ö.b.u.v. Sachverständiger-Frage dazu!

Diskutiere ö.b.u.v. Sachverständiger-Frage dazu! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ihr, wir haben einen ö.b.u.v. Sachverständigen beauftragt, unsere Doppelhaushälfte (Bau GU) auf Mängel zu beurteilen und der sollte uns...

  1. #1 agrokate, 30.09.2013
    agrokate

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    Hallo Ihr,

    wir haben einen ö.b.u.v. Sachverständigen beauftragt, unsere Doppelhaushälfte (Bau GU) auf Mängel zu beurteilen und der sollte uns dann später auch bei der Abnahme begleiten.
    Diesen Herrn haben wir dann auch unseren Nachbarn empfohlen, die seit Anfang des Jahres einen Baustopp, wegen Schimmel, erwirkt haben.
    Nun vor einigen Wochen konnten sich unser GU und unser Nachbar irgendwie einigen, denn es wurde
    ein kompletter Rückbau (Dachstuhl erneuert, Estrich entfernt,..) vorgenomnen.
    Bei uns steht noch der Außenputz an, an dem es bereits bei den Vorarbeiten zu massiven Problemen kam, da er sich zunächst nicht an die DIN halten wollte.
    Jetzt komme ich zum Kernpunkt meiner Frage, da vor 2 Wochen unser Sachverständige uns deswegen anrief (Nachbarn wollen Außenputz) und in diesem Gespräch hat er sich zumindest am Anfang ziemlich im Ton vergriffen, so ala die Firma xy macht das alles ordentlich und wir...!
    Auf die Frage, ob die Abdichtung so korrekt ist, wollte er dann urplötzlich nicht mehr darauf eingehen und meinte dann so genau hat er es sich auch nicht angeschaut.
    Dann habe ich ihn auch darauf hingewiesen, daß er eigentlich unser Sachverständige ist und ob er evtl. in einem Interessenskonflikt stehe.
    Da kam die Kehrtwende und er versuchte sich irgendwie raus zu reden, aber mein Bauchgefühl sagt mir, daß er nicht mehr so neutral ist, wie er sein müsste.
    Jetzt erwähnte ein Bekannter, daß er nur bei einem gerichtlichen Beweisverfahren objektiv, weisungsbefreit und unparteilich sein muß!
    Ich dachte, daß zählt auch gegenüber privaten Auftraggebern?

    Klar, er verdient im Moment (er macht die baubegleitende Maßnahme) wesentlich mehr bei den Nachbarn, aber ich denke doch, daß der Eid mehr zählt..?

    Irgendwie schon komisch, daß er sich da vom GU dazwischen spannen lassen hat, oder normaler Alltag?

    Viele Grüße,agrokate!
     
  2. Taipan

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    Vielleicht war er nur wegen isgendwas genervt?! Klar und deutlich schriftlich nachfragen und dann sehen, was er antwortet. Es kann durchaus sein, dass in der causa Putz ihr im Unrecht seid.
     
  3. #3 agrokate, 30.09.2013
    agrokate

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    Hallo,

    das mag schon sein (mit dem Unrecht..), nur für die Zukunft hege ich so meine Zweifel, da er jetzt doch sehr eng mit unserem GU zusammen arbeitet!
    Unsere Anwältin rät uns komplett ab, jedoch müßten wir bei einem neuen Sachverständigen noch einmal zusätzlich die Gebühren bezahlen.
    Hmm, echt schwierig!

    Danke für Deine Antwort!

    VG,agrokate!

    PS:Wie schaut denn so eine schriftliche Nachfrage aus?Soll ich Ihn noch einmal fragen, ob er jetzt ( nachdem er auch die Nachbarn vertritt) in einem Interessenskonflikt steht?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.09.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Neutral muss er nur im Gerichtsverfahren sein, ja.
    Das bedeutet aber nicht, dass er gegen Euch spielen darf!
    Im Gerichtsverfahren, darf er von sich aus auf nichts hinweisen,was die Parteien nicht gefragt haben (ausser es besteht Gefahr für Leib und Leben) DAS bedeutet neutral!

    Als von Euch beauftragter darf er sehr wohl auch Dinge sehen, die Ihr nicht gefragt habt!
     
  5. #5 agrokate, 27.10.2013
    agrokate

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    Abend Ihr,

    ich muß kurz noch einmal diesen Thread hervor holen...!
    Nachdem wir erst schriftlich bei ihm angefragt haben, ob er die Grundputzarbeiten begutachten könnte und uns zur anschließenden Abnahme begleitet, bekamen wir keine Antwort.
    Daraufhin versuchten wir ihn drei Wochen lang telefonisch zu erreichen-er rief nie zurück.
    Erst als ich letzter Woche mit dem Handy meiner Angestellten (fremde Nummer) anrief, ging er dran...!
    Ergebnis des Gespräches:Er hätte keine Zeit uns zur Abnahme zu begleiten und den Grundputz kann er im Moment auch nicht beurteilen...!

