Undichter Lichtschacht im Keller - Mangel ja/nein

Diskutiere Undichter Lichtschacht im Keller - Mangel ja/nein im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wollte Euch mal um Rat Fragen was Ihr hierzu meint bzw. was Ihr empfehlen würdet: Ich wohne mit meiner Familie in einem...

  1. #1 Olina03, 06.10.2013
    Olina03

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    Hallo zusammen,
    wollte Euch mal um Rat Fragen was Ihr hierzu meint bzw. was Ihr empfehlen würdet:

    Ich wohne mit meiner Familie in einem Neubau. Sind vor 2 Jahren eingezogen. Jetzt habe ich festgestellt, dass bei starken Regenfällen, Wasser seitlich im Lichtschacht des Kellerfensters eintritt - nicht tröpfchenweise sondern wie wenn man den Wasserhahn leicht aufdreht - also ein kontinuierlicher Fluss. Der Lichtschacht ist ein ganz normaler - also kein speziell "druckwassergesicherter".

    Ich habe den erkannten "Mangel" meinem BT - wg. Gewährleistung etc. - gemeldet. Der BT sagt, ist kein Mangel, deshalb wird auch nichts gemacht. Freundlicherweise haben die die Rohbau-Firma noch mal geschickt um die Abwasserrohre zu checken. Daran liegt es aber nicht. Wenn man den Gartenschlauch aber 1-2 Minuten in den Spritzwasserschutz neben dem Kellerfenster hält, sieht man sofort das Wasser seitlich wieder reinlaufen.

    Noch ist nix passiert, also nichts ins Fenster eingelaufen - da der Abfluss vom Lichtschacht gut funktioniert. Aber: Soll ich das einfach so akzeptieren? Soll ich einen Sachverständigen jetzt deswegen engagieren?
    Was meint Ihr?
     
  2. #2 Gast036816, 06.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du musst dem auftragnehmer beweisen, dass der mangel nach abnahme aufgetreten ist und dass der auftragnehmer den mangel zu vertreten hat. wenn es ein bauträger war, der das gebäude errichtet hat, dann hast du erst einmal nur einen ansprechpartner. schick dem auftragnehmer erneut eine mängelanzeige, leg ein foto bei, auf dem das eintretende wasser bei niederschlag erkennbar ist und fordere ihn mit fristsetzung zur mängelbeseitigung auf. dann schauen wir noch einmal.
     
  3. #3 Olina03, 06.10.2013
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    Danke Rolf, das habe ich bereits getan - mit Video-Aufnahme, Frist etc.. Der BT hat mir schriftlich geantwortet, dass aus seiner Sicht kein Mangel vorliegt, weil "die Lichtschächte nicht druckwasserdicht sind und einlaufendes Tagwasser kein Mangel darstellt."
     
  4. #4 Gast036816, 06.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aha - dann frag ihn doch mal, wie sich das mit dem nachtwasser verhält.

    unternehmer, die heute immer noch vom tagwasser schreiben, auch dann wenn der bau fertig ist, haben keine ahnung!
     
  5. #5 Carden. Mark, 06.10.2013
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    hmmm, dann habe ich wohl auch keine Ahnung.
    Für mich ist Tagwasser jeder Art von Niederschläge. Egal ob im Bauzustand oder nach Fertigstellung.
    Was das dann macht (versickert, aufstauen, sammeln etc.) ist erst einmal egal.

    Es ist auch Egal ob es am Tag oder in der Nacht regnet :)

    Ich lasse mich hier aber gerne belehren.
    Sollte ich aber falsch liegen, dann habe ich die Wortschöpfung schon in hunderten Gutachten falsch vorgetragen :eek:
     
  6. H.PF

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    Wiki sagt, das Norbert keine Ahnung hat ;)

    Tagwasser = Regenwasser/Niederschlagswasser

    Und das auch in der Nacht und am Wochenende...
     
