Übergabe der Baugenehmigung

Diskutiere Übergabe der Baugenehmigung im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nachdem wir durch Zufall mitbekommen haben, daß der Bauträger beim Bau der Eigentumswohnungen nicht alle Auflagen der Baugenehmigung...

  1. #1 Pauline46, 15.11.2005
    Pauline46

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    Hallo,

    nachdem wir durch Zufall mitbekommen haben, daß der Bauträger beim Bau der Eigentumswohnungen nicht alle Auflagen der Baugenehmigung erfüllt hat (trotz entsprechender Bescheinigung der inzwischen verschwundenen Bauleitung, daß die abschließende Fertigstellung der Anlage gemäß den behördlichen Auflagen erfolgt ist), möchten wir als Wohnungseigentümer vor der Abnahme die Baugenehmigung ausgehändigt bekommen, um dies überprüfen zu können.
    Der Bauträger weigert sich jedoch, den Eigentümern die Baugenehmigung auszuhändigen. Haben wir als Eigentümer bei Eigentumsübergang darauf einen Rechtsanspruch?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Pauline
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Sie haben...

    vermutlich ein Problem.
    Wenn Sie wirklich einen BT haben
    (mal hier lesen)
    dann ist der EIGENTÜMER der Immobilie. Und hat damit alle Rechte.
    Erst wenn Sie EIGENTÜMER sind, können Sie zur Bauordnungsbehörde gehen und dort Einsicht in die Akte(n) erbitten. Denn die bekommt nur der Eigentümer zu sehen - oder jemand mit Vollmacht des Eigentümers.
    Eigentümer werden Sie erst NACH der Abnahme.
    Sie sollten mit einem RA sprechen, welche Möglichkeiten zu Klauseln Sie bei der Abnahme haben. In jedem Falle in der Abnahme vermerken, dass der BT die Erfüllung ALLER Auflagen bestätigt hat.
    MfG
     
  3. #3 Pauline46, 15.11.2005
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    Eines der Probleme ist,...

    daß der Bauträger bereits Anfang Juni 2005 sich von der Bauleitung eine Bescheinigung über die abschließende Fertigstellung der baulichen Anlagen hat geben lassen, mit der er jetzt die Abnahme verlangt, also vor fünf Monaten. Allerdings war damals erst eine einzige der 20 Wohnungen abgenommen und weder das Treppenhaus verputzt noch die Zuwege noch irgendwelche Außenanlagen fertig. Diese Bescheinigung ist m.E. ein Fake, da nicht mal heute zur verlangten Abnahme des Baus alles fertig gestellt ist, nicht mal die Fassadenarbeiten sind fertig, geschweige denn alle Wohnungen, es werden aktuell sogar noch Wohnungseingangstüren durchgebrochen.

    Außerdem belügt uns der Bauträger nachweislich hinsichtlich vorhandener Auflagen und wollte bsp. keinen Spielplatz errichten, da es nach seiner Aussage dazu keine Verpflichtung gäbe (nach Auskunft der Bauaufsicht gibt es natürlich eine Auflage in der Baugenehmigung!).

    Gerade deshalb ist es uns so wichtig, alle Unterlagen vor der Abnahme zu erhalten. Kann man dies vielleicht über die eindeutig falsch ausgestellte Bescheinigung über die abschließende Fertigstellung vom Juni lösen bzw. diese anfechten? :confused:

    Viele Grüße

    Pauline
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2005
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    Nochmal...

    Sie haben KEINERLEI Anspruch auf irgendwelche Unterlagen, solange Sie nicht Eigentümer sind. Und wenns ne WEG ist könnte es sogar sein, dass Sie die Genehmigung der Verwaltung brauchen, um Akteneinsicht zu bekommen.
    Ob diese (evtl.) zu Unrecht oder unter falschen Voraussetzungen erstellet Bescheinigung irgendwas ermöglicht, kann hier nicht beurteilt werden.
    ***
    In einem so verzwickten Fall wie diesem nochmal meine deutliche Bitte:
    Lassen Sie sich anwaltlich von einem Anwalt für Baurecht oder Vertragsrecht beraten. Vielleicht bekommt der auch unter Vorlage eines Kaufvertrags Akteneinsicht bei der Bauordnung.
    Der RA kostet zwar erstmal, aber er rechnet sich, glauben Sie´s mir. Nicht die Advo-Card ist des Anwalts Liebling, sondern der gegnerische Formfehler!!!!
    Und laufen Sie als jur. Laie auf ganz dünnem Eis.
    Mfg
     
  5. Bruno

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    Geht es nicht einfacher?

