E..WärmeG - welchen Nachweis führen?

Diskutiere E..WärmeG - welchen Nachweis führen? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Meine Frage oben ist, ob das zweite Kreuzchen (Elektroeffizienz) gesetzt sein muss, um die KWL als Ersatzmassnahme nach EEWärmeG anerkannt zu...

  1. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Die Frage stellt sich doch gar nicht? Bauantrag Ende 2008 gestellt heißt: Nachweis nach EWärmeG. Es gibt keine Wahlfreiheit und kein Rosinenpicken.
     
  2. #22 Bauliesl, 09.10.2013
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Darf ich mal ´ne Frage stellen?
    Derjenige der den ENEV-Nachweis erstellt hat, bekommt von seiner "Energie-Software" automatisch eine Bestätigung zum EWärmeG ausgedruckt - sprich ob die Anforderungen erfüllt sind, oder nicht. Wieso lässt Du denjenigen das nicht machen?
    Gruß,
    Liesl
     
  3. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Das ist natürlich die zweite! entscheidende Frage, die mich seit langem interessiert hatte. Hast Du dazu eine eindeutige Antwort?

    Leider haben meine Forenrecherchen dazu bisher zu keinem klaren Ergebnis geführt. Fakt ist aber, dass mein Architekt in anderen EFH dies schon mehrfach (offenbar erfolgreich) praktiziert hat und mir auch so für unseren Fall kommuniziert hat. In dem Formular hat jeweils der Gerätelieferant im Namen des Herstellers unterschrieben, dort waren "beide Kreuze" gesetzt. Auch ich habe deshalb nun diese Bescheinigung von meinem Gerätelieferant-/Hersteller angefordert und bekommen, wobei es offenbar Unsicherheiten gab, ob beide Kreuze gesetzt werden sollen. Das zum Hintergrund dieser letzten Detailfrage. Offenbar weiß mein Statiker dazu, der den WSN macht, auch nicht recht Bescheid.

    Was ich hier bei meinem BV erlebe ist schon lange unterirdisch - viele von mir bezahlte Profis, die offenbar alle nicht wissen, was sie tun. Es läge mir ferne, nur irgendwas hierdran! selbst zu "basteln", aber ohne massives Eigenengagement komme ich schon lange nicht mehr weiter. Vielleicht habe ich dafür zu dumm gefragt. - Soweit ich meinem bisherigen Schriftverkehr entnehme, hält sich die Behörde erst mal / nur an den BH!
     
  4. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Das hatte ich bisher ja auch immer fest angenommen, weiß aber nicht, wie in der Praxis in einem Fall wie meinem damit umgegangen wird.
    Was in gewisser Weise gegen "EWärmeG" spricht, ist die Tatsache, dass die Baurechtsbehörde von mir dennoch "EEWärmeG angefordert" hat und dass der Architekt auch unbeirrt daran festhält, trotz x-fachen expliziten Anfragen an ihn, dies zu klären.
     
  5. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Das ist ja sehr interessant. Aber wirklich "automatisch"? Der muss ja sicher noch entscheiden, wie er diesen Nachweis führen will, ob "direkt" oder über Ersatzmassnahmen und dann welche. (Wir hätten dazu prinzipiell auch verschiedene Möglichkeiten ... .)
    M.M. nach können wir als Ersatzmassnahme nach EWärmeG unsere ">30% bessere Dämmung" ansetzen und brauchen die KWL bzw. "Abwärme" (die ich im EWärmeG ja nirgends sehe!) dafür nicht. Dies habe ich gestern beim Statiker so angefordert und bin mal auf die Antwort gespannt.
     
  6. #26 Bauliesl, 10.10.2013
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Also mein Programm teilt mir automatisch (schriftlich) mit, ob ich die Anforderungen des EWärmeG erfülle, oder nicht. Und, wie Du richtig sagst, kommt z.B. auch die Option "Dämmung x% besser als Referenzobjekt - ergo EWärmeG erfüllt".
    Gruß,
    Liesl
     
  7. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Öhhm, des EWärmeG ist schon was spezielles für das eine Jahr. Nicht jede Software hatte das drauf. Nicht alle Planer wussten damit umzugehen.