  7. #7 Gast036816, 06.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sagt und schreibt einfach niederschlagschlagswasser. wiki ist nicht das maß der dinge. schaut einfach nach bei vob/c din 18299 unter 4.1.10 - sichern der arbeiten gegen niederschlagswasser, mit dem üblicherweise gerechnet werden muss.... nur zur begriffsdefinition, im fall des TE gilt die din 18299 natürlich nicht.

    tagwasser ist ein längst überholter begriff im bauwesen.
     
  8. Yilmaz

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    Wir kennen die Vertragsverhältnisse zwischen TE und BT nicht, deswegen kann man (wir) noch nicht von einer mangel seiten AN sprechen.
    Welche lastfall, welcher füllmaterial, welche lichtschächte, wie sollten die entwässert werden. Wie ist das ganze vertraglich vereinbart gewesen.
     
  9. Eric

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    Wo soll im Gesetz stehen, dass der AN nur solche Mängel zu beseitigen hat, die er " zu vertreten " hat? Was verstehst Du unter " zu vertreten ".

    Wenn der TE, wie er schreibt, vor zwei Jahren eingezogen ist, wird er wohl bereits abgenommen haben. Warum und wieso soll er dann " beweisen ", dass der Mangel erst nach Abnahme aufgetreten ist? Dass Wasser einfließt ist offenbar unstreitig. Fraglich ist nur, ob das ein Mangel im Rechtssinne ist und auf welchen Ursachen dies beruht. Die Ursachen sind allerdings zunächst zweitrangig, weil diese nur für die Art der Mangelbeseitigung und gegebenenfalls Ersatzvornahme geklärt werden müssen.

    @Ralf: Du solltest zu Rechtsfragen die Finger besser still halten. Da hast Du nach Deinen bisherigen Beiträgen erhebliche Schwächen und verwirrst nur die Fragesteller.

    @Olina, wir fangen nochmals bei Beitrag #2 an: Es ist keine übliche Beschaffenheit eines Lichtschachts und damit ein Mangel, wenn

    denn das den Lichtschacht bildende Anbauteil am Keller aus Kunststoff oder Beton hat die Funktion, zu verhindern, dass Wasser und damit auch Erdbestandteile in den Lichtschacht einfließen und ihn auf Dauer zusetzen. Außerdem muß das Gebäude davor geschützt werden, dass gegebenenfalls seitlich oder sogar unter dem Lichtschacht aufstauendes Sickerwasser über die idR nicht wasserdichten Kellerfenster und deren Anschlußfugen an die Kelleraußenwand in den Keller einfließt.

    Du schreibst leider nicht, um welche Art Lichtschacht es sich handelt und wo genau das Wasser einfließt. Zwei Fotos ( 1. ganzer Lichtschacht und 2. Nahaufnahme von der Eintrittsstelle ) wären hilfreich.

    Drückt bei Starkregen auch Wasser von unten in den Lichtschacht oder kommt das Wasser nur von der Seite? Wo ist an der Seite eine Leckage, wo das Wasser eindringen kann? Ist die Erscheinung durch eine längere, gezielte Bewässerung des Geländes vor dem Lichtschacht mit dem Gartenschlauch reproduzierbart? Was ist nach dem Bewässerungsversuch mit dem Erdreich um den Lichtschacht? Gegebenenfalls mal mit dem Spaten das obere Erdreich/Mutterboden an einer Stelle in Spatenbreite entfernen. Ist das Erdreich dann wassergesättigt/naß?

    Es spricht einiges dafür, dass die Bodenbeschaffenheit ( Wasserdurchlässigkeit des Bodens ) bei der Wahl des geeigneten Lichtschachts nicht ausreichend berücksichtigt wurde, z.B. wenn der anstehende Boden lehmig/tonig ist. Das wäre dann die Mangelursache.

    Die Antwort des BT ist jedenfalls nicht brauchbar. Denn die Frage ist ja gerade, ob er angesichts der Bodenbeschaffenheit druckwasserdichte Lichtschächte hätte einbauen müssen, um zu verhindern, dass " Tagwasser " in den Lichtschacht einläuft.

