Dachsanierung: Material nicht imprägniert?

Diskutiere Dachsanierung: Material nicht imprägniert? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich möchte mal kurz zum Meinungsaustausch anregen: wie haben einen 1969er Altbau, den wir sanieren möchten. Die erste...

  1. claver

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    Hallo zusammen,

    ich möchte mal kurz zum Meinungsaustausch anregen: wie haben einen 1969er Altbau, den wir sanieren möchten.

    Die erste Baustelle war dabei die Dachsanierung: vorhanden war ein Sparrendach (Wiederlagerdach) mit Sparrenquerschnitten 180x80mm, der Dachstuhl ist einem sehr guten Zustand (wurde durch Sachverständigen und Zimmermann bestätigt). Dachüberstände an der Giebelseite mit Betoneinfassung.

    Das Dach sollte nun wie folgt saniert werden. Entfernung der gesamten Eindeckung (Betonziegel), Regenrinnen etc. Danach: Audopplung der Sparren, Folie neue Eindeckung. Abkastung der Dachüberstände. Dazu noch die Sanierung eines Flachdaches/Balkons.

    Für die Sanierung wurde an einigen Stellen folgende Materialien verwendet, die ich hier zur Diskussion stellen möchte.

    Dachlatten unbehandelt, nicht imprägniert. S10 30/50
    Wechsel für Dachfenster: KVH 220/60
    Konstruktion am Dachüberstand, teilweise wenig belüftet: Dachlatten S10 30/50 unbehandelt.

    Beim Balkon folgende Lösung, die ich insbedondere zur Diskussion stellen möchte:
    Das Falchdach wurde abgedeckt, dann ein Rahmen aus KVH bis an die Mauerkante montiert. Innen wurde mit 10cm Styropor gedämmt. Das Holz (unbehandelt) und die Dämmung wurden mit Dachpappe abgeklebt.

    Folgende Fragen: wie ist die Nutzung von unbehandeltem Holz, das nicht gut belüftet aber konstruktiv gegen Nässe geschützt ist, zu bewerten?

    Ich kenne von früher her nur die Verwendung von KDI-behandelten Materialien, aber das scheint sich ja grundlegend geändert zu haben...

    Grüße und vielen Dank für die Antworten
     
  2. #2 wasweissich, 18.09.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da brauchte sich nicht viel zu ändern .

    KDI wurde schon immer für bewittertes holz benutzt : zäune , pergolen .......
     
  3. Neutal

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    KDI ist was für den Garten und hat im Dach nichts verloren. Die aktuelle Holzschutznorm schreibt sogar vor, das Dachlatten und Konterlattung nicht mehr imprägniert sein dürfen.
    Holz, wenn es allseitig umschlossen ist, braucht ebenfalls keinen chem Holzschutz. KVH ist sowieso weniger anfällig für Insektenfraß, da bei der techn. Trocknung viele Eiweiße-Nahrung für die kleinen-zerstört werden.
     
  4. claver

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    Hallo Flocke,

    Danke für die Antwort. Es ist also kein Thema, dass auf dem Flachdach ein Rahmen aus KVH aufgedübelt und mit Dachpappe abgeklebt wurde??? Kann das denn noch trocknen? Die Riegel haben ein paar Tage im Regen gelegen, bevor sie verarbeitet wurden.

    Grüße
     
  5. #5 Kalle88, 18.09.2013
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    Nach der Beschreibung wussten die Menschen was sie tun. Wie Flocke schon schrieb, Dachlatten dürfen nur noch unbehandelt verarbeitet werden.

    Im Grunde sind es dennoch S10 impr. Latten, die nur vorher einmal kurz durchn Dickenhobel gesteckt werden...
     
  6. Neutal

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    Nein, das ist falsch. Normale impr. S 10 latten sind nicht getrocknet, das aber müssen die Latten sein. Es sollte KVH oder BSH sein. Ok, ich würde niemals mit BSH Latten, aber so steht es geschrieben.
    Vorteil KVH: ist bis 13 m Länge erhältlich...Jede Reihe nur noch eine Latte ;-)
     
  7. #7 Kalle88, 18.09.2013
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    Ich hab die letzten Tage erst gefühlte 3000 Meter verschossen und ich garantiere dir, dass unser Holzlieferant (dir sicher geläufig ;)) da impr. Latten mit untergemogelt hat. Das das nicht seien darf stimmt natürlich. Ändert aber nichts an den "Machenschaften" der Holzlieferanten. Oder zumindestens in dem einen Falle. Mein Meister und Chef wollts mir auch nicht glauben, als ich ihm das Foto geschickt hab, war Ruhe ;)
     
  8. Neutal

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    Das stimmt. Was so noch an impr Latten ausgeliefert wird ist verrückt. Die meisten aber wissen es auch noch nicht besser und in vielen Ausschreibungen wird es auch verlangt weil es selbst in Planerkreisen noch nicht angekommen ist
     
  9. #9 Kalle88, 18.09.2013
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    Der Rahmen ist dafür da, die Dampfsperre bis OK Dämmung zu führen. Oder wurde dieser bei Ihnen vollflächig eingepackt? Wie sieht der Aufbau Ihrer Sanierung genau aus?
     