    Ob der Bauträger einen Kinderspielplatz schuldet, ergibt sich aus dem Vertrag.

    Sie nehmen ab, wenn fertiggestellt ist, nicht wenn jemand sagt dass fertiggestellt ist. Irgendwelche Bescheinigungen irgendeiner Bauleitung interessieren nicht, da muss nichts angefochten werden.

    Unterscheiden Sie zwischen der Abnahme des Sondereigentums und der Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Eine Wohnung kann auch fertiggestellt sein, wenn das Treppenhaus und die Außenanlagen nicht fertig sind.
     
  6. #6 matula, 13.12.2005
    Zuletzt bearbeitet: 13.12.2005
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    Das sehe ich (als Laie) in dem Fall differenzierter, bzw. anders:

    Der BT ist ja nicht nur "ausführende Firma" sondern auch Eigentümer, oder?? In der Rolle hat er für die Errichtung der Gebäude bestimmte Auflagen in der Beaugenehmigung erhalten....Er schuldet dem Bauamt damit die Erfüllung der Auflagen...

    Wenn ich das Grundstück anschliessend erwerben möchte, habe ich doch ein Anrecht darauf zu erfahren, ob zu dem Objekt noch unerfüllte Auflagen existieren, oder andere "Altlasten"

    Ob der BT die Erfüllung der Auflage aus dem Vertrag schuldet oder nicht, ist wieder ein anderes Thema...
    Wenn im Vertrag geregelt ist, dass alle Auflagen erfüllt sind, dann muss der Käufer auch die Möglichkeit haben das zu überprüfen!!! Andernfalls kann er gar nicht beurteilen, was der BT dem Käufer schuldet...

    Egal wer wie Recht hat:
    Da der BT die Baugehmigung nicht vorlegen will iegt der Verdacht auf jeden Fall nahe, dass er eben NICHT alles erfüllt - (vielleicht gibt es ja auch keine Genehmigung ;-) )
     
  7. Bruno

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    Für mich hat das folgenden Beigeschmack: im Kaufvertrag gibt es keinen Spielplatz, es wurde und wird vom Erwerber auch keiner bezahlt (wäre einer im Vertrag, wäre die Frage nie gekommen). Aber die Baugenehmigung fordert möglicherweise einen, den würde man als Erwerber gerne gratis mitnehmen. Der böse böse Bauträger weigert sich aber, was zu verschenken.

    Fall ich bezüglich des nicht im Vertrag enthaltenen Spielplatzes falsch liege, bitte ich um Richtigstellung und vorab um Entschuldigung.
     
  8. #8 Josilika, 13.12.2005
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    wenn ich mein eigner Bauherr wäre .........
    ........... geht doch einfach mal so wie die Frage steht in die Gemeinde ins Bauamt und frage nach, ob du die Baugenehmigung einsehen darst - ok. die dürfen die nicht rausgeben, aber Akteneinsicht ............................

    Du als Bürger hast ja den Vorteil in der Gemeinde - du wirst Mitglied in dieser Gemeinde und da sind die örtlichen Bauämter auch zugänglich, dafür gibt es ja die Unterlagen - ist doch kein Geheimnis. Und als Erwerber der Wohnung bist du ja sozusagen auch betroffener Bürger. Den Anwalt würde ich dabei erstmal sparen, denn wenn die im Amt den Anwalt sehen, machen die erstmal alles dicht - und lassen ihren Anwalt prüfen.............. die Behörden haben ja auch Angst was in der Baugenehmigung übersehen zu haben, denn "normalerweise" müssen die die Abnahmen dokumentieren und eingreifen.

    Also ich würde wenn ich du wäre - mal zur Gemeinde gehen und das fragen - als zukünftiger Bürger der Gemeinde.

    Sollte der Spileplatz als Auflage gebaut werden müssen (laienmeinung - da kein Anwalt) denke ich kann es passieren, dass dann die Eigentümer als Eigentümergemeinschaft den realisieren lassen müssen, denn im BT Vertrag steht er ja nicht drin und mit Eigentumsübergabe (laienmeinung) hehen auch alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.
    Wenn dioe Frau im Bauamt - Angst hat - dann eine Treppe höher - Bürgermeister : DER MEISTER SEINER BÜRGER !

    ------------------
    PS macht keine Witze über BT - denn sie wissen oft nicht was sie tun.
    (nach Anweisung der Forengesellschaft: Laienmeinung!)
     
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