Stützmauer als Einfriedung?

Diskutiere Stützmauer als Einfriedung? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, wir wollen zu unserem hinteren Nachbarn ca. 80cm aufschütten. Dazu soll eine Stützmauer her. Das sächsische Nachbarschaftsrecht gibt...

  1. #1 sledgehammer, 01.10.2013
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    Hallo,

    wir wollen zu unserem hinteren Nachbarn ca. 80cm aufschütten. Dazu soll eine Stützmauer her.
    Das sächsische Nachbarschaftsrecht gibt dazu nicht viel her.

    Setzen wir die Mauer auf die Grenze müssen wir den Nachbarn um Erlaubnis fragen.
    Setze ich die Mauer aber 1cm zurück benötige ich dann trotzdem die Einwilligung???

    Ich muss ja bei Aufschüttungen dafür sorgen, das dem Nachbarn kein Schaden durch meine Aufschüttung entsteht.

    Weiß dazu hier jemand Bescheid?
     
  2. #2 trekkie, 01.10.2013
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    Mal einfach gesagt:
    Solange du auf deinem Land bzw. Grundstück bleibst, incl. aller notwendigen Unterbauten/Fundamente,
    sollte es da keine Probleme wegen der 80cm hohen Mauer geben.
     
  3. #3 sledgehammer, 02.10.2013
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    also kein Mindestabstand?

    Ich weiß, das es bei Anpflanzungen so etwas gibt....
     
  4. #4 Der Bauberater, 02.10.2013
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    Was sacht die Sächsische BO dazu?
     
  5. #5 sledgehammer, 02.10.2013
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    (11) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig

    2. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80 m,

    .....soll jetzt heißen ???

    mehr gibt die BO zumThema Stützmauern und grenzabstand nicht her
     
  6. PeterB

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    Das heißt, daß deine gewünschte Stützmauer genehmiguingsfrei auf der Grenze stehen darf. bei 80 cm Auffüllung wird die dann 90 oder 100 cm hoch sein. Darauf darf dann noch 80 cm Zaun.
    Ob allerdings die Geländeveränderung erlaubt ist, ist aus diesem § nicht ersichtlich.
     
  7. #7 sledgehammer, 04.10.2013
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    Und der Nachbar muss dem nicht zustimmen?

    Stützmauern gibt es hier mehrere, ich gehe davon aus das deshalb die Geländeveränderung hier im Wohngebiet erlaubt ist...

    Zumal ich ja verpflichtet bin, den Nachbarn vor meinem "Regenwasser" zu schützen
     
  8. #8 ars vivendi, 04.10.2013
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  9. #9 sledgehammer, 05.10.2013
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    dann brauche ich meinen Nachbarn also nicht zu fragen, ich setze die Mauer auf die Grundstücksgrenze und fertig ist....
     
  10. #10 ars vivendi, 05.10.2013
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    Nicht auf die Grenze sondern an die Grenze.
     
  11. #11 sledgehammer, 05.10.2013
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    zur Sicherheit hätte ich die Mauer eh 1-2 cm davon weg angesetzt....
     
  12. #12 ralph12345, 21.10.2013
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    Bebauungsplan beachten wäre noch mal ein Hinweis...
     
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