    Ein seltsamen Beigeschmack hat die ganze Geschichte schon, aber egal, wir haben morgen einen Termin mit einem anderen Sachverständigen.

    Nur habe ich jetzt Bedenken, daß dieser dann auch zur Abnahme plötzlich keine Zeit findet!
    Sollte man das schriftlich festlegen?
    Oder wie handhabt das ein Sachverständiger?

    Viele Grüsse,agrokate!
     
  6. #6 Gast66925, 27.10.2013
    Gast66925

    Gast66925 Gast

    Hm - haben Sie denn mit ihm keinen Vertrag geschlossen in dem der Umfang seiner Leistung beschrieben ist? Im Eingangspost erwähnen Sie jedenfalls das der SV auch die Abnahme begleiten soll, also würde ich nun annehmen das das auch vertraglich mit ihm so vereinbart worden ist. Oder liege ich falsch mit der Annahme?
     
  7. #7 agrokate, 27.10.2013
    agrokate

    agrokate

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    Leider haben wir das nur mündlich mit ihm vereinbart!
    Deswegen möchte ich das morgen anders regeln, d.h. schriftlich fixieren, daß er uns zur Abnahme begleitet.
    Noch einmal 700€ für (fast) umsonst, wollen wir nicht investieren.

    Danke für Deine Antwort!

    Gute Nacht, agrokate!
     
  8. uban

    uban

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    hm,

    eigentlich braucht der Laie einen SV nur um die Aufgaben für den SV zu beschreiben und einen Bachfachanwalt um diese Leistung auch gerichtsfest zu formulieren. Alles andere kann gut laufen, muss aber bicht (so wie in diesem Beispiel)
     
  9. #9 Gast66925, 04.11.2013
    Gast66925

    Gast66925 Gast

    Ein SV sollte sich den sinnvollen Leistungsumfang wohl selbst zurecht legen und dem Kunden die Details erklären können. Was ich an dem Beispiel haarsträubend finde ist, das es sich offensichtlich sogar um jemanden handelt der eine öffentliche Bestellung innehat und aus diesem Grund das besondere Vertrauen der Allgemeinheit geniesst.
     
  10. #10 agrokate, 04.11.2013
    agrokate

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    <...das es sich offensichtlich sogar um jemanden handelt der eine öffentliche Bestellung innehat und aus diesem Grund das besondere Vertrauen der Allgemeinheit geniesst.>

    Das Vertrauen habe ich gänzlich verloren, vielmehr unser "neuer" öbuv Sachverständige die Abdichtung der Bodenplatte bemängelte, so daß nicht weiter gearbeitet werden kann.
    Auch die von uns geforderte Hohlkehle hat seine Berechtigung.
    O-Ton "alter" Sachverständige: Sieht doch alles ordentlich aus (ohne es genauer betrachtet zu haben)...! Die Hohlkehle ist ein Schmarrn!"

    In diesem Sinne,
    viele Grüße, agrokate!
     
  11. #11 Carden. Mark, 05.11.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    nur was für einer isses denn?
    Wenn einer für alles - dann kann er nicht besonders sein.
    Wie soll er denn in allen Gewerken außerordentliches Wissen aufweisen?
    Ich weiß - schwacher / kein Trost - aber die Wahrheit.
     
  12. #12 Gast036816, 05.11.2013
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    Gast036816 Gast

    ein erfahrener bauleiter ist für diesen job ausreichend qualifiziert.

    liegt keine detaillierte ausführungsplanung vor, dann lässt sich vortrefflich und meist sinnfrei über eine flaschenkehle streiten!
     
  13. #13 Gast66925, 05.11.2013
    Gast66925

    Gast66925 Gast

    Alleine aus haftungsrechtlichen Gründen benötigen Sie dennoch einen Vertrag in dem all dies schriftlich geregelt ist. Mündliche Abmachungen sind in diesem Bereich völlig daneben.

    Ein EFH - zumal derzeit im Rohbau - sollte in der Bauüberwachung für jeden ö.b.u.v. SV ohne Schwierigkeiten zu stemmen sein.

    Naja, für die meisten Gewerke kann man sich im Laufe der Jahre schon einen guten Grundstock an Wissen aneignen. Es gibt für jedes Gewerk typische Mängel welche 90-95% sämtlicher auftretender Mängel umfassen und immer wieder vorkommen. Im Detail muss man natürlich genau hinsehen, doch das gebietet schon der Grundsatz der Sorgfalt.

    Fehlende Ausführungsplanung ist leider Gottes eine der Hauptursachen durch die der Pfusch gefördert wird. Man kann ja immer nur empfehlen, doch die Situation "da draussen" wird ständig schlimmer.
    An für sich gehören zu vielen Objekten auch Fachplaner / Fachbauleiter die ggf. die Einzelabnahmen bestimmter Gewerke mit in ihrem Leistungsbild haben sowie die zugehörige Dokumentation liefern. Gute Firmen bringen solche Leute standardmässig, die Kosten lassen sie sich natürlich bezahlen.
     
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