VOB/C Mengenermittlung Schalung

Diskutiere VOB/C Mengenermittlung Schalung im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich zwar nicht auf ein konkretes Bauvorhaben, sondern hat mit meinem (Selbst-)studium zum Aufstellen von...

  1. Pieter

    Pieter

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    Hallo zusammen,
    meine Frage bezieht sich zwar nicht auf ein konkretes Bauvorhaben, sondern hat mit meinem (Selbst-)studium zum Aufstellen von Leistungsverzeichnissen zu tun. Ich hoffe man kann mir hier trotzdem weiterhelfen.
    Und zwar geht es um die VOB/C Mengenermittlung einer Wandschalung:
    Abrechnung nach Flächenmaß und alle Öffnungen, die größer als 2,5m² sind, abziehen ist klar. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie das bei Aussparungen, wie zum Beispiel Fensterlaibungen, ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommen die auf jeden Fall schonmal eine eigene Position. Die DIN 18331 habe ich natürlich vorliegen und das was ich suche steht unter Punkt 5.2.1.3, aber irgendwie stehe ich da gerade trotzdem auf den Schlauch, insbesondere weil ich zwei Beispiele hier hab, in denen es jeweils unterschiedlich gemacht wurde:
    1.) Es wurde einfach die Fläche der Öffnung berechnet und so im LV angegeben.
    Beispiel: Bei einem Fenster von 2x2m steht da sinngemäß: Aussparung für Öffnung von 4,00m², Wanddicke 20cm schalen. Menge: 1 Stck.
    2.) Die Fläche der tatsächlichen Schalung berechnen (so habe ich den Abschnitt 5.2.1.3 eigentlich verstanden).
    Bei den Fenster mit 2x2m (Wanddicke 20cm) wären das dann: 4*2*0,2=1,60m² Schalung für die Aussparung.

    Welches ist denn jetzt die richtige Lösung?

    Und wenn ich schon dabei bin, noch zwei Kleinigkeiten, bei denen ich mir eigentlich ziemlich sicher bin, aber kann ja nicht schaden nochmal zu fragen:
    - Für die Mengeneinheit einer Beton(außen)wand wird nach VOB/C immer das Flächenmaß [m²] gewählt, oder?
    - Für die Menge der herzustellenden Öffnungen in Betonwänden oder -decken werden nur die Öffnungen mitgerechnet, die größer als 2,5m² sind?

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Pieter
     
  2. #2 RMartin, 05.10.2013
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    Bei Deinem Beispiel 1.) ist die Menge 1 Stck und nicht 4 m². Die 4m² sind im Langtext als Erklärung genannt.

    So kann der Ausschreibende das LV auch verfassen. Für jede Fenstergröße eine separate Position erstellen und dann die Laibungsschalung in Stck ausschreiben.

    Oder er macht eine Position "Laibungsschalung" und setzt als Menge "m²". Also Dein Beispiel 2.).

    Voteil bei 1.) ist, dass die Fensterabmessung ganz genau beschrieben ist. Nachteil halt, dass wenn sich die Größe nachher ändert, es einen Nachtrag gibt.



    Bzgl. der zwei Kleinigkeiten:
    - Im Regelfall wird als Abrechnungseinheit für Wandschalung m² genommen.
    - Öffnungen größer als 2,5 m² werden erstmal übermessen. Bei Öffnungen <2,5 m² kann/ darf die Laibungsschalung meines Erachtens als Zulage mitberechnet werden.
     
  3. Pieter

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    Danke schonmal für die Antwort.
    Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich für ein längeres Praktikum meine VOB Kenntnisse auffrischen will. Deshalb wärs mir wichtig, wie es jetzt genau ist, wenn man es VOB/C Konform machen will. In der 18331 steht dazu ja "Schalung für Aussparungen[...] wird bei der Abrechnung nach Flächenmaß in der Abwicklung der geschalten Betonfläche gerechnet". Wenn ich das richtig verstehe, also Variante 2 (die geschalte Betonfläche ist ja die Laibungsfläche)?

    Meine zwei kleinen Zusatzfragen bezogen sich jetzt nicht auf die Schalung, sondern auf die Betonwände selbst. Ich kenne es eigentlich so, dass für Beton immer [m³] genommen wird, unabhängig vom Bauteil. Laut 18331 ist es bei Wänden aber [m²]. Oder macht man es so, dass einmal der Beton der Wände in [m³] und einmal die Wände selbst in [m²] ausgeschrieben werden? Bei den Öffnungen ging es auch um die herzustellenden Öffnungen in den Betonwänden. Diese werden ja auch als separate Position ausgeschrieben in [m²], aber nur die Öffnungen, die größer 2,5m² sind.
    Bei der Laibungsschalung spielt die Größe der Öffnung, soweit ich das verstanden habe, keine Rolle.
     
  4. #4 RMartin, 05.10.2013
    RMartin

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    Genau. Den Beton der Wände in m³ und die Wandschalung in m².

    Öffnungen größer 2,5 m² werden halt beim Wandbeton und der Wandschalung abgezogen. Hierfür gibt es normal keine Position. Die Anzahl und die Geometrie der Öffnungen sollte natürlich dem Kalkuierenden (z.B. in Form einer Zeichnung) bekannt gegeben werden.

    Die Laibungsschalung wird dann im Normalfall wenn nicht anders geregelt nach m² Laibungsfläche abgerechnet.
     
  5. Pieter

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    Sorry, ich muss nochmal kurz nachhaken.
    Laut der entsprechenden Fachliteratur, ist die sinnvolle Mengeneinheit für Beton der Wände [m³], aber seit Oktober 2006 (?) soll das laut VOB in [m²] ausgeschrieben werden.
    Auch ist das Herstellen von Öffnungen eine besondere Leistung und soll in [m²] oder Stück ausgeschrieben werden.
    So müsste es doch jetzt sein, wenn man es streng nach VOB/C macht, oder?
     
Thema: VOB/C Mengenermittlung Schalung
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