Fenster schräg in der Laibung

Diskutiere Fenster schräg in der Laibung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mir hat ein Fensterbauer ein Küchenfenster so in die Laibung eingebaut, dass es innen auf der einen Seite 2 cm weiter drin...

  1. MaxBau

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    Hallo zusammen,

    mir hat ein Fensterbauer ein Küchenfenster so in die Laibung eingebaut, dass es innen auf der einen Seite 2 cm weiter drin steht als auf der anderen Seite, also schräg.
    Ich hab mich beschwert, weil man das sofort sieht und weil man jetzt eine Sonderanfertigung einer schräg geschnittenen Fensterbank braucht.
    Der Fensterbauer stellt sich auf den Standpunkt: das Fenster wurde passend zur Außenwand eingebaut (Altbau...) und die ist halt auf der einen Seite 2cm dicker als auf der anderen. Das sei so richtig, man baue die Fenster *immer* nach Lage der Außenwand ein.
    Ich hab mich jetzt erstmal stur gestellt.

    Wer hat recht?
     
  2. #2 Gast036816, 21.09.2013
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    Gast036816 Gast

    da hat der fensterbauer recht, baut er es so ein, wie du möchtest und er bekommt das fenster dann nicht dicht, dann hast hast mehr probleme als mit dem optischen nachteil. stur stellen bringt nix.
     
  3. Neutal

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    Mal abgesehen von der tatsache das ich die Fenster auch immer nach der Aussenwand ausrichte, gebe ich hier dem Fensterbauer Recht. Sturstellen und womöglich Geld einbehalten führt nicht zum Ziel. Würde sich einer meiner Kunden aufgrund einer solchen Geschichte stur stellen....
     
  4. MaxBau

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    Es ist ja letztlich "nur" die Frage ob das Fenster von außen oder von innen schräg steht. Mit Dichtheit hat das nichts zu tun. Er hätte einfach das neue Fenster an den Anschlag des alten Fensters anlegen müssen, dann wär gut gewesen, das war stimmig eingebaut gewesen.

    Warum es Sinn machen soll, von *innen* auf ein schräg eingebautes Fenster zu schauen, und warum das auch noch richtig sein soll, das entzieht sich meinem Verständnis.
     
  5. #5 Gast036816, 21.09.2013
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    ist es eben nicht. stell mal ein foto von innen und von außen ein. priorität muss außen sein - wegen der dichtigkeit! wir können es nur nach deiner dünnen beschreibung so werten, dass außen wichtiger ist. innen ist es nur optisch - kein funktionaler mangel!
     
  6. #6 baufix 39, 21.09.2013
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    wenn es "früher" etwas schräg eingebaut wurde ist es sicher auch keinen aufgefallen.
    ich hätte dem Fensterbauer gesagt : bau das Fenster an gleicher Stelle ein
    wie es mal gesessen hat.
    hätte sicherlich auch keine Komplikationen gegeben.
    der Fensterbauer sollte vorher mal nachfragen sollen.
     
  7. Neutal

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    Kein Fensterbauer orientiert sich an der Lage des Altfensters. er orientiert sich am Gebäudeausschnitt der Aussenseite und arbeitet nach Lot und Wage. Die Aussenansicht ist die entscheidende Ansicht. Würde er nach Lage der Altfenster montieren, wäre der Großteil der neuen Fenster schief eingebaut und es würde auch gemeckert werden. Ehrlich gesagt verstehe ich hier Ihren trotz auch nicht. Für ein richtig fachgemäß eingebautes Fenster, würde man sowieso den Laibungsputz entfernen und nach erfolgter Andichtung neu anputzen. Es gibt auch andere Möglichkeiten.
    Der Fensterbauer muß bedenken anmelden, sollte er ein Fenster nach Wunsch des Kunden einfach schief einbauen und er muß sich alles schriftlich geben lassen. Bei einem möglichem Verkauf könnte der nachfolgende Käufer die Leistung bemängeln, so noch innerhalb der Gewähleistung. Sowas passiert häufiger als man denkt und sollte gerade einem Bautechniker auch bekannt sein ;-)
     
  8. #8 baufix 39, 21.09.2013
    baufix 39

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  9. Neutal

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    Dann baue Deine Fenster schief ein und alles ist gut
     
  10. #10 Kalle88, 21.09.2013
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    Besser draußen schief als drinnen? Seit wann fragt man den Kunden wie man seine Arbeit auszuführen hat? :D Oh man ey... :D
     
  11. #11 baufix 39, 21.09.2013
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    Dachdecke/Kaufmann??
    irgendwie praktische Erfahrungen
    na,ja,??
     
