Fehlender Innenputz an Außenwänden

Diskutiere Fehlender Innenputz an Außenwänden im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Forum, wir lassen aktuell eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger erstellen. Leider gab/gibt es inzwischen eine ganze Reihe von...

  1. #1 auser78, 06.10.2013
    auser78

    auser78

    Dabei seit:
    06.10.2013
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Friedrichshafen
    Hallo Forum,

    wir lassen aktuell eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger erstellen. Leider gab/gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Problemen, so dass unser Vertrauen zum Bauträger inzwischen weitgehend aufgebraucht ist.

    Nun soll der Innenputz der an einer ganzen Reihe von Stellen eingespart werden. So werden unter anderem

    - Die Kellerwände zum Nachbarhaus
    - Die Bereiche hinter den Vormauerung (Geberit Installations System) im Bad und WC
    - Der Installationsschacht
    - Der Bereich hinter den Kniestöcken aus Gipsdielen

    laut Aussage des Bauträges nicht verputzt. Die Bereiche befinden sich größtenteils an der Trennwand zum Nachbardoppelhaus, teilweise aber auch an den übrigen Außenwänden.

    Das Haus wurde mit Kalksandstein Mauerwerk (d=17,5 cm) erstellt und erhält ein Wärmedämmverbundsystem (d=16 cm). Die Trennwand zum Nachbarhaus ist ungedämmt und wurde über eine 4 cm breite Dämmfuge abgetrennt. Der Keller wurde als Weiße Wanne erstellt, wobei der Bauträger beide Doppelhaushälften auf einer gemeinsamen Bodenplatte erstellt hat, so dass die nun nicht verputzte Trennwand zum Nachbardoppelhaus ebenfalls mit KS-Ziegeln erstellt wurde und nicht Teil der Außenwand der Weißen Wanne ist.

    Vertraglich vereinbart ist ein KfW 70 Effizienzhaus mit einfacher Lüftung in Form von Schlitzen über den Fenstern und Lüftern in Bad und WC. Der Blower Door Test steht für unser Haus noch aus, für das Nachbarhaus wurde der Grenzwert von 1,5 wohl gerade noch so erreicht.

    Sorgen macht uns insbesondere die Trennwand zum Nachbarhaus. Da hier in den Räume mit erhöhtem Feuchtigkeitsanfall (Waschkeller, WC, Bad) am Ende ca. 30 qm ohne Innenputz sein werden.

    Soweit ich die EnEV verstanden haben muss die wärmeübertragende Umfassungsfläche Luftdicht ausgeführt sein. Hier nun meine Fragen:

    - Ist der Entfall des Innenputzes in den genannten Bereichen üblich und zulässig oder liegt hier ein Mangel vor?
    - Gehört die Trennwand zwischen den beiden Doppelhäusern denn überhaupt zur "wärmeübertragenden Umfassungsfläche"?
    - Wie ist die Situation bei den Außenwänden. Reicht hier das WDVS zusammen mit dem Außenputz aus um die geforderte Luftdichtheit herzustellen oder ist hier ein Innenputz erforderlich?
    - Ist die Einhaltung des Blower Door Grenzwerts an sich bereits ausreichend um die ausreichende Dichtheit der Gebäudehülle nachzuweisen?
    - Gelten hier für ein KfW 70 Effizienzhaus nochmals verschärfte Vorschriften oder gilt hier weiterhin den EnEV?

    Wir sind so langsam ob der ganzen Probleme recht verzweifelt und bräuchten dringend eine fachkundige Auskunft bevor ein verputzen der betroffenen Stellen aufgrund der Hausinstallation und der Ausführung der Gipsdielenkniestöcke nicht mehr möglich ist.

    Vielen Dank schon mal vorab für jede Antwort die uns weiterhilft!

    Viele Grüße
    Thomy
     
  2. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Der Putz ist die Luftdichtigkeit, der Bauträger muß dir beweisen, das das Fachgerecht ist. Ohne diesen Nachweis gibts halt keine Abnahme...

