Wasserschaden

Diskutiere Wasserschaden im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Befinden uns noch in der Bauphase. Die Sanitärfirma hatt Ihre Trinkwasserleitugen kurz vor dem Verputzen noch geprüft (ca. Juni 2013). Es soll...

  1. bayern

    bayern

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    Befinden uns noch in der Bauphase.

    Die Sanitärfirma hatt Ihre Trinkwasserleitugen kurz vor dem Verputzen noch geprüft (ca. Juni 2013).
    Es soll auch ein Dichtigkeitsprotokoll geben, das positiv war.

    Jetzt nach dem Estrich, hat man auf die Leitungen "Wasser" gegeben.
    Folge: Eine Leitung war undicht, und wir haben Wasser auf der Bodenplatte die mit Schweissbahn abgedichtet ist
    (unterhalb Estrich & Dämmung) !

    Das defekte Wasserrohr wurde ausgetauscht, man hat hier einen "scharfen Riss" am Rohr und der Ummantelung
    gesehen, der evtl. von einer scharfen Putzer-Kelle oder ähnliches passiert sein könnte,
    z.B. beim säubern des Bodens nach dem Verputzen !

    Jetzt muss der komplette Keller getrocknet werden, wie teuer und aufwändig das wird, steht noch nicht fest.

    Baufirma (machte Rohbau, Estrich und Putz) und Sanitärfirma streiten Ihre Schuld ab !

    Sanitärfirma sagt das sie von Mängeln entbunden wird, nach der Druckprüfung ... die nicht durch eine fehlerhafte Montage passiert ist.




    Meine Frage:
    Ist es möglich hier einen schuldigen zu finden bzw. ist die Sanitärfirma noch in der Pflicht dafür aufzukommen den Schaden (+ Trocknung) zu beheben, da ja die Firma noch nicht komplett fertig ist ?


    Bitte um eure Meinung ! Danke

    Gruss Thomas
     
  2. #2 Irgendwoabaier, 03.10.2013
    Irgendwoabaier

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    Moin,

    Rechtsberatung ist nur den entsprechenden Berufen erlaubt - daher einfach meine Einschätzung:
    Wer hat den Schaden verursacht? Der dürfte den Schaden auch zahlen müssen. Wenn es keinem
    eindeutig zuzuordnen ist, wird es schwierig - warum soll Sanitär zahlen müssen, wenn der Verputzer
    gepfuscht hat, und Sanitär nicht mal eine Chance hatte, den Fehler zu entdecken, weil der Estrichleger
    das ganze zwischenzeitlich versteckt hat? Noch schlimmer wird es, wenn möglicherweise jemand
    ganz anderes den Schaden verursacht hat...
    Insofern gehe ich davon aus, dass hier der Bauherr (bzw. ggf. der BT / GU/GÜ) den Schaden bezahlen
    wird, weil der Verursacher nicht zu ermitteln sein wird. Besser weiß es allerdings der Anwalt.
     
  3. bayern

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    Hallo,

    Ist es eigentlich die Pflicht der sanitär Firma, das ich (Bauherr) zu der druckprüfung dabei bin und dies auch mit meiner Unterschrift bestätigen muss am Protokoll?
     
  4. #4 Achim Kaiser, 04.10.2013
    Achim Kaiser

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    Nein, es ist aber auch ganz sicher kein Fehler.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Gast036816, 04.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    solange sanitär nicht rechtsgeschäftlich abgenommen wurde, ist die gefahr nicht übergegangen. der sanitärunternehmer bleibt in der haftung, er muss den schaden jetzt regulieren und es liegt an ihm, den verursacher heraus zu finden und sich schadlos halten. dem bauherrn wurde erst einmal kein schaden zugefügt.

    üblicherweise wird das protokoll einer druckprüfung dem zuständigen bauleiter als durchschlag übergeben. dieser bestätigt bestenfalls mit unterschrift den erhalt der kopie.
     
