Pflichten des GÜ/ Bauleiters

Diskutiere Pflichten des GÜ/ Bauleiters im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Welche Pflichten hat eigentlich ein GÜ, der gleichzeitig Bauleiter ist? Unser Problem: bis zum Rohbau einschließlich Dachdeckung und...

  1. rose24

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    Welche Pflichten hat eigentlich ein GÜ, der gleichzeitig Bauleiter ist?

    Unser Problem:

    bis zum Rohbau einschließlich Dachdeckung und Spenglerarbeiten ist alles gut vorangekommen. Der Trockenbau dauerte schon recht lang. Dann sind die Bauarbeiten (es geht um drei Massivholzhäuser) plötzlich ins Stocken geraten.
    Vieles hängt an dem Bauunternehmen, das die Bodenplatten/ Keller und Tiefbauarbeiten gemacht hat bzw. machen soll. So steht immer noch ein Kran im Zentrum, der schon längst weg sein soll. Die Erdwärmekörbe für die Heizung wurden mit großer Verspätung eingebaut. Bis heute gibt es keine Hausanschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom/ Telefon, obwohl der Estrich schon seit Wochen drin ist. Die Heizung kann also nicht in Betrieb genommen werden. Ein Haus wird jetzt elektrisch geheizt, weil die Bauherren ihre Wohnung zum30.11. gekündigt haben, die beiden anderen nicht.
    Einzugstermin laut Bauzeitenplan war ursprünglich Ende Oktober, jetzt wurde mir der 2.12. genannt. Allerdings habe ich das nicht schriftlich und der Bauzeitenplan wurde entgegen dem Vertrag nie vom GÜ gegengezeichnet.
    Außerdem sind die dort aufgelisteten Arbeiten z.T. schon stark in Verzug und der Bauzeitenplan ist bisher nicht angepasst worden.
    Wir haben jetzt seit kurzem einen SV eingeschaltet, weil wir auch einige Mängel und Unregelmäßigkeiten festgestellt haben. Konsequenz: den Putzern wurden 4.000 € von der Rechnung abgezogen, weil unsere Balkonpfetten in Plastikfolie eingewickelt waren und z.T. schwarz angelaufen sind. Das ist m.E. unverhältnismäßig.
    Nun stellt sich die Frage, wie man am besten Druck aufbauen kann - wir haben leider eher schon zu viel gezahlt und der GÜ beantwortet keine Mails oder Schreiben mehr von uns, wenn dann bekommt man allenfalls ein paar dumme Sprüche zur Antwort, falls man ihn mal an der Baustelle trifft. Seit Abschluss der Rohbauarbeiten sieht man ihn da aber nicht mehr oft. Handwerker wie Putzer, Maler, Trocken- und Heizungsbauer wurden z.T. konfus durcheinander bestellt, so dass sie sich gegenseitig behindert haben. Die Abfälle an der Baustelle wurden erst nach einem massiven Krach beseitigt. Kurz - es wird im Moment auf Sparflamme gearbeitet.

    Meine konkrete Frage: welche Pflichten hat der Herr GÜ und Bauleiter eigentlich - und darf ich aufgrund der Verzögerungen Geld einbehalten? Im Moment habe ich noch eine offene Rechnung über 8.568 €.

    Grüße, rose24
     
  2. #2 Gast036816, 26.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein fall für einen baufachanwalt.
     
  3. KlausK

    KlausK Gast

    Ich mag mich ja irren, aber ist für die Hausanschlüsse nicht der Bauherr verantwortlich?
     
  4. rose24

    rose24

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    Nein, die Hausanschlüsse sind laut Vertrag auch vom GÜ herzustellen.
     
  5. #5 Baufuchs, 26.09.2013
    Baufuchs

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    Es mag zwar sein, dass der GÜ gem. Vertrag die Kosten der Hausanschlüsse trägt, ausführen darf er diese Leistung i.d.R. nicht.

    Das machen die Versorger selbst bzw. deren Vertragsunternehmen.

    Einbehalte wegen Verzögerungen dann, wenn vertragl. vereinbarte Fristen überschritten wurden und entsprechende Vertragsstrafen vereinbart sind.
     
  6. Karle1

    Karle1

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    Natürlich machen das die Versorger - aber der GÜ kann / soll sich darum kümmern, dass das in die Wege geleitet wird. Irgendwoher müssen die Versorger ja wissen, dass da was zum anschließen ist.
     
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