Ich geh mal aufräumen...

Diskutiere Ich geh mal aufräumen... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; :yikes http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html das Wochenende ist jetzt...

  1. #1 Geodesy, 27.09.2013
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  2. DirkZ1

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    Wer solche Nachbarn hat, ...

    Einer vom Bauamt sagte im Radiointerview, dass sie (Bauamt) nicht von alleine tätig würden. Im vorliegenden Fall gab es aber eine Anzeige, dem müsse er leider nachgehen.
     
  3. #3 Witzbold, 27.09.2013
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    der es ganz ernst meint
    Mit welcher Rechtfertigung sind dann 9m Garagen erlaubt? Für die Strech Limo von Mutti?


    Ich geh auch mal aufräumen
     
  4. #4 mastehr, 27.09.2013
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    Damit man hinten noch einen Abstellraum für Fahrräder und Gartengeräte unterbringen kann.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2013
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    Auto + Motorrad + Vespa - da sind 9 m nicht viel.

    Was ist mit Aufsitztreckern und -rasenmähern???
    Was mit E-Rollis?

    Was mit E-Bikes, wenn ich einen Twissy oder ne Mofa da reinstellen darf. Schliesslich kann man bei einer Mofa auch mittreten
     
  6. R.B.

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    Ich sollte wohl auch gleich nach Hause fahren, an die Mülltonnen einen Motor bauen damit sie als KFZ durchgehen, sonst muss ich die auch auf den Vorplatz stellen.

    Vielleicht sollte man einfach eine Nutzungsänderung beantragen, sprich aus der Garage wird ein Lagerraum, und in dem wird halt das Auto "gelagert".

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2013
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    Also schreiben wir in Nds zukünftig halt in das grenzständige Bauwerk
    Denn:
    Dann ist halt beides zulässig.
     
  8. ziesel

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    "Bauherrenwunsch"? Geht doch keinen was an, wieviel Garage man für seinen Kleinwagen braucht, damit man ihn trotz der eigenen Leibesfülle ungehindert umschreiten kann... Und ob ich Kleinstwagen oder Strech-Limo fahre ist ja auch Wurscht. Letztere würde mir bei mehreren Kindern als Familienkutsche eher zusagen als ein Minivan. Vielleicht sinnvoll, sich da beim Bau alle Optionen offen zu lassen, wer weiß wie gut das Schlafzimmer "funktioniert"...

    Im übrigen lassen sich in 9m Garage wunderbar drei Smarts hintereinander aufreihen, so dass der Mobilitätsbedarf einer drei-Autofahrer-Lebensgemeinschaft adäquat gedeckt und abgeparkt werden könnte.

    Auch sind von den 9m ja die ersten 2 1/2m ob des Garagentores in der Höhe nur eingeschränkt nutzbar. Wenn man Motorhaube/Kofferraumdeckel öffnen will, ohne sich Kratzer in den Lack zu hauen, ist womöglich dieser Teil der Garagenlänge mit manchen Fahrzeugen nicht als Park-, sondern nur als Verkehrsfläche nutzbar, so dass sich je nach möglicher Bauhöhe auch für den größeren Kombi dieses Maß als Mindestmaß ergibt...

    Mir persönlich wäre ein gewisses Maß an Bewegungsfreiraum rundherum zum Zwecke der Fahrzeugpflege recht wichtig.

    Insofern gibt es für diese Länge durchaus rationale Gründe, die nichts mit "mit sonstigem Kram zumüllen" zu tun haben.
    Ach, ein Gebäudeteil kann zwei Dinge zugleich sein? Geht auch "Wohnraum"/"Nichtwohnraum" zugleich? Oder "Wohnfläche" und "Gewerbefläche" zugleich? Ich hätte gedacht, dass man sich da entscheiden muss, was genau...

    Wenn man Pech hat, geht so ein Doppelname aber böse schief: Denn mit dem Doppelnamen ists ja auch eine Garage - womit alle Dinge die "nicht Kfz" sind ausgeschlossen sind, aber mit dem Namen Lager ists auch ein Lager - und da dürfen dann ja nach §20 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen möglicherweise keine Kraftfahrzeuge rein.

    Mögliche Konsequenz: Man darf den Raum quasi gar nicht mehr benutzen (ausser als Testzimmer für Reinigungsmittel)... Mir erschließt sich nur nicht, welchen Sinn solch planerisch erstellter Leerraum haben soll. Modernes Gestaltungselement? Akustische, optische und thermische Trennung zum Nachbargrundstück?

    Und wenn man's als Lager gestaltet, in das auch Kfz hineindürfen ("Lagerraum für Kraftfahrzeuge" im Sinne der Garagenverordnung) hagelt es womöglich Auflagen wie "keine anderen Brennbaren Gegenstände im Raum", "maximal 3l Sprit im Tank", ...
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2013
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    Ach, wenn Studenten so vor sich hin philosophieren, ........... (kommt öfter mal Blödsinn dabei raus!)

    Oder ist das Ziesel vielleicht gar kein Studiosus mehr?
     
  10. #10 Witzbold, 27.09.2013
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    der es ganz ernst meint
    Na Du hast wohl den Artikel nicht wirklich gelesen?!

    Soll mir mal einer ne 9m Garage zeigen die mit all dem von euch genannten gefüllt ist und sonst nur "vorschriftsmäßig" ist... dürfte sich im Promille-Bereich bewegen. Aber Hauptsache Beispiele bringen....

    @Ziesel: Nur blöd wenn der hintere Smart mal als erster wegfahren möchte
     
  11. Karle1

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    ROFL ich dachte ich les nicht richtig.
    Also unsere Behörden haben doch echt den Schuss nicht gehört...

    In anderen Ländern gibt es auch veraltete Vorschriften. (Todesstrafe, Gesetze das eine Frau nicht Auto fahren darf, usw), doch werden die oftmals nicht mehr umgesetzt.

    Was hindert die Beamten daran, dass Gesetz schlichtweg nicht mehr umzusetzen? Die Angst vor der nächsten Nicht-Beförderung?

    Und zu den Nachbarn kann man nur sagen: Wer solche Nachbarn hat, braucht echt keine Feinde mehr.
     
  12. #12 alex2008, 29.09.2013
    alex2008

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    also dass mit den Frauen und Autofahren... (den Rest kann ich nicht schreiben sonst krieg ich Ärger):e_smiley_brille02:
     
  13. #13 Inkognito, 29.09.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Die Begründung ist ja schon sinnvoll, aber solange mein Auto noch in die Garage passt, neben die Fahrräder und die Mülltonne... damit ist der Sinn und Zweck des Paragraphen doch vollkommen erfüllt. Ich kann mir schon vorstellen, dass er damit durchkommt, der Wortlautauslegung sollte man nicht allzuviel Bedeutung beimessen, siehe eingeschränktes Halteverbot - dort heißt es auch:

    Also, lasst euch nicht erwischen, wenn ihr das nächste mal wieder in das Auto einsteigt, das ist demnach nicht gestattet: "oder" und "und" sind zwei verschiedene Junktoren.
     
  14. KATMat

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    Wenn ich ein Auto mit OF hätte, würd´ich es auf jeden Fall in die Garage stellen, damit es keiner sieht.
     
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