    Trotz allem ist das Ganze sehr undurchsichtig.

    Aus Sicht des Bauherren: Es ist doch wurscht, was die als Nachweis vorlegen, solange deine Betriebskosten dadurch nicht nachhaltig beeinflusst werden.
    Wozu schreiben wir dir die Infos eigentlich?
    Es gilt die DVO. Der Planverfasser ist verantwortlich. Also sollen die die Papiere erstellen wie sie wollen und unterschreiben.
    Du brauchst die Nachweise - unterschrieben.
    Wenn die falsch sind, dann erst meckern nach Unterschrift. Mangelanzeige.

    Man kann auch sich und die Umwelt unnötig verrückt machen.
     
  8. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Hallo PeMu,

    danke für alle Infos und Tipps. Zu Deinem letzten Satz muss ich allerdings (vgl. Hinweis im Eingangsposting) sagen, dass dies in keiner Weise der Fall ist, ich aber nicht alles hier diskutieren kann. Immer vor dem Hintergrund, dass "die" von sich aus eben gar nichts tun würden und die Kommunikation schwierig ist, so dass ich "denen" auch noch selbst die Wege aufzeigen muss.
    Recht haben allein hilft eben nicht immer ... im Moment geht es schlicht um das Managen einer Konfliktsituation unter Zeit- und Ergebnisdruck. Momentan sieht es aber ganz gut aus, was die div. Papiere angeht.

    Gruss
    Seev
     
  9. #29 Bauliesl, 11.10.2013
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Muss man denn nicht nachweisberechtigt sein, um diesen Formularkram unterschreiben und einreichen zu dürfen?
     
  10. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    siehe DVO

    Ist dem Bauherr erstmal auch egal. Das entscheidet der Unterschreibende. Danach hat er ggf. ein Problem.
     
  11. Seev

    Seev

    Dabei seit:
    02.06.2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    BaWü
    Warum die Frage?
    Ich denke doch, habe ja nie gesagt, dass jemand anderes unterschreibt als die bezahlten, nachweisberechtigten? Experten. DVO-Bescheinigung: Architekt,
    WSN / Energieausweis + EWärmeG-Nachweis der Statiker,
    EEWärmeG-Ersatzmassnahme KWL hat der Lüftungslieferant unterschrieben, für den Fall, dass es dennoch gebraucht würde, vgl. oben.
     
Thema: E..WärmeG - welchen Nachweis führen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. GERÄTELIEFERANT mail

    ,
  2. wann ist eewärmeg nachweis zu führen?

Die Seite wird geladen...

E..WärmeG - welchen Nachweis führen? - Ähnliche Themen

  1. Nachweis Befestigung bodentiefe Fenster absturzsichernd

    Nachweis Befestigung bodentiefe Fenster absturzsichernd: Hallo, wir hatten ja im unserem BVH mit GÜ (Fertigstellung 10/2022) einige (u.a. auch statische) Mängel. Einige davon sind behoben, einige sind...
  2. GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) fehlerhaft

    GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) fehlerhaft: Hallo Zusammen, wir sanieren gerade ein EFH in der Baugenehmigung wird ein GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) verlangt. Den hat mein...
  3. Nachweis Wärmeschutz Haus 1984

    Nachweis Wärmeschutz Haus 1984: Hallo, Ich bin seit einem Jahr Besitzer eines 2 Familienhauses BJ. 84. Ich möchte den Kälteschutz verbessern. Jetzt habe ich mir mal die...
  4. Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses

    Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses: Hallo zusammen, ich besitze eine vermietete Immobilie mit zugehörigem Immobilienkredit. Die 10-jährige Zinsbindungsfrist läuft noch etwa drei...
  5. Modernisierung Eigenkapital Nachweise

    Modernisierung Eigenkapital Nachweise: Hallo, Ich habe ein Haus gekauft. Mit der Sparkasse ist vereinbart das mein Eigenkapital eingefroren wird und dies für die Modernisierung...