    Besorg dir eigenen Sachverstand, der Bauträger macht Männeken mit dir ohne Hilfe.
     
  3. #3 Baufuchs, 06.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Soll eingespart werden".

    Abgesehen davon, dass der Innenputz die Luftdichtigkeit herstellt:

    Wenn Innenputz vertraglich geschuldet ist, hat der BT den gefälligst auszuführen.
     
    Belinea69 gefällt das.
  4. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Ich puste hier mal den Staub weg und frage kritisch nach:

    Wer verpflichtet den BT, diesen Nachweis zu erbringen?
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Die Rechtslage.
    Ggf. ist auf dem dafür vorgesehenen Wege nachzuhelfen.
     
  6. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Welche Quelle gibt es hierfür?

    Wollte schon fragen: "Gibt es hierfür eine Quelle?", aber die Antwort hierauf wäre vermutlich nur "Ja" gewesen. ;)

    Ganz kurz zum Hintergrund der Frage: Vor der Abnahme ist der Auftragnehmer verpflichtet, die mangelfreiheit nachzuweisen. Dafür kann sich der Auftraggeber aber nichts kaufen: Wenn der AN den Nachweis nicht erbringt, der AG daraufhin die Zahlung verweigert, sieht man sich ggf. vor Gericht. Da wird dann geklärt, ob ein Mangel vorliegt, oder nicht. Das Problem für den AG ist meines Wissens: Wenn kein Mangel vorliegt, hat er die kompletten Kosten des Rechtssteits an der Backe.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 27.07.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    hier sollte ein Effizienzhaus-70 nach KfW-Förderrichtlinien gebaut werden.

    damit würde ich mal hinterfragen, was das dann erforderliche Luftdichtheitskonzept hierfür festgelegt...?
    Nachzulesen in den maßgebenden KfW-Förderbedingungen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Is doch ganz einfach:
    Wenn Innenputz fehlt (stellenweise) schreibste ne Mängelanzeige. Wenn der BT/GÜ antwortet - ne is nich mangelhaft -, dann holste Dir entweder gleich nen BDT-Menschen oder drohst dem BT/GÜ das nochmal an verbunden mit dem Hinweis, dass er dann die Kosten zu tragen habe, wenn denn....

    Fällt das Haus bei Test durch, geht das Ergebnis an den BT/GÜ, verbunden mit einer neuerlich Mängelanzeige, einer Rechnung und dem Hinweis, von zukünftigen Zahlungen würde bis zur Behebung eine entsprechende Summe einbehalten.

    Wenn der BT/GÜ dann streiten will, gibts ein selbstständiges Beweisverfahren und ab dafür!
     
  9. #9 Alfons Fischer, 27.07.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    da stellt sich doch die Frage, wann ein Haus bei einer Blower-Door-Messung durchgefallen ist. Oder?

    was ich dazu sagen will: das ist ein diffiziles Thema. Die Einhaltung eines Grenzwertes ist noch keine Gewähr dafür, dass alle Regeln eingehalten sind.
    Und: Was ist eigentlich allgemein anerkannte Regel der Technik genau in Hinblick auf solche Stellen? Ist doch ein Innenputz oft gar keine geschuldete Leistung. der AG könnte ja argumentieren, dass Luftdichtheit anders hergestellt ist...
     
  10. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Das ist genau der Punkt: Der BDT soll erfolgen, wenn das Haus quasi fertig ist, also incl. Außenputz etc. Ob die luftdichte innere Hülle tatsächlich funktioniert, weiß dann keiner. Bei mir sind z.B. faustgroße Löcher in der Dampfsperre zwischen Gipskarton und Dämmung in der Kehlbalken-Ebene. Laut Bauleiter ist das für den BDT kein Problem. Der Wert lag angeblich bei allen anderen Häusern (ebenfalls mit Löchern) bei unter 1. Nur sage ich, dass es trotzdem schimmeln wird.

    Die Sache mit dem "Luftdichtheit wird anders hergestellt" ist ein Persilschein für Pfusch: Solange ein GÜ seine Planung der luftdichten Ebene dem AG nicht aushändigen muss, kann er grinsend immer wieder sagen: "Ich habe die Luftdichtheit anders hergestellt.", solange der BDT nicht querschießt.

    Es ist also ein Fall von: "Man muss", aber keiner kann es kontrollieren und durchsetzen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
  12. #12 Alfons Fischer, 27.07.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    dann zitieren Sie DIN 4108-07:2011-01:


    bei KfW-Effizienzhaus ist dies, wie erwähnt, etwas anders: dort ist ein Luftdichtheitskonzept zu erstellen.
     
  13. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    @Ralf: Das war einiges an Lesestoff. Was willst Du mir mit dem Link sagen? Dass kondensierende Feuchtigkeit ein ekliges Problem ist, weil man es schlecht lokalisieren und beseitigen kann?

    @Alfons (oder soll ich "Sie" sagen?): Danke für die Quellenangabe und das Zitat.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vor allem, wohin kleine Leckagen führen können.
     
  15. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    Aha. O.k. Ich habe zu dem Thema immer das Beispiel aus dem Forum im Kopf, wo direkt unter dem Dach ein kleines Rinnsal in Richtung Boden läuft. :yikes
     
  16. Mibe25

    Mibe25

    Dabei seit:
    25.02.2015
    Beiträge:
    184
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Wissenschaftler
    Ort:
    Stuttgart
    @Alfons: Vielen Dank für das Zitat aus der DIN. Das Zitat habe ich unter Kapitel 4 Anmerkung 1 gefunden. Ich habe gleich abends eine Mail an den GÜ geschrieben und der Bitte, sich nicht auf die guten Resultate der BDT seiner anderen Baustellen zu verlassen. Am Tag darauf wurde verputzt, obwohl das zur Mail gehörige Einschreiben sicher noch nicht angekommen war. Herzlichen DANK !!! :bierchen:
     
Thema: Fehlender Innenputz an Außenwänden
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. aussenwand kein innenputz

Die Seite wird geladen...

Fehlender Innenputz an Außenwänden - Ähnliche Themen

  1. Fehlendes Heizen gedämmter Dachboden

    Fehlendes Heizen gedämmter Dachboden: Im EFH KFW55 mit folgendem Dachaufbau (6cm Holzfaserdämmplatte, Zwischensparendämmung, OSB, Gibskarton) gehört das DG zur thermischen Hülle des...
  2. Fehlende Tropfkante Flachdachsanierung

    Fehlende Tropfkante Flachdachsanierung: Hallo Zusammen, vor zwei Jahren wurde durch einen Dachdeckerfachbetrieb aus dem Ort das Flachdach inkl. des Dachrandabschlussprofil (laut...
  3. Fehlende Belüftung zweischaliges Mauerwerk

    Fehlende Belüftung zweischaliges Mauerwerk: Moin und guten Abend zusammen, wir haben ein Haus aus dem Jahr 1928 gekauft. Das Erdgeschoss besteht aus einem zweischaligen Mauerwerk. Leider hat...
  4. UD-Profile für fehlende Sparren - Wo Dampfsperre hin?

    UD-Profile für fehlende Sparren - Wo Dampfsperre hin?: Hallo liebes Forum, ich lese schon ein bisschen still mit und habe nun aber doch keine Antwort für folgendes Problem gefunden: Ich muss für...
  5. Fehlender Innenputz an Außenwand

    Fehlender Innenputz an Außenwand: Hallo zusammen, folgende Situation (siehe auch Bild): Zwischen Küche und Essen befindet sich eine Schiebetür. Die beiden Mauern, zwischen denen...