  6. #6 Flitzlakritz, 04.10.2013
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    Wir hatten auch genau solch einen Wasserschaden. Der Schuldige ließ sich nicht mehr benennen. Bei uns hat die Wohngebäudeversicherung den Schaden übernommen. Wir hatten die Rohbauversicherung glücklicherweise schon sehr früh in eine Wohngebäudeversicherung wandeln lassen. Dies hat uns die Versicherung selbst empfohlen.
     
  7. Julius

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    Was ist das für ein Rohrmaterial, welches man mit einem "Kellenschnitt" derart zu beschädigen vermag?

    Welche Vertragsbeziehungen liegen denn überhaupt vor?
     
  8. bayern

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    Bei der Estrichfirma nach VOB
    und bei Sanitär wurde nix ausgemacht, heisst also nach BGB

    Rohr: Fränkische alpexF50 Profi
     
  9. #9 ralf9000, 04.10.2013
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    Das kriegst mit ner Kelle nur mit Sägebewegungen über lange Zeit durch. Wenn das Leck am Fußpunkt Wand Rohboden war, würde ich eher diese "rohen Schaber mit Besenstiel" der geliebten* Putzer in Verdacht haben, mit denen die unten die Putznasen und -ansätze abschlagen/schaben. Da gucken leider einige schwarze Schafe nicht so genau hin, was sie da gerade "bearbeiten".

    *wenn ich an den Dreck der zurückblieb noch denke und den ich nicht unter dem Estrich haben wollte
     
  10. bayern

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    Diese Vermutung haben wir auch, aber wie soll man es beweisen ?
     
  11. #11 ralf9000, 04.10.2013
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    Einer kriminalistischen Untersuchung unterziehen, Vorausssetzung ist, das Stück ist noch da und die Einbausituation nachvollziehbar. Vielleicht noch ein paar Photos vom Leckagefund dazu. Normalerweise kümmert sich dann die Versicherung um so etwas ... die ja hoffentlich in Vorkasse geht und sich das Geld wiederholen will.
     
  12. #12 Baufuchs, 04.10.2013
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    @bayern
    Lies noch mal Beitrag #5, Du musst nichts beweisen.
     
  13. #13 Flitzlakritz, 05.10.2013
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    Wie schon geschrieben : Wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt und Ihr eine Wohngebäudeversicherung habt übernimmt es normalerweise die Versicherung. Habt Ihr denn eine ?
    Es läßt sich doch im Nachhinein normalerweise nicht mehr genau beweisen wer es war. Und das Geld für den Schaden müßt Ihr dann auch erst mal bekommen... auf einen Rechtsstreit hätte ich keine Lust und Nerven....die braucht Ihr noch für den Rest der Bauzeit...
     
  14. bayern

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    Da es ein Neubau ist, der sich noch im Bau befindet, gibt es leider noch keine Versicherung ... :-(
     
  15. #15 Flitzlakritz, 05.10.2013
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    Bei uns handelte es sich auch um einen Neubau. Habt Ihr denn eine Rohbauversicherung ? Wenn ja würde ich mal flux die Versichrung ansprechen ab wann Ihr denn die Rohbauversicherung in eine Wohngebäudeversichrung wandeln müßt. Das ist nämlich nicht erst am Tage des Einzugs sondern schon viel früher. Und eine Wohngebäudeversicherung übernimmt viel mehr Schäden als eine Rohbauversicherung. Ist echt wichtig !
    Ist natürlich nicht mehr relevant für diesen Fall hier aber für die Zukunft.
     
  16. helge2

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    Gar nichts ?
    Noch nicht mal Bauherrenversicherung ?

    Gruß Helge 2
     
  17. bayern

    bayern

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    Nur eine rohbauversicherung für Feuer, alles andre startet bei Einzug
     
  18. #18 feelfree, 06.10.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Das wäre doch ein klassischer Fall für eine Bauleistungsversicherung, oder nicht? Wenn es die natürlich auch nicht gibt...
     
  19. #19 Gast036816, 06.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sagt mal - habt ihr denn alle nicht #5 gelesen???
     
  20. H.PF

    H.PF

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    Das wäre ZUUUU einfach...
     
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