Folgendes Problem...

Diskutiere Folgendes Problem... im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Tischler hat Scheiben Hersteller A mit Kennzeichnung im Abstandshalter angeboten. Geliefert wurden Scheiben ohne Kennzeichnung....

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Tischler hat Scheiben Hersteller A mit Kennzeichnung im Abstandshalter angeboten. Geliefert wurden Scheiben ohne Kennzeichnung. Lieferbescheinigung angefordert. Dabei ist aufgefallen, das die Scheiben von Fabrikant X, welcher Scheiben von Hersteller A verarbeitet, geliefert wurden.
    Bauherr hat jetzt Bedenken, ob die vereinbarte Scheibengüte auch wirklich montiert wurde. Werksbescheinigung liegt vor, aber Papier könnte geduldig sein.
    Weiss einer von Euch, ob - und wenn von wem - mit annehmbarem Aufwand eine Prüfung von U-,g- und Tl-Wert vorgenommen werden kann.
    MfG
     
  2. #2 Olaf (†), 10.11.2005
    Olaf (†)

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    Wow..

    Scheiben ohne Kennzeichnung:

    *Gemäß DIN 1286-1 : 1994-03 Abschnitt 6 und DIN 1286-2 : 1989-05 *Abschnitt 6 sind Mehrscheiben-Isoliergläser (luft- sowie gasgefüllt) auf dem *Steg (Randverbund) oder auf der Glasscheibe dauerhaft mit Name des *Herstellers, Herstelldatum, ggf. Name des Erzeugnisses und ggf. DIN-Prüf- *und Überwachungszeichen zu kennzeichnen.

    Hört sich irgendwie osteuropäisch an.

    Ich würde sagen: keine Kompromisse, umglasen lassen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Nix Osteuropa...

    jedenfalls nicht nach den vorgelegten Bescheinigungen. Danach mitten in D!
    Und die können angeblich nicht auf Edelstahl-Randverbund drucken.
    Trotzdem erstmal Danke für die DIN-Verweise. Bis jetzt wars "nur" Forderung aus den ZTV.
    MfG
     
  4. #4 Olaf (†), 11.11.2005
    Olaf (†)

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    blöde Ausrede..

    "oder auf dem Glas" steht da. Naja, muss jeder Hersteller für sich selber wissen, was er sich "leisten" kann. Is aber auch blöd gelaufen für den Tischler. 80% hätten da nie nach gefragt, geschweige denn gefordert. :mauer
    Typischer Fall von von querulantischen, undankbaren und aufmüpfigen Kunden. Sowas gehört abgeschafft. :frust :frust
     
  5. noi76

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    Evtl. hilft eine direkt Anfrage beim Scheibenhersteller zu erfahren, ob sie wirklich nicht auf den Rand drucken können oder ob der Tischer Quark erzählt.

    Mario
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2005
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    Der Hersteller...

    hat schriftlich bescheinigt!!!!!!!!, dass es momentan tech. nicht möglich sei, die Abstandshalter zu kennzeichnen. :mauer :mauer
    @NSF82: Ehrlich, immer diese verfluchten Kunden :motz , ohne die wärs Leben viiiieeel schöner :D .
    MfG
     
  7. #7 Georg Battran, 14.11.2005
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    Zerlegen oder Messen!

    Hallo Herr Dühlmeyer!

    Ich hab nun mal bei meinem Glaslieferanten (Isohersteller) nachgefragt. Hier hat sich folgendes ergeben. Wie wahrscheinlich bekannt werden in der Isolierglasproduktion nur noch sehr wenig personal eingesetzt. Hier haben sich einige Automatismen eingeschlichen, die ich hier kurz anmerken möchte. Die Firmen einer großen Isolierverarbeitenden Gruppe verwenden eigentlich in Ihren Scheiben als Füllgas nur noch Argon. "Normale Luft" wird nicht mehr eingefüllt. Auch wenn kein Wärmedämmwert verlangt wird. Die Bedruckung wird bei allen großen Firmen auf Randverbünde durchgeführt, die sich bedrucken lassen. "Ausreden" Schwarz auf Schwarz wird mit Gelb auf silber/weiß bzw. Gelb auf Schwarz nicht gelten gelassen. Ausser Thermix Randstege lassen sich nicht sauber bedrucken deshalb hier auch nicht!
    Werden auch nicht eingesetzt, da sich im Berechnungsmodi für den Ug Wert lediglich der Umstand "warme Kante" oder nicht "warme Kante" durchgesetzt hat und nicht der Umstand gute warme Kante oder schlechte warme kante!!!
    Damit wurde der Edelstahlrandverbund (in schwarz gehalten) den teureren und schlechter verarbeitbaren Materialien der Vorzug gegeben.
    Wir sehen diesen Umstand als bedenklich an, sind aber selbst gemäß der Rechenvorgabe daran gebunden.

    Zusammenfassend läßt sich für Ihr Problem sagen. Wenn es nicht gerade ein Wald und Wiesenisohersteller ist, sind die Produkte in den entsprechenden Qualitäten wie in der Werksbescheinigung hierfür aufgelistet sind eingehalten.

    Sollten es sich um sehr teure Scheiben handeln (Xenonfüllung 3scheiben etc.) dann würde sich ein Test bei dem "renomierten" Institut für Fenstertechnik in Rosenheim als "unabhängiges" Prüflabor lohnen. Hier würde dann eine eingesendete Scheibe auf den Gasgehalt mittels zerstörender Prüfung sowie Scheibenbeschichtungsanalyse durchgeführt und der entsprechende Wert rechnerisch ermittelt. Auch ist eine Methode von unserem Isohersteller genannt worden, die bei gewissen Voraussetzungen eine Beweisführung zulassen würde. Die Möglichkeit wäre die Bestellung einer! passenden Scheibe entsprechender Qualität bei einem anderen "renomierten" Isoverarbeiter eventuell unter begleitender Beobachtung und der Austausch einer eingebauten Scheibe mit derselbigen um dann bei bestimmten Umgebungstemperaturen und Einflüssen mittels Thermografie die Scheibenqualitäten gegeneinander zu ermitteln. Damit kann mit mittlerem Aufwand die Qualität der Scheiben auf geforderte Produktqualität im Vergleichsverfahren überprüft werden.

    Generell bin ich jedoch der Meinung aufgrund der Kenntnis der Materialkosten und etwaiger Mengenabschätzung, daß hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Aber der Kunde ist nunmal König!!!

    Mit freundlichen Grüßen
     
  8. #8 Georg Battran, 14.11.2005
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    Nachtrag

    Die Daten im Randverbund müssen laut Angabe des Isoherstellers bei !ANDEREN! Firmen nicht immer stimmen. Da wird dann gerne der Produktname mit 1.1 angegeben, was aber nicht mit den technischen Werten der Scheibe übereinstimmen muß. Also muß die Angabe Werksbescheinigungen sind geduldig auch unter Umständen auf die Bedruckung im Randverbund erweitert werden.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  9. #9 Olaf (†), 14.11.2005
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    Hat ein wenig historische Ursachen. Die Produkte haben ihren Namen noch zu k-Wert Zeiten gekriegt. Also Produktname 1.1 entspricht jetzt Ug 1,2.

    Hier zeigt sich, was der Anbieter wert ist. Ein "Guter" gibt nicht nur diesen - irrenführenden. Begriff ein, sondern verweist auf den richtigen Wert.
     
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