Definition Walmdach

Diskutiere Definition Walmdach im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, folgendes Problem: Ich plane ein quadratisches Einfamilienhaus. Favorisierte Dachform ist ein Zeltdach. Lt. Gestaltungssatzung...

  1. #1 BEngBoomBEng, 02.10.2013
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    Hallo Forum,

    folgendes Problem:

    Ich plane ein quadratisches Einfamilienhaus. Favorisierte Dachform ist ein Zeltdach.
    Lt. Gestaltungssatzung sind Walmdächer und Satteldächer erlaubt; mein Gedanke: Ein Zeltdach ist ja eigentlich ein Walmdach ohne First...

    Frage ist nun, gibt's eine verbindliche Defintion, dass ein Walmdach eine First braucht!?

    Kurze Anfrage bei der Gemeinde ergab:
    Unsicherheit beim Sachbearbeiter, Rückmeldung am nächsten Tag: "Lieber sicherheitshalber mal 50cm First einplanen, dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite..."

    Ich suche nun ein bisschen Futter als Argumentationshilfe, um doch ein Zeltdach sicher genehmigt zu bekommen.
    Schließlich geht's dabei ja eigentlich um eine echte Bagatelle, die optisch niemanden stören kann.... (Zeltdach vs. 50cm First)

    Kann mir jemand ein wenig fachlichen Input geben?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ein Zeltdach ist ein Zeltdach und kein Walmdach, dass hiesse Tippidach!
     
  3. #3 mastehr, 02.10.2013
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    Ein Quadrat ist im Prinzip auch nur ein Rechteck, dessen Seiten alle gleich lang sind.

    Von daher würde ich als baurechtlicher Laie sagen, dass ein Zeltdach ein Walmdach ist, bei dem alle vier Seiten gleich lang sind. Daraus ergibt sich bei gleicher Dachneigung aller Seiten eine Firstlänge von 0.

    Dieses Posting wurde unter einem Zeltdach geschrieben. :e_smiley_brille02:
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 02.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

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  5. Baumal

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    "....c) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zeichnet sich ein Satteldach kraft allgemeinen Sprachgebrauchs dadurch aus, dass sich zwei schräge Dachflächen in einer Firstlinie schneiden und an den Schmalseiten des Gebäudes dreieckige Giebel entstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.1994 - 5 S 2591/93 -, ESVGH 44, 315 sowie IBR 1994, 25). Wesentlich sind mithin zwei Elemente: Zum Einen ein als gerade Linie verlaufender Dachfirst (der „Sattel“) und zum Anderen zwei (meist auf der Schmalseite verlaufende) von den Dachflächen umschlossene, ein oberes Dreieck bildende und in der Regel senkrecht verlaufende Giebel , weshalb teilweise auch die Bezeichnung „Giebeldach“ geläufig ist. Die aufgezeigte Definition dient insbesondere der Abgrenzung des Satteldachs vom Zelt- oder Pyramidendach einerseits und vom Walmdach andererseits. Ein Zelt- oder Pyramidendach zeichnet sich durch mehrere (mindestens drei) gegeneinander versetzte Dachflächen aus, die nach oben in eine Spitze, einem „Firstpunkt“ zusammenlaufen (vgl. VGH, Urteil vom 17.3.1994, aaO sowie die Umschreibung im Online-Lexikon „Wikipedia“ zum Begriff „Zeltdach“). Dieser Dachform fehlen mithin sowohl der durchlaufende Dachfirst (der „Dachsattel“) als auch die seitlichen Giebelwände. Maßgeblich für ein Walmdach ist schließlich, dass zwar ein (verkürzter) Dachfirst vorhanden ist, es jedoch an Giebelwänden fehlt, weil auch die seitlichen Begrenzungsflächen als abgeschrägte Dachflächen ausgebildet sind. Ist der Giebel mithin nicht vollständig abgewalmt, sondern enden die seitlichen Dachflächen oberhalb der Traufe des Hauptdaches, spricht man von einem Schopfwalmdach- oder Krüppelwalmdach (vgl. die Definition in „Wikipedia“, aaO)...."

    aus VGH BW Beschluß 27.2.2008 S2555/07
     
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