  12. #12 Gast036816, 21.09.2013
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    Gast036816 Gast

    wenn es vorher verkehrt war und den heutigen regeln nicht entspricht, muss er das nicht.
     
  13. #13 Kalle88, 21.09.2013
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    Ach gottchen, jetzt holen wir die virtuellen dicken Eier raus oder wat? :D Mach ma... Dazu brauch es keine Erfahrung um zu wissen, dass geltende Richtlinien einzuhalten sind. Oder gibts du auch tendenziell 5 Jahre Gewährleistung auf Pfusch und Murks und bringst nach 2 Jahren oder wie lange auch immer, Geld zum Kunden hin?
     
  14. #14 baufix 39, 21.09.2013
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    weiß denn irgendjemand wie die Situation vor Ort ist??
    Altbau ist wahrscheinlich noch mit Fensteranschlag.
    Wenn der Fensterfritze das alte Ding ausbaut, sollte das neue auch da wieder hinkommen.
    wenn man halt die lumpigen 2 cm vermittelt ist jedem gedient.
    Fensterbänke innen schiebt man unter das Fenster, deshalb braucht es keine Anpassung der Bank, das passt schon.
     
  15. #15 Gast036816, 22.09.2013
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    wenn man deinen weitere text liest, scheinst du es aber zu wissen! ob dein vermittlungsversuch die richtige variante ist, bezweifel ich.
     
  16. Neutal

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    @baufix: gerade wenn man einen Fensteranschlag hat, sollte dieser eben auch genutzt werden und hier keine überdimensionierte Anschlußfuge geschaffen werden.
     
  17. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Tja, und da - wie der TE ziemlich zu Anfang dargelegt hat - der alte Anschlag parallel zur Innenwandoberfläche lag, greift zumindest das Dichtigkeits-Kriterium, welches einige hier wie eine Monstranz vor sich hertragen, nicht!

    Warum ein Ausmitteln falsch sein soll, würde ich auch gerne wissen. Das ist nämlich oftmals die beste Lösung.

    Fazit:
    Der AG hätte vorgeben sollen, wie einzubauen ist (wieder mal. mangelnde Planung, unzureichende Vorgaben).
    Aber auch der AN hätte fragen sollen (nicht: müssen), wie es gewünscht wird.
     
  18. #18 Kalle88, 22.09.2013
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    Besteht denn in einem "optischem" Mangel, wenn man das überhaupt so bezeichnen darf, ein Grund die Zahlung einer fachgerechten Leistung zu verweigern? Um nichts weiteres geht es hier doch. Da man anhand von nicht vorhandenen Fotos auch nicht beurteilen kann wer nun im Grunde Recht hat.

    Ich auch garnicht bewerten will, wie nun Fassadenfenster eingebaut gehört, Da fehlt mir wohl das nötige Wissen. Was ich aber beurteilen kann ist, dass der TE sich mit seinem Verhalten der Zahlungsverweigerung sicherlich in einer Grauzone bewegt. Es ist zu klären was vereinbart wurde, wurde davon nicht abgewichen ist der Betrag wohl erstmal gerechtfertigt.

    Das was der TE hier betreibt ist erstmal vorsätzliches Handwerkerprellen, was ja in unserer Gesellschaft normal ist. Eine gütliche Einigung, Telefongespräch, Vorort Termin usw, wird hier doch garnicht angestrebt. Zumindestens erlese ich das hier nicht. Nur, dass der TE sich aufgrund seiner Unzufriedenheit erstmal im Recht sieht Geld einzubehalten.
     
  19. MaxBau

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    Naja, die Situation vor Ort ist schlicht, dass es von außen betrachtet *niemanden* interessieren würde, da das Fenster zu einem ruhigen Teil des Anwesens rausgeht, nicht auf die Straßenfassade oder ähnliches. Vorher mit dem alten Fenster war alles OK gewesen. Da war offenbar auf der einen Seite mehr Putz als auf der anderen, aber das Fenster erschien definitiv nicht schräg von außen.

    *Jetzt* schaut man von innen ständig auf ein schräges Fenster, und die Fensterbank musste extra schräg angepasst werden.
    Ich verstehe hier nicht ganz das Selbstbewusstsein der "Experten" hier, die sagen, die Orientierung an der Außenmauer ist zwingend, des g´hert so, des hammer immer schon so gemacht, alles andere ist egal, Basta.
    Der Fensterbauer hätte im Zweifel ja auch mal fragen können...
     
  20. MaxBau

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    Handwerkerprellen ist hier übrigens *nicht* die Absicht. Ich bin in Verhandlung, aber da muss man natürlich wissen, wo man steht, deshalb die Frage hier.
     
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