Abschlagsrechnung

Diskutiere Abschlagsrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; vorab: falls das Thema schon einmal besprochen wurde , dann bitte weiterleiten. Danke! Sachstand: Ich habe mit einem Dachdecker einen VOB-...

  1. #1 Mathias1980, 28.09.2013
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    vorab: falls das Thema schon einmal besprochen wurde , dann bitte weiterleiten. Danke!

    Sachstand:
    Ich habe mit einem Dachdecker einen VOB- Vertrag geschlossen. Die vereinbarten Leistungen beinhalten zwei inhaltliche Pakete (1 x Satteldach ca. 75% der Angebotssumme; 2 Flachdächer ca. 25 % der Angebotssumme). Der Dachdecker hat das Satteldach vollständig und einwandfrei realisiert und stellt jetzt die erste Abschlagsrechnung und fordert ca. 95% der Angebotssumme (5% Sicherheitseinbehalt würde davon sowieso abgezogen werden), d.h. er hätte 90% des Geldes, bei 75% der Leistung. (Die Flachdächer lässt der Baufortschritt noch nicht zu) Es ist für das Satteldach auch noch keine Abnahme erfolgt.
    Ich möchte ihm unmittelbar und korrekt seine Leistung bezahlen, dass versteht sich von selbst, aber ich möchte noch keine nicht erfolgte Leistung bezahlen. Mein Architek sieht das wesentlich lockerer und sagt, da ziehen wir pauschal noch etwas ab, aber pauschal, heißt für mich entweder der Dachdecker erhält zu wenig und das ist ungerecht oder ich zahle zuviel und das ist unvernünftig.
    Ist meine Denkweise korrekt und üblich? (Ich vermeide die Frage nach dem Recht, da ich weiß, dass keine Rechtsberatung erfolgt ...)

    Beste Grüße
    M.
     
  2. H.PF

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    Warum stellt der Dachdecker nicht nur für das Satteldach die Rechnung? Ich würde diese Rechnung auch zurückweisen.
     
  3. #3 Gast036816, 29.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    abschlagsrechnungen nach vob müssen prüfbar aufgebaut sein und müssen dem leistungsstand entsprechen. ist dies nicht der fall, kannst du die rechnung zurückweisen. liegen aufmaßblätter der rechnung bei, die vom architekten geprüft wurden? wenn nicht ist das die begründung, die rechnung als nicht prüfbar zurückzuweisen.

    wenn der auftragnehmer mehr als den aktuellen leistungsstand vergütet haben möchte, soll er dir eine bürgschaft über den voraus bezahlten betrag bringen, dann zahlst du. konfrontiere ihn mit dieser absicherung für dich. da bin ich gespannt auf seine reaktion.
     
  4. #4 Mathias1980, 29.09.2013
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    Ich danke euch vielmals für eure Antworten. (Man muss nicht im eigenen Saft schwimmen, aber es ist auch mal schön die eigene Denkweise bestätigt zu bekommen.) Es soll schon fair für beide Seiten sein!
     
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