    @Yilmaz: Nach dem TE offenbar dahingehend, dass keine druckwasserdichten Lichtschächte eingebaut werden oder es steht hierzu nichts in der Baubeschreibung. Hilft dem BT aber nicht. Der BT kann in seine Baubeschreibung grundsätzlich reinschreiben, was er will. Wenn seine ( idR einseitig aufgestellte ) Baubeschreibung die aRdT nicht einhält oder die von ihm gewählte Bauweise - wie hier - nicht funktioniert, hat er mangelhaft gebaut.
     
  10. Yilmaz

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    @Eric, das kann soweit richtig sein, der BT kann trotz ihm bekannte Lastfall und Aufstauendes wasser ganz einfache lichtschächte eingebaut haben>Mangel!
    Es kann aber auch sein, das der BH zum verfüllen neue Versickerungsfähiges material einbauen sollte was stattdessen das ausgehobenes material wieder zum verfüllen genommen wurde, Einzelheiten sollten erwähnt werden.
     
  11. #11 Gast036816, 07.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal hatte TE geschrieben, dass er mit einem BT - bauträger - gebaut hat. ob eigenleistung - boden verfüllen - vereinbart war, weiss niemand. tritt das niederschlagswasser seitlich in den lichtschacht ein, ist das nicht in ordnung, da auch feinanteile vom bodenmaterial eingespült werden können. das einzige wasser, was in den lichtschacht eindringen kann, ist der niederschlag von oben. nur da hat der BT mit seiner antwort recht.
     
  12. #12 Olina03, 08.10.2013
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    @alle: Zusatzinfos und Bilder

    Hallo zusammen,
    erstmal vielen Dank für die wertvollen Hinweise - echt klasse für einen Laien wie mich.

    Ich habe mal ein paar Bilder vom Lichtschacht
    a) während der Bauphase (Lichtschacht3-6) und
    b) aktuell mit dem einfließenden Wasser hinzugefügt (Lichtschacht1&2).

    Ich hoffe Ihr könnt einen Eindruck davon gewinnen, wie die Lage bei mir ist. Auf einem Bild kann man durch ZOOMEN auch den Typus des Lichtschats erkennen. Vielleicht sagt Euch das ja was. Ich bin nur irritiert, ist der nun druckwasserdicht oder nicht?

    Eine Frage war, von wo das Wasser einfließt: Das Wasser fließt nur von der rechten Seite rein - drückt sich also nicht von unten hoch.
    Die Bodenbeschaffenheit ist in der Tat sehr lehmig/tonig. Schon während der Bauphase stand das Wasser immer sehr lange bis es dann endlich abgeflossen ist. Der Keller wurde m.W. von außen mit dem Aushub wieder zugeschüttet und gewalzt.

    Aus Euren Antworten schließe ich bisher und so würde ich jetzt dem BT freundlich antworten:

    1. Der Lichtschacht hat die Aufgabe, Wasser vom Fenster fern zu halten etc. -> tut er nachweißlich nicht -> Mangel
    2. Aufgrund der bekannten schwiergien Bodenverhältnisse hätte der BT mir empfehlen müssen, einen druckwassergesicherten Lichtschacht zu verbauen -> hat er aber trotz besseren Wissens nicht -> Mangel

    Und dann mal abwarten was passiert, oder?

    Beste Grüße,
    Olina03
     

    Anhänge:

  13. #13 Carden. Mark, 08.10.2013
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    NöNee

    was nutzt ein LS mit Rückstausicherheit usw. wenn dann dieser AUF die Dämmung gesetzt wird.
    Da gibt es andere Lösungen für - solche mit Dämmrahmen.
    Ergo - Wasserangriffsart =>zeitweilig aufstauendes Sickerwasser = Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik - der Jurist nennt das dann Mangel (was vom Richter dann allerdings festzustellen wäre - bevor mich Eric haut)
     
  14. #14 Gast036816, 08.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast noch einen punkt, der nicht in ordnung ist. auf dem vorletzten bild und beim letzten bild ist die wärmedämmung freiliegend und nicht gegen uv-strahlung geschützt.

    auf bild 3 sieht man, dass der lichtschacht auf der dämmung aufsitzt. das ist nicht dicht.
     
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