Entsorgungsleitungen nachträglich verändern

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  1. Bambam

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    Liebe Experten ich brauche dringend Euren Rat:
    Mein Haus steht im Rohbau und soll an die Kanalisation angeschlossen werden. Obwohl der Tiefbauer darauf hinwies, dass die Abwasserrohre nur sehr flach aus dem Haus herausgeführt werden müssen, hat der Klempner die Rohre unter der Frostschürze herauskommen lassen. Ergo: die Rohre kommen in einer Tiefe von 1,56m heraus, die Kanalisation in der 40 m entfernten Strasse liegt aber auf 1,49 m! . Der Herr vom Klärwerk zeigte 2 Möglichkeiten auf. 1. eine Pumpe (teuer und ständig Kosten) 2. aufstemmen der Frostschürze an allen 3 Stellen an denen das Abwasser das Haus verläßt und die Rohre von unten kürzen und auf 80 cm Tiefe rauskommen lassen. Problem: die Bodenplatte liegt dort quasi hohl, denn so stark kann Mann seitlich den Boden nicht wieder verfestigen, wie von oben mit dem Rüttler.
    Frage, was für Konsequenzen muss ich einplanen , wie kann ich mich gegen Folgeschäden absichern und ist das nicht eine Minderung (und wenn ja, wie hoch wäre die?)
    Gibt es noch ander Möglichkeiten?
    Der Klempner ist leider vom Bauträger beauftragt, ich habe da keine Durchgriffsmöglichkeit.
    Bin über Hinweise sehr froh
    Eine verzweifelte Bauherrin!
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    Bauträger? Nicht eigenes Grundstück?
    Wo und wie kommen die leitungen raus? Hinter der fundamente?
    Bilder?
    Wer das verbockt hat der soll das wieder richten. Wenn Sie keine durchgriffsmöglichkeit. haben schalten Sie ein Gutachter ein und gut ist.
     
  3. #3 ralf9000, 04.10.2013
    ralf9000

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    Auf jeden Fall mit dem Statiker sprechen, nichts ohne den tun. Wenn der Statiker vom Bauunternehmen ist, dann eigenen Sachverstand einkaufen. Ist wirklich

    richtig, oder Generalübernehmer? Bei ersterem gehört Dir momentan nicht der Grund ...

    Eine mit Gutachter/Statiker zu diskutierende mögliche Lösung könnte auch sein, die Frostschürze ohne Verfüllung wieder zu schließen, von oben eine Kernbohrung zur Mitte des Hohlraums anzufertigen und den Hohlraum mit Beton zu füllen. Aber wie gesagt, nichts ohne Statiker/Gutachter ...
     
  4. #4 Gast036816, 05.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn bauträger oder gu/gü solltest du die lösung des problems dem vertragspartner überlassen. wenn er sich für schacht und pumpe entscheidet, dann für dich mehrkostenfrei. du hast dann die späteren betriebskosten wie strom und wartung zu tragen. entscheidet sich der vertragspartner für komplette veränderung der grundleitung, dann soll der zuständige tragwerksplaner dazu einen nachweis und eine arbeitsunterlage erstellen, die dir vor ausführung vorzulegen ist. damit du da nicht im regen stehst, solltest du eigenen sachverstand an der seite haben, der auch die ausführung überwacht.
     
  5. #5 Baufuchs, 05.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn gem. Planung im freien Gefälle entwässert werden sollte und dies auch nach den örtl. Verhältnissen möglich gewesen wäre, dann muss der TE eine Änderung, welche später jahrzehntelange Mehrkosten für Strom/Wartung/ggf. Pumpentausch nicht akzeptieren.

    Es sein denn, es gibt eine zusätzliche Minderung im Wert der zu erwartenden Mehrkosten.

    Nachgefragt:
    Wurde der Mangel dem Hauptunternehmer bereits angezeigt und wie hat sich der dazu geäußert?
     
  6. #6 Thomas B, 05.10.2013
    Thomas B

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    Die Variante mit der Pumpe wird der GU sicher kaum machen, denn diese Teile kosten so richtig Geld! Hier ist es ja nicht mit einem kleinen Pümpchen getan, welches man zum Entwässern einer Dusche im Keller benötigt, sondern hier wird schweres Geschütz benötigt: eine Schmutzwasser/ Fäkalienhebeanlage.

    Die variante wird aber auch dem TE nicht munden, denn diese teile müssen ständig gewartet werden und irgendwann sind die Pumpen auch auszutauschen. Das hieße also ganz erhebliche Folgekosten (Ersatzteile, Wartung + neue Pumpen...irgendwann). Diese Mehrkosten wären m.E. als Minderung geltend zu machen.

    Für den BT/ GU (?) kämen also Kosten für die Pumpen und für die Minderung. Wir bewegen uns hier ganz sicher im 5-stelligen Bereich. da wird der BT/ GU sicher eine andere Lösung finden.

    Aber selbst für eine ausführung im freien Gefälle wird es m.E. mindestens mal eng. Wenn der Kanal in der öff. Straße tatsächlich 1,49 unter dem späteren gelände am Haus liegt, so ist dies nicht die Höhe (oder Tiefe) in der der Kanal angebohrt wird. dies geschieht idR im oberen Drittel des Kanals, also sicher (je nach Größe des Kanalrohres) 20 - 30 cm oberhalb der Kanalsohle. Dann wären es also nur noch ca. 1,25 m (ganz grob). Es gilt nun 40 m mit einem Gefälle auszustatten: 40 m x 0,02 (bei 2% Gefälle) = 80 cm. Bleiben 45 cm. Das ist nicht tief genug. Selbst bei nur 1% Gefälle wird es eng.....
     
  7. #7 Thomas B, 05.10.2013
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    ...eigentlich müßte es ja eine Darstellung der Entwässerung (wie diese funktioniert, mit welchen Gefällen usw.) im Bauantrag geben........eigentlich....
     
  8. Bambam

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    Vielen Dank für die vielen Ratschläge. Ich habe den Mangel noch nicht schriftlich angezeigt, da ich erst auf die Reaktion des Bauträgers warte. Das Grundstück habe ich nicht über den Bauträger gekauft.
    Lt Aussage des Herrn vom Kläwerk wäre es in der geschützten Lage des Hauses durchaus mögl. Bei 50-60 cm das Haus zu verlassen. Die Leitungen würden vorsichtshalber mit Styrodur ummantelt werden.
    Die Entwässerung imBauantrag sieht einen anderen Weg vor, der allerdings noch unrealistischer ist: die Kanalisation müßte in der Str. Verlängert werden. Dort läuft sie mit 5% Gefälle und hätte am Anschluss nach weiteren 15 m noch einen flacheren Zugang. Das Grundstück wurde vor Vertragsunterzeichnung von dem Bauträger angesehen und er hat auch die Höhen genommen. Ichgentlich müsste der Punkt unstrittig sein. Ich warte auf einen Plan am Montag, der hoffentlich schlüssig für mich ist.
     
  9. #9 Gast036816, 05.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn das grundstück dein eigenes ist, dann baust du entweder mit gu - externe planung von dir beauftragt - oder mit gü - planung inclusive, aber nicht mit einem bauträger.
     
  10. Bambam

    Bambam

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    Ok danke für die Aufklärung. Es ist dann ein GÜ = Generalünternehmer?
     
  11. #11 mastehr, 05.10.2013
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