich die EG-Wand nicht einfach rausreißen. Eventuell lassen sich noch die alten Bewehrungspläne auftreiben. Wenn mehr Stahl eingebaut wurde als berechnet, könnte mal nachgerechnet werden, ob die Decke vielleicht doch ausreichend tragfähig ist.

    Bis dahin - Finger weg vom (Stemm-)Hammer!
     
  7. #7 Gast036816, 18.09.2013
    Gast036816

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    so gute 50 cm von der wand sollte man an der aussenwand stehen lassen - zur aussteifung der aussenwand. an gleicher stelle steht eine trennwand im og - ich habe jetzt nicht die statik durchgeschaut - dann sollte noch ein träger unter die decke.

    so wie es dargestellt ist, würde ich als bauleiter den abbruch nicht zulassen und der statiker müsste zum zigarre abholen auf den bau kommen!
     
  8. #8 Siraolo, 18.09.2013
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    Hallo,

    schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten!

    @PeMu: Den Teil deines Beitrags im oberen Bereich verstehe ich nicht ganz... Zu den Fragen unten: Alles ist Momentan unbewohnt, die Ausführung ist laut Vorbesitzer genau so geschehen wie geplant, Rissbildung gibt es keine und der Kamin ist mit 150er HLZ in 11,5cm Dicke. Über die Bewehrungen weiß ich leider nicht Bescheid.

    @HWTIGGER: Danke fürs Durchschauen! Der OG Positionsplan ist im pdf ganz hinten zu finden, auf der gleichen Seite wie das EG.

    @rolf a i b: Das Teilstück der Wand zur Außenwand für die Aussteifung stehen zu lassen halte ich auch für sinnvoll (und auch ästhetischer) aber wie kommst du auf den Träger? Die Stahlbetondecke ist die Gleiche (nur kürzer) wie Pos. 11 und 12 und die halten bei ähnlicher Belastung auch ohne Wand... Müsste bei einer tragenden Wand nicht zwingend eine Positionsnummer angegeben sein?

    Werde nochmal Rücksprache mit dem Gutachter halten und die hier geäußerten Bedenken ansprechen.
    Ansonsten noch mal vielen Dank für Eure bisherige und zukünfitge Hilfe!

    Viele Grüße,
    Siraolo
     
  9. #9 Gast036816, 19.09.2013
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    Gast036816 Gast

    Thomas Traut hatte wohl die statik durchgeschaut, die decke wurde ohne trennwandzuschlag gerechnet. also kannst du die wand nicht ohne ersatz wegnehmen. weiter musst du davon ausgehen, dass in der wand oben noch holz enthalten ist und damit werden lasten aus dem dach auf die decke übertragen. noch ein grund für den träger unter der decke.
     
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