  10. #10 Wiener23, 11.10.2013
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    Hallo ich bin neu hier, also guten Tag an Alle.
    Nach meiner Anmeldung bin ich ein wenig über die Threads geflogen und bin bei diesem
    hängen geblieben.

    Zu Dachlatten und Lattnägel möchte ich einige Komentare loswerden, besonders zu den
    folgenden Aussagen in diesem Thread.
    Aussage1: Dachlatten müssen technisch getrocknet sein
    Aussage2: Dachlatten dürfen nicht mehr imprägniert sein

    Als Fazit möchte ich folgendes posten:
    Dachlatten müssen nicht getrocknet werden und dürfen auch „naß/frisch“ eingebaut werden.
    Dachlatten dürfen auch imprägniert sein.

    Meine Ausführungen sind etwas detailiert, wen sie interssieren kann ja im Anhang weiterlesen.
     

    Anhänge:

  11. #11 Gast036816, 11.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Wiener - welches Datum trägt denn dein dachlatten-anhang?
     
  12. #12 Wiener23, 11.10.2013
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    Das Heutige, den Anhang habe ich geschrieben.
     
  13. #13 Wiener23, 11.10.2013
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    Nachtrag zu meinem Anhang:

    Nach DIN EN 1995-1-1:2010-12, 8.3.2 (8) müssen die Tragfähigkeitswerte für Nägel auf Herausziehen abgemindert
    werden, wenn Bauholz mit erhöhter Holzfeuchte eingebaut wird.
     
  14. Neutal

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    Was ich von Abhandlungen vollgespickt mit rechtschreibefehlern halte möchte ich hier nicht schreiben.
    Aus Erfahrung kann ich sagen, das eine Dachlatte es meistens nicht schfft zu trocknen bevor sie massiv mit Pilzen überzogen ist( nicht impr. mit einer Lieferfeuchte von gut 60%. Auch sind mir diverse Gerichtsverhandlungen bekannt die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.
    Die Empfehlungen der DIN 68800 sind deutlich formuliert, jede freie interpretation endet leider all zu schnell vor Gericht. Was diese diskussion soll weiß ich auch nicht, sprechen wir doch von einem Bauartikel der stolze centbeträge pro Meter kostet
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Irgendwie sind da ein paar Thema an mir (und wohl auch anderen vorbeigelaufen... man wird alt):
    Nägel dn<4mm waren in 1052 nicht genormt - upps, da sollte man auch mal alle Tabellenbücher und Bemessungshilfen umschreiben lassen nachträglich. Haben das die Prüfer auch nicht gewusst?

    Dass mit dem Abverkauf der blanken Nägel < 4mm habe ich auch noch nicht bemerkt.

    Nun denn.
     
  16. #16 Gast360547, 11.10.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    Ihrem Beitrag, Herr Wiener, kann ich soweit folgen (mal von Interpunktions- und sonstigen Schreibfehlern abgesehen).

    Sie wollen uns, so ich Sie richtig verstanden habe, damit sagen, dass Dachlatten sowohl eine Imprägnierung aufweisen dürfen, wie auch eine höhere Feuchtigkeit als 20% während des Einbaus, unter der Voraussetzung, dass sie nicht weiter auffeuchten und ungehindert austrocknen können.
    Das ist faktisch korrekt und kann dem Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks entsommen werden (wenn auch etwas verklausolierter).
    Die immer wieder angeführten 20 % rühren vermutlich von der Feuchte während des Sortiervorgangs, aus dem Abschnitt 2.2.4 Maßhaltigkeit (1) und auf den Abschnitt 2.2.5 Holzfeuchte (1) der Hinweise für Holz- und Holzwerkstoffe.

    Zu den Nägeln werde ich mich (hoffentlich demnächst) mit der Technik unseres Zentralverbands in Verbindung setzen. Denn wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie der Auffassung, dass die sog. "blanken" Nägel nicht mehr verwendet werden dürfen, was dann im Widerspruch zu der von Ihnen aufgeführten Tabelle Al 4 des Anhangs stehen würde.

    Eines sei aber gesagt: gerade in diesen sehr umstrittenen Bereichen von Regeln, Normen und sonstigen Vorschriften, denen kaum ein "normaler" Handwerksmeister folgen kann, ergibt es sich, das Vereinfachungen diesen das Leben einfacher macht. Allzuoft allerdings werden bei Gerichten, wohl durch falsch oder unzureichend informierte Sachverständige, diese Vereinfachungen übernommen, statt zu differenzieren. Da kommen in der Folge auch schon mal ein paar fehlerhafte (technisch betrachtet) Urteile heraus.

    Grüße

    stefan ibold
     
  17. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich empfehle die lektüre der "lattenvereinbarung" von bdz und ddh -
    die trifft die intention der 68800 besser ..
     
  18. R.J.

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    Ergänzend der Link.
     
  19. H.PF

    H.PF

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    Danke, der ist gerade für mich richtig passend.
     
  20. #20 Wiener23, 12.10.2013
    Wiener23

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    Die Intention meines Anhangs war eigentlich klar dargestellt.
    Es wurde behauptet Dachlatten müssen getrocknet sein und Dachlatten dürfen nicht
    imprägniert sein.

    Beides stimmt nicht, das habe ich in meinem Anhang mit Quellen dargestellt.

    Es stimmt, Dachlatten wurden gerne imprägniert, aus dem Grund weil sie leicht
    vergrauen oder Schimmel ansetzen.
    Entweder werden verschimmelte aussortiert, oder es kommen imprägnierte Dachlatten
    zum Einsatz.
    Die Imprägnierung stellt aber im Sinne der DIN 68800 keinen ausreichenden Holzschutz
    dar, ist eben nur eine temporär wirksame Maßnahme um die oben genannten Probleme
    zu beheben.
    Von weiterem Schimmelbefall oder Ausbreiten ist nach dem Einbau nicht auszugehen.
    Voraussetzung ist aber, das Vorhandensein ausreichender Belüftung unter der Dachhaut,
    dazu gehört auch eine hochliegende Dachrinne.
    Die Problematik ist mit dem Bauherrn abzuklären.
    Steht auch irgdwo so, in diesem Kontext in der DIN 68800.
    Es wird sich zeigen oder es hat sich schon gezeigt, daß überwiegend Dachlatten auf dem Markt erhältlich sind, die nicht imprägniert sind und nicht technisch getrocknet sind.

    Den Hinweis auf Rechtschreibfehler nehme ich gerne auf und werde sie korregieren.
    Wie bekannt, überliest man gerne Rechtschreibfehler in selbstverfassten Texten.

    Es wurde nicht behauptet, daß Nägel ≤ 4mm nach DIN 1052 nicht genormt waren.
    Es ist mir fremd, wie man das aus meinen Ausführungen rauslesen kann?
    Es wurde dargestellt, daß die DIN EN jetzt Nägel ≤ 4mm in der Tabelle 4.1 speziell
    behandelt und dafür gegenüber der DIN 1052 ein erhöhter Korrosionsschutz gefordert wird.
    Dieses führt meiner Meinung nach dazu, daß die Handwerklichen Regeln in Bezug auf den
    geforderten Korrosionsschutz der Verbindungsmittel nicht mehr gelten,
    diese wahrscheinlich auch angepaßt werden.
    Es muß einen Grund haben, daß jetzt speziell solche Nägel und Schrauben erwähnt
    werden.
    Zudem ändern sich auch Handwerkliche Regeln, siehe 24x48er Latte.
    Es ist wahr, in unseren alten Normen hat sich solch handwerkliches Wissen wiedergespiegelt.
    Leider geht davon vieles durch die Umstellung auf die EN verloren.
    Wenn man das Lieferprogramm der Maschinennägelhersteller anschaut, wurde die Forderung der DIN EN übernommen.
    Alle Nägel und Klammern für die NKL 2 erfüllen die geforderte Mindestbeschichtung von
    Fe/Zn 12c.

    Meine Ausführungen waren eigentlich wertfrei, bis auf die Bemerkung daß blanke, glattschaftige Nägel zu „Alten Eisen“ gehören.
    Dazu stehe ich.
    Warum, kann man aus meinen Ausführungen herauslesen.

    @stefan ibold
    Besonders möchte ich die verminderte Tragfähigkeit glattschaftiger Nägel in Kombination
    mit „frischen“ Dachlatten herausstellen.
    Aus diesem Grund sind meiner Meinung nach auch glattschaftige Nägel für Dachlatten nach
    dem Handwerklichen Regelwerk nicht mehr zulässig.
    Gerade diese neuen Gegebenheiten, frische Latten, spiegeln sich in der Handwerklichen Regeln nicht